Beschlussvorlage - 0848/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verwendung der Konnex-Mittel aus dem finanziellen Belastungsausgleich zum Landeskinderschutzgesetz NRW wie in der Vorlage dargestellt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Am 01.05.2022 trat das Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft, in dem neben fachlichen Inhalten festgrlegt ist, dass für die Umsetzung des Gesetzes ein finanzieller Belastungsausgleich für die NRW-Jugendämter erfolgt. Die Vorlage beinhaltet die Angebote und Maßnahmen, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für Hagen neu initiiert bzw. ausgebaut werden sollen.

 

Begründung

 

Am 01.05.2022 trat das Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft, in dem neben fachlichen Inhalten festgelegt ist, dass für die Umsetzung des Gesetzes ein finanzieller Belastungsausgleich für die NRW-Jugendämter erfolgt. Der finanzielle Ausgleich, der anhand eines Verteilschlüssels auf die Jugendämter umgelegt wird, beläuft sich für die Stadt Hagen im Jahr 2023 auf 723.976 und im Jahr 2024 auf 726.160 .

 

Die Vorlage informiert über die aktuellen Entwicklungen im Hagener Kinderschutz und erläutert die Neuerungen im gesetzgeberischen und fachlichen Kontext. Sie beschreibt, wie die Vorgaben zur Qualitätssicherung und -steigerung von der Fachabteilung aufgegriffen werden und zeigt mögliche Konsequenzen für die strukturelle Ausrichtung und die notwendige Ressourcenausstattung auf.

 

Die Notwendigkeit eines wirksamen Kinderschutzes ist durch die in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Sachverhalte der vielfachen und oft systematisch angelegten sexualisierten Gewalt verstärkt in das Licht der Öffentlichkeit gerückt.

 

Vor diesem Hintergrund stellt das neue Landeskinderschutzgesetz zunächst noch einmal Regelungen zur Rechtsposition des Kindes bzw. des Jugendlichen klar, um sodann die einzelnen für den Schutz und die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen relevanten Handlungsfelder näher einzugrenzen:

      Die fachlichen Standards bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung,

      die anzustrebende Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in Netzwerk-strukturen,

      Leitlinien für Kinderschutzkonzepte, die in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung kommen und deren Zielsetzung darin besteht, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen sowie ihnen angemessen zu begegnen.

 

Seit der Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 baut die Stadt Hagen kontinuierlich die Maßnahmen und Angebote zum Kinder- sowie Jugendschutz in Hagen aus.

Die Verwendung der Konnex-Mittel ermöglicht den Aufbau neuer bzw. den Ausbau bestehender Angebote in Hagen, sodass der Kinder- und Jugendschutz einen weiteren großen Schritt vorankommt. Im Folgenden wird dargestellt, wofür die Konnex-Mittel im Bereich des Hagener Kinder und Jugendschutzes vorgesehen sind.

Optimierung der Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte (InsoFa)

 

Durch die Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 und der damit einhergegangenen Reformierung des § 8 SGB VIII wird die Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ als verbindliches Element der Qualitätssicherung im Kinderschutz angesehen. Für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch für alle anderen Personen, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, stellt das Instrument der Fachberatung nach § 8a und § 8b SGB VIII sowie § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) eine unabhängige Instanz im Prozess der Gefährdungseinschätzung dar, welche es ermöglicht, in einem strukturierten Prozess geeignete und hilfreiche Maßnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls zu ergreifen. Der Gesetzgeber sieht den öffentlichen Jugendhilfeträger (hier die Stadt Hagen) als verantwortliche Instanz für die Koordinierung und Bereitstellung von Beratungsmöglichkeiten durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Die Stadt Hagen muss somit dafür Sorge tragen, dass in ihrem Amtsbezirk für Schulen, Kitas und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe „insoweit erfahrene Fachkräfte“ zur Verfügung stehen.

Seit dem 01.01.2014 bietet die Fachberatung Kindeswohl im kommunalen Beratungszentrum „Rat am Ring“ im Rahmen des § 8b SGB VIII und § 4 KKG für die Stadt Hagen die Beratung für Berufsgeheimnisträger*innen und andere Personen an, die beruflich in Kontakt mit Kindern sowie Jugendlichen stehen.

 

Die Beratung gemäß § 8a SGB VIII wurde seit 2008 durch „insoweit erfahrene Fach-kräfte“ der Jugendhilfeträger und des Fachbereiches Jugend und Soziales in der Regel in den eigenen Institutionen bzw. Arbeitsfeldern umgesetzt.

 

Im Dezember 2020 brachten die Landesjugendämter die Empfehlung „Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer „insoweit erfahrenen Fachkraft heraus, deren Umsetzung vom Jugendhilfeausschuss 2021 als verbindlich für Hagen beschlossen wurde. Um die Beratung entsprechend der Empfehlung auch in Hagen bestmöglich sicherzustellen, muss das Angebot „insoweit erfahrene Fachkräfte“, vor dem Hintergrund institutioneller Unabhängigkeit und arbeitsfeldübergreifender Beratung, verändert und in der Folge ausgebaut werden.

 

Daher soll das Beratungszentrum „Rat am Ring“ gemeinsam mit der Beratungsstelle „ZeitRaum“ voraussichtlich ab dem 01.01.2023 kostenlose Beratungen durch zertifizierte „insoweit erfahrene Fachkräfte“r alle Träger/Arbeitsfelder der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Hagen anbieten.

 

Beide Hagener Institutionen verfügen über Fachkräfte, die sowohl von ihrer Grundausbildung her als auch aufgrund ihrer Zusatzqualifikationen und Praxiserfahrung in der Lage sind, die Aufgaben einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ zu übernehmen. Vorgesehen sind je Beratungsstelle 1,5 VzÄ.

 

Psychosoziale Versorgung Babylotsendienst

 

In der Stadt Hagen wird seit dem 01.04.2022 ein sog. Babylotsendienst aufgebaut, der die Angebotslücke im präventiven Kinderschutz zwischen der fortgeschrittenen Schwangerschaft und der Geburt des Kindes bzw. der Nachsorge nach der Geburt schließt. Die Stadt Hagen ist Mitglied im Qualitätsverbund Babylotsen e. V. Hamburg. Der Babylotsendienst wird von der Koordinationsstelle Frühe Hilfen der Stadt Hagen betreut und in Kooperation des Agaplesion Allgemeinen Krankenhauses Hagen, der Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH und dem Caritasverband Hagen e. V. durchgeführt. Der Babylotsendienst ist an die Geburtsklinik angebunden und unmittelbar auf der Wöchnerinnenstation verortet. Hierdurch sind die Babylotsinnen (2 x 0,5 VzÄ) gut erreichbar und es bestehen nur kurze Wege zu den Frauen/Familien.

 

Dieses neue Angebot schafft die Grundlage für chancengleichere Zukunfts-aussichten, indem Problemstellungen und Risikofaktoren bereits frühzeitig erkannt und durch eine Lotsin in benötigte Frühe Hilfen vermittelt, behoben bzw. abgebaut werden. Zusätzlich dient dieses Angebot der Informationsvermittlung und soll bürgernah Transparenz über die in der Kommune vorhandenen Unterstützungs-angebote, Strukturen und Ansprechpersonen im Kinderschutz bieten. Zum Gesamtprozess wird derzeit eine Konzeption erstellt, die dann auch dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt wird.

 

Aufstockung Koordinationsstelle

 

Mit Einführung des Landeskinderschutzgesetzes soll vor Ort in den Kommunen ein interdisziplinäres Netzwerk für den Kinderschutz eingerichtet bzw. ausgeweitet werden, welches durch eine Koordinationsstelle begleitet wird.

Das Ziel ist, die zentralen Aspekte des Kinderschutzes in allen Fachstandards zu etablieren und einen regelmäßigen Austausch der öffentlichen und freien Träger in ihren unterschiedlichen Strukturen und Formen zu gewährleisten. Durch das Gesetz wird die verbindliche Fokussierung einer Netzwerkstruktur auf Fragen des Kinderschutzes eingefordert.

Hier gilt es, die vorhandenen Strukturen zu prüfen, anzupassen und im Bedarfsfall zu ergänzen, um alle Aufträge erfüllen zu können. Dabei soll die Bildung von Doppelstrukturen vermieden werden, weshalb auch die vorhandenen Strukturen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Bereich der sexualisierten Gewalt mit in den Blick genommen werden.

Um die geforderten Veränderungen in notwendiger Weise umsetzen zu können, ist eine Aufstockung der Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz um eine 19,5 Std. Stelle unerlässlich.

 

Schulungsmaßnahmen gemäß §§ 8a/ 8b SGB VIII für alle Kinder- und Jugendhilfebereiche

 

Aktuell werden von der Koordinationsstelle des präventiven Kinderschutzes in Zusammenarbeit mit „Rat am Ring“ die Handlungsleitlinien/Verfahrensstandards zum Kinder-/Jugendschutz (erkennen- bewerten- handeln) arbeitsfeldbezogen über-arbeitet. Nach Abstimmung mit den freien Trägern in den jeweiligen Arbeitsge-meinschaften sind im nächsten Schritt die Mitarbeiter*innen aller Handlungsfelder (Kita, Familienzentren, OGS, Jugendeinrichtungen, etc.) zu schulen. Aufgrund immer wiederkehrender Anfragen werden auch Handlungsleitlinien für die Schulen, Sportvereine u. a. entwickelt und entsprechende Schulungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Die Entwicklung der unterschiedlichen Schulungskonzepte und die Durchführung der vielfältigen und wiederkehrenden Schulungen sollen von der Beratungsstelle „Rat am Ring“ übernommen werden. Die Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz übernimmt die geschäftsführenden Aufgaben, wie Terminabstimmungen, Logistik, etc.   Darüber hinaus wird es die Aufgabe der neuen Stelle sein, bei der Entwicklung von aufgaben- bzw. einrichtungsbezogenen Schutzkonzepten zu unterstützen, zu beraten und entsprechende Schulungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Präsenz im Quartier

 

An dieser Stelle wird auf die Ergänzungsvorlage 0599-1/2022 „Städtische Präsenz im Quartier- Umsetzungsvorschlag zum Beschluss der Vorlage 0599/2022“ des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie von 21.06.2022 Bezug genommen.

Die Vorlage beschreibt neben den finanziellen Auswirkungen die fachliche Umsetzung in den Sozialräumen Zentrum/Remberg, Altenhagen, Wehringhausen, Haspe-Zentrum und Eilpe-Zentrum unter Einbeziehung von vor Ort vorhandenen Hilfesystemen. Es ist dabei geplant, in den fünf benannten Sozialräumen insgesamt vier Stellen (3 VzÄ, 2 x 0,5 VzÄ) mit folgenden Aufgaben zu installieren

 

      Aufbau und Durchführung eines niederschwelligen Beratungsangebotes für alle Bewohner im Sozialraum,

      Vermittlung und ggf. Begleitung in andere Hilfesysteme etc.,

      Aufbau und Koordination eines Netzwerkes im Sozialraum unter Einbeziehung der bestehenden Jugendhilfenetzwerke sowie stadtweiter Maßnahmen und Angebote.

 

Zur Umsetzung der Aufgabe erhalten die Anstellungsträger der vor Ort tätigen Familienbegleitung eine zusätzliche Personalstellenförderung zur Ausweitung des Angebotes in den zentralen Familienbüros.

Die organisatorische und fachliche Koordination des Projektes wird vom Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Hagen übernommen.

 

rderprogramm "Zusammen im Quartier"- Einrichtung einer Stelle Sozialplanung

 

Die Stadt Hagen hat im Zeitraum vom 01.11.2018 bis zum 31.12.2020 mit Förderung des Programms "Zusammen im Quartier- Kinder stärken- Zukunft sichern, Baustein 3“ Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in benachteiligten Sozialräumen in Hagen entwickelt. Nach Identifizierung der besonders benachteiligten Sozialräume durch umfangreiche Datenanalysen, fand ein breit angelegter Beteiligungsprozess in diesen Sozialräumen statt. Nach Abschluss dieses ersten Planungsprozesses ist die bearbeitende Kollegin langfristig erkrankt und hat die Stadt Hagen nachfolgend verlassen. Eine Weiterbearbeitung des Themas war von den verbleibenden Mitarbeiter*innen nicht zu leisten.

 

Da aus Sicht des Fachbereiches Jugend und Soziales die Weiterarbeit an dem Thema „Armutsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen in Hagen“ jedoch von außerordentlicher Bedeutung ist, soll ab 2023 über ein neues Förderprogramm eine Stelle im Bereich der Sozialplanung eingerichtet werden, um einen integrierten, strategischen und nachhaltigen Sozialplanungsprozess zu entwickeln.

 

Hierbei sind folgende Planungsschritte vorgesehen:

      Operationalisierung der Handlungsempfehlungen aus dem Baustein 3 der ersten Förderphase.

      Bestand an Angeboten und Maßnahmen konkretisieren- Was wird derzeit genau in den einzelnen Sozialräumen angeboten?

      Bedarfsfeststellung unter Einbeziehung der Jugendhilfeträger und Nutzung der Netzwerkstrukturen.

      Maßnahmenplanung in Kooperation mit den Familienbüros, „kinderstark“, den Frühen Hilfen und den Sozialraumnetzwerken.

      Vernetzung mit den kommunalen Fachplanungen.

 

Das neue Förderprogramm wird eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 haben, wobei eine Verstetigung über die Projektlaufzeit hinaus zielführend wäre.

 

 

Umsetzung Landeskinderschutzgesetz

 

Im Rahmen der Gesamtumsetzung der Anforderungen des Landeskinderschutz-gesetzes ist vorgesehen, ein Budget für Fortbildungen, Projekte, kleinere Anschaffungen, etc. vorzuhalten. Das Budget wird in der Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz verwaltet und soll allen hier aufgeführten Bereichen zur Verfügung stehen.

 

Finanzdarstellung

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die Maßnahmen, die an der Umsetzung beteiligten Träger, die erforderlichen Personalstellen sowie die finanziellen Auswirkungen inklusive des kommunalen Eigenanteils und möglicher weiterer Projektmittel dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2023

2024

Maßnahmen

Träger

Stellen

Land

Kommune

Projekt

mittel

Land

Kommune

Projekt

mittel

InsoFa

Stadt Hagen

1,5

104.000 €

 

 

107.120 €

 

 

InsoFa

Freie Träger

1,5

114.000 €

 

 

117.420 €

 

 

Babylotsen

Freie Träger

1

80.000 €

 

 

82.400 €

 

 

Koordinations-stelle

Stadt Hagen

0,5

40.000 €

 

 

41.200 €

 

 

Schulungsmaß-

nahmen gemäß §§ 8a/ 8b

SGB VIII

Stadt Hagen

1

70.000 €

 

 

72.100 €

 

 

Präsenz im Quartier

Freie Träger

4

264.500 €

   60.000 €

 

272.435 €

   60.000 €

 

Sozialplanung

Stadt Hagen

1

16.100 €

 

 64.100 €

16.600 €

 

 64.400 €

Umsetzung Landeskinder-schutzgesetz

Stadt Hagen

0

35.376 €

 

 

16.885 €

 

 

Ausgaben

 

 

723.976 €

   60.000 €

 64.100 €

726.160 €

   60.000 €

 64.400 €

 

Die Gesamtausgaben für das Jahr 2023 betragen 848.076 mit einem kommunalen Eigenanteil von 7,1 %. Im Jahr 2024 belaufen sich die Ausgaben auf 850.560 mit einem Eigenanteil der Stadt Hagen von 7 %.

 

Mit der Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 hat der Fachbereich Jugend und Soziales den Kinder-/Jugendschutz als zentralen Baustein im präventiven Hilfesystem in den Blick genommen. In den vergangenen zehn Jahren lag der Fokus zunächst auf den Frühen Hilfen und seit 2021 verstärkt auch im Bereich der Angebote und Maßnahmen für ältere Kinder und Jugendliche (Ausbau kommunale Präventionskette). In den Jahren wurden vielfältige Unterstützungs-angebote wie Familienhebammen, Familienbegleitung, Patenschaften, anonyme Kinder- und Jugend-Beratung, spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt, u. a. aufgebaut.

 

Bei allen Angeboten und Maßnahmen ist es immens wichtig, nicht nur die geschäftsführende Ebene bei freien Trägern und der Kommune, sondern vor allem die Fachkräfte vor Ort mit auf den Weg zu nehmen. Hierbei ist das neue Landeskinderschutzgesetz eine große Unterstützung. Die im Gesetz beschriebenen Maßnahmen an sich sind für den präventiven Kinderschutz in der Stadt Hagen nicht neu. Durch den gezielten Einsatz der Konnex-Mittel bietet sich jetzt allerdings die Chance, die Beratungs- und Schulungsmaßnahmen dem Bedarf entsprechend auszubauen, den Mitarbeiter*innen in den Handlungsfeldern und vielen anderen Professionen mehr Sicherheit zu geben, problembelastete Situationen schneller und besser zu erkennen, richtig zu bewerten und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu handeln. Darüber hinaus kann die erkannte Bedarfslücke in den Frühen Hilfen (Babylotsendienst) dauerhaft geschlossen und der begonnene Planungsprozess zur Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut in Hagen fortgesetzt werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Die Finanzierung erfolgt anteilig durch Mittel der Stadt Hagen und großteilig durch Konnex-Mittel (Landeskinderschutzgesetz NRW)

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3630

Bezeichnung:

Leistungen für junge Menschen/Familien

Auftrag:

1363043

Bezeichnung:

Kinderschutz

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414101

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land Personalkosten

 

531800

Bezeichnung:

Transferaufwendungen

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

414101

788.076 €

790.560 €

 

 

 

Aufwand (+)

531800

848.076 €

850.560 €

 

 

 

Eigenanteil

 

60.000 €

60.000 €

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

 

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

3,5

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

2023

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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26.10.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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27.10.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2022 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - zur Kenntnis genommen

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10.11.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen