Berichtsvorlage - 0420-1/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der generelle Bericht der Verwaltung zum Programm EFRE/ JTF Programm NRW 2021-2027 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Bezugnehmend auf die Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 3. Mai 2022 für die Vorlage 0420/2022 berichtet die Verwaltung in dieser Berichtsvorlage über ihre Rechercheergebnisse zum seit längerer Zeit geplanten EFRE-Förderprogramm für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die nächste siebenjährige Förderperiode für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) läuft von 2021 bis 2027. Zur Umsetzung des EFRE-Programms in Deutschland hat die EU-Kommission mit der BRD eine Partnerschaftsvereinbarung geschlossen. Diese regelt die Grundzüge der Förderung in Deutschland und führt die Programme der Bundesländer zusammen. Die genannte Vereinbarung wurde im April 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Zur Umsetzung des EFRE-Programms in unserem Bundesland wurde nun ein eigenständiges Programm erarbeitet, es heißt: „EFRE/ JTF Programm NRW 2021-2027 Ideen entwickeln, Projekte fördern, Vorhaben realisieren und Potenziale in Nordrhein-Westfalen entfalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen möchte mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes und mit Eigenanteilen der eingereichten Projekte grundsätzlich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung fördern. EFRE.NRW soll den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammenhalt in NRW stärken; soll zur Umsetzung des Europäischen „Green Deals“ zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft beitragen.

Das EFRE Programm für NRW wurde mittlerweile von der Europäischen Kommission genehmigt. Die ersten Förderaufrufe/ Wettbewerbe zum Programm beginnen voraussichtlich im 4. Quartal. Ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten bis zum Jahr 2027 finden Interessierte nach Themenbereichen geclustert auf der folgenden Internetseite: https://www.efre.nrw.de und zwar unter der Rubrik „rderungen in 2021 2027“.

Was hat das Programm mit der Stadt Hagen zu tun?

Die Stadt Hagen wird als unter das Programm fallende NUTS-Region mit dem Kürzel DEA 53 Hagen Kreisfreie Stadt genannt. Um auf die kommenden Förderaufrufe vorbereitet zu sein und ggf. darüber gezielt Fördermittel für zukünftige Projekte beispielsweise in den Umweltbereichen Klimaschutz sowie Anpassung an die Folgen des Klimawandels und dann auch für die Mobilitätswende oder auch die Erschließung des Seeparks in Hagen einzuwerben, hat sich die Verwaltung mit dem Programmentwurf beschäftigt und legt hiermit einen ersten generellen Bericht vor.

nnte die Stadt Hagen über dieses Programm Fördermittel einwerben?

Prinzipiell wäre es möglich, über das nachfolgend genauer dargestellte EFRE-Förderprogramm Fördermittel für zukünftige Projekte im Bereich der Erschließung des Seeparks und für die in Hagen anvisierte Mobilitätswende einzuwerben. Eine genaue Aussage, für welche der sich bei der Verwaltung der Stadt Hagen in der Entwicklung befindlichen Projekte Fördermittel eingeworben werden können, kann zu diesem Zeitpunkt leider nicht getätigt werden, da die einzelnen Förderaufrufe noch nicht gestartet worden sind.

Die Abwicklung der über das EFRE-Programm beantragten und bewilligten Fördervorhaben der Stadt Hagen erfolgt in den jeweils zuständigen Fachbereichen. Von dort erfolgt dann auch die Einbindung der politischen Gremien.

Das im September 2022 offiziell veröffentlichte EFRE-NRW-Förderprogramm (170 Seiten) ist nicht ausgedruckt aber der Vorlage im Amtsinformationssystem als Anlage beigefügt.

Begründung

Beiträge zu Ziff. 1 des Beschlusses des UKM am 3.5.2022

Der UKM beauftragt die Verwaltung, einen generellen Bericht über das EU-Förderprogramm EFRE (Stand, Inhalt, Laufzeit, Fristen, Fördermodalitäten etc.) vorzulegen.“

 

Einleitung:

Das NRW-EFRE-Programm kann der Stadt Hagen durchaus Chancen eröffnen, um Mittel zur Umsetzung von Umweltschutz und für die Mobilitätswende einzuwerben, den Strukturwandel weiter erfolgreich zu gestalten und z.B. den Seepark zu erschließen oder Wasserstoff als Energieträger der Zukunft für die Hagener Wirtschaft und den Wärmesektor nutzbar zu machen. Leider kann zum jetzigen Zeitpunkt (im September 2022) noch keine konkrete Auskunft gegeben werden, für welche der von der Stadt Hagen anvisierten Projekte Fördermittel eingeworben werden können, denn die entsprechenden Förderaufrufe sind erst für das 4. Quartal 2022 geplant. Konkrete Förderaufrufe im Auftrag der Landesregierung sind daher noch abzuwarten. Für geplante Maßnahmen der Stadt Hagen ist dann im Einzelfall das beste Förderprogramm auszuwählen; ggfls. bieten andere Förderprogramme (z.B. im Mobilitätsbereich die Förderrichtlinie Nahmobilität) für bestimmte Maßnahmen einen höheren Fördersatz.

Nachfolgend wird kurz aufgelistet, in welchen Handlungsfeldern ggf. Fördervorhaben entwickelt werden könnten. Zudem werden in der Einleitung kurz die Inhalte, die Prioritäten und die Modalitäten des Förderprogramms (Antwort zu Ziff. 1 des Beschlusses des UKM vom 3.5.2022) vorgestellt.

rderung wofür? Festlegung der Prioritäten:

  • Innovatives NRW (Prioritätsachse 1),
  • Mittelstandsfreundliches NRW (Prioritätsachse 2),
  • Nachhaltiges NRW (Prioritätsachse 3),
  • Mobiles NRW (Prioritätsachse 4),
  • Lebenswertes NRW (Prioritätsachse 5),
  • und Zukunftsfähige Kohleregionen (Prioritätsachse 6, aus dieser Achse ist allerdings nur eine Förderung aus dem JTF möglich, die Stadt Hagen ist keine förderfähige Region aus dem JTF),

 

Fortschreibung der bisherigen Innovationsstrategie; Definition folgender Innovationsfelder:

  • Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion,
  • Vernetzte Mobilität und Logistik,
  • Umweltwirtschaft und Circular Economy,
  • Energie und innovatives Bauen,
  • Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science,
  • Kultur, Medien- und Kreativwirtschaft und innovative Dienstleistungen sowie
  • Schlüsseltechnologien der Zukunft, IKT.

 

Wie wird gefördert werden?

Es soll auf der Grundlage von spezifischen Förderrichtlinien, Wettbewerbs- und Projektaufrufen gefördert werden. Dabei erfolgt eine Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab; die Höhe ist auch abhängig davon, in welchem Förderbereich ein Förderantrag eingereicht wird.

Der Anteil der EFRE-Mittel darf höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Für Kommunen mit beschlossenem Haushaltssicherungskonzept ist nach Landeshaushaltsordnung eine Förderung mit einem Fördersatz von bis zu maximal 90 Prozent möglich. Es ist davon auszugehen, dass ein rdersatz von mehr als 90 Prozent durch keine Förderrichtlinie aus den Ressorts der Landesregierung ermöglicht werden wird.

Wie können für geplante Projekte diese Fördermittel erschlossen werden?

In der Regel werden Projekte über Wettbewerbe oder Projektaufrufe ausgewählt. Hierbei empfiehlt ein unabhängiges Gutachtergremium Projekte zur Förderung.

Wer kann Förderanträge stellen?

Voraussichtlich können nicht nur Kommunen, sondern auch Verbände/Vereinigungen, Öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Hochschulen Projekte entwickeln und für deren Umsetzung Fördermittel einwerben.

Wo können Anträge gestellt werden?

