Berichtsvorlage - 0645/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des TV-Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Rene Kortenacker
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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08.09.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ist mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getreten.
Durch den TV-Fahrradleasing ist die tarifvertragliche Öffnung zur Durchführung von Entgeltumwandlungsmodellen zum Zwecke des Fahrradleasings geschaffen worden, wodurch eine Steigerung der Arbeitgeberattraktivität erreicht werden soll.
Im Dienstradleasingmodell ist der Arbeitgeber Leasingnehmer eines Fahrrads, dass dem Beschäftigten zur Nutzung (auch privat) überlassen wird. Die Finanzierung des Leasings erfolgt über eine Entgeltumwandlung des Beschäftigten.
Laut TV-Fahrradleasing haben Beschäftigte die Möglichkeit ein Fahrrad über maximal 36 Monate privat zu nutzen und dafür Entgelt umzuwandeln. Der maximale Wert des Fahrrades darf einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Betrag von 7.000 € dabei nicht überschreiten, wobei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich der Umsatzsteuer maßgeblich ist.
Die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings bedarf einer individuellen einzelvertraglichen Vereinbarung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche zusätzlich zum Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Bei einer Entgeltumwandlung wird die monatliche Nutzungsrate als Barlohn umgewandelt und dann vom Bruttolohn abgezogen. Hieraus ergibt sich der Effekt, dass sich das zu versteuernde Einkommen mindert und somit dementsprechend auch die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sinken.
Aufgrund der privaten Nutzung des Fahrrads ist der geldwerte Vorteil der Fahrradüberlassung zu versteuern, dies sind seit dem 01.01.2020 lediglich 0,25% der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Die Überlassung erfolgt auf Basis einer Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem für die Dauer von 36 Monaten.
Nach Ablauf des Leasingzeitraums ist das Fahrrad an den Dienstleister zurückzugeben. Es besteht allerdings auch die Option, dass der Dienstleister dem Nutzer des Fahrrades ein Kaufangebot unterbreitet.
Regelmäßig findet bei der Umsetzung des TV-Fahrradleasing eine mehrseitige Vertragskonstruktion Anwendung, die über einen Anbieter/ Fahrradleasingdienstleister abgewickelt wird. Zur Verdeutlichung dient folgendes Schaubild:

Der Fahrradleasing-Dienstleister wird als Vermittler zwischen Leasinggeber und Arbeitgeber tätig. Der Dienstleister unterstützt die Arbeitgeber und Beschäftigten bei der Durchführung des Dienstradleasings und bietet Leasing, Versicherung und Servicepakete aus einer Hand.
Der Leasingrahmenvertrag regelt unter anderem die Zahlungsabwicklung, Formalitäten zum Leasing, Vertragslaufzeiten, Versicherung, Datenschutz, Geheimhaltung und Bestellablauf. Das Fahrrad bleibt während des Leasingzeitraums Eigentums des Leasinggebers.
Da der Arbeitgeber als Leasingnehmer auftritt, ist auch die Leasingrate durch den Arbeitgeber zu zahlen, die jedoch in identischer Höhe über die Entgeltumwandlung bei dem Beschäftigten einbehalten wird. Somit handelt es sich lediglich um einen durchlaufenden Posten.
Zur Sicherstellung der Einbehaltung von der Entgeltzahlung werden entsprechende Versicherungspakete zur Absicherung des sog. Störfalls mitabgeschlossen.
Laut Auskunft unterschiedlicher Dienstleister ist davon auszugehen, dass 5 % bis 10% der Berechtigten vom Dienstradleasingmodell Gebrauch machen. Das wären für die Stadt Hagen ca. 180 Personen. Die durchschnittliche monatliche Leasingrate liegt bei ca. 100 €, so dass sich folgende Kalkulation ergibt:
180 (Beschäftigte) x 36 (Monate) x 100 € (Leasingrate) = 648.000 € Gesamtvolumen
Entspricht jährlich:
180 x 12 x 100 € = 216.000 €
Für Verbeamtete besteht derzeit keine Möglichkeit ein Dienstradleasing abzuschließen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Stärkung der nachhaltigen Mobilität durch Förderung des Radverkehrs
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Die vom Leasingnehmer (Arbeitgeber) zu zahlende Leasingrate wird im Rahmen der Entgeltumwandlung in gleicher Höhe als Gehaltskürzung einbehalten. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1114 | Bezeichnung: | Personal-/Organisationsmanagement |
Auftrag: | 1111445 | Bezeichnung: | Interne Mobilität/Zentrale Dienstleistungen |
Kostenstelle: | diverse | Bezeichnung: |
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Kostenart: | 542302 | Bezeichnung: | Leasing Fahrzeuge |
| 501200 | Bezeichnung: | Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 542302 |
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| 216.000 | 216.000 |
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Aufwand (-) | 501200 |
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| -216.000 | -216.000 |
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Eigenanteil |
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| 0 | 0 |
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X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister | gez. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