Anträge sind zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den zuständigen Ansprechpartner für das EFRE.NRW-Programm zu richten. Zuständige Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE NRW).

Beiträge zu Ziff. 2 des Beschlusses des UKM am 3.5.2022

Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf zukünftige Hagener Projekte in den Sachgebieten Umwelt, Klimaschutz und Mobilität ausschließlich bezogen auf die Projekte Verkehrswende und Erschließung Seepark in Hagen aufzuzeigen, welche ggf. auch über das Programm EFRE.NRW 2021-2027 kofinanziert werden können.“

SeePark Hengstey:

r das Projekt SeePark Hengstey bildet die Förderkulisse EFRE.NRW 2021-2027 und die hieraus resultierenden Förderprogramme einen wichtigen Zugang zu zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten.

Vorhandene Förderprogramme sind bereits jetzt im Fokus der Verwaltung. So bildet beispielsweise die Förderkulisse RWP Tourismus (Regionales Wirtschaftsprogramm NRW) ein Programm welches aus EFRE Mitteln und Mitteln des Landes NRW gespeist wird, einen möglichen Förderzugang für die Erschließung des Seeparks.

Der am 23.06.22 im Rat beschlossen Auftrag an die Verwaltung (DS: 0375-1/2022) sieht für den ersten Bauabschnitt vor, für den Ausbau der Fuß- und Radwege entlang des Seeufers (Abschnitt: Laufwasserkraftwerk - DLRG) einen Förderantrag (RWP Tourismus) einzureichen und bei Bewilligung die Planung entsprechend umzusetzen. Für den weiteren Verlauf des Weges zwischen DLRG und der Dortmunder Str. ist ebenfalls vorgesehen die Qualifizierung und den Ausbau der Wegeführung am Seeufer über Mittel des Regionalen Wirtschaftsprogramms fördern zu lassen. Weitere Maßnahmen über dieses Förderprogramm sind ebenfalls denkbar und werden geprüft.

Die vorliegende Rahmenplanung des SeePark Konzepts sieht eine modulare Vorgehensweise vor in der nach unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten Maßnahmen des SeePark Konzepts aus verschiedenen Förderkulissen bedient werden sollen. Als Grundlage hierfür soll ein konsistentes SeePark-Konzept dienen, welches auch über die IGA 2027 hinaus eine weitere Entwicklung am Standort ermöglicht.

Die konkreten Inhalte des SeePark Konzeptes werden im Zuge des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes (voraussichtlich 2023) erarbeitet, sodass auf der Grundlage dieser Planungen nachfolgende Förderanträge gestellt werden können. Einzelne Maßnahmenbausteine des Konzeptes können so aus den unterschiedlichen „rdertöpfen“ des EFRE Programms oder anderweitigen Förderkulissen kofinanziert werden. Zukünftige Förderschwerpunkte, die bereits seitens des Ministeriums angekündigt wurden und zur Umsetzung des SeePark-Konzeptes herangezogen werden können, sind neben den o.g. Mitteln der Förderkulisse RWP Tourismus (zur Förderung von Basiseinrichtungen der Tourismusinfrastruktur im GRW Fördergebiet) vor allem Förderprogramme wie z.B.:

  • Grüne Infrastruktur:rderung der „Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, einschließlich in städtischen Gebieten.
  • Erlebnis NRW: Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten.
  • Ri-Nah: rderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

positive Auswirkungen (+)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es ist davon auszugehen, dass - wenn die Stadt Hagen erfolgreich Fördermittel über das EFRE-rderprogramm einwerben kann r die jeweiligen Projekte von der Stadt Hagen ein Eigenanteil zwischen 10 % und 20 % Prozent aufzubringen ist (siehe Erläuterungen unter Pkt. Wie wird gefördert werden?, auf Seite 4 der Vorlage).

 

gez. Sebastian Arlt

gez. Henning Keune

Beigeordneter

Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.10.2022 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen