Berichtsvorlage - 0645/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Umsetzung des TV-Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Hagen wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ist mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getreten.

Durch den TV-Fahrradleasing ist die tarifvertragliche Öffnung zur Durchführung von Entgeltumwandlungsmodellen zum Zwecke des Fahrradleasings geschaffen worden, wodurch eine Steigerung der Arbeitgeberattraktivität erreicht werden soll.

 

Im Dienstradleasingmodell ist der Arbeitgeber Leasingnehmer eines Fahrrads, dass dem Beschäftigten zur Nutzung (auch privat) überlassen wird. Die Finanzierung des Leasings erfolgt über eine Entgeltumwandlung des Beschäftigten.

 

Laut TV-Fahrradleasing haben Beschäftigte die Möglichkeit ein Fahrrad über maximal 36 Monate privat zu nutzen und dafür Entgelt umzuwandeln. Der maximale Wert des Fahrrades darf einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Betrag von 7.000 € dabei nicht überschreiten, wobei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großndlers einschließlich der Umsatzsteuer maßgeblich ist.

 

Die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings bedarf einer individuellen einzelvertraglichen Vereinbarung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche zusätzlich zum Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Bei einer Entgeltumwandlung wird die monatliche Nutzungsrate als Barlohn umgewandelt und dann vom Bruttolohn abgezogen. Hieraus ergibt sich der Effekt, dass sich das zu versteuernde Einkommen mindert und somit dementsprechend auch die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sinken.

 

Aufgrund der privaten Nutzung des Fahrrads ist der geldwerte Vorteil der Fahrradüberlassung zu versteuern, dies sind seit dem 01.01.2020 lediglich 0,25% der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Die Überlassung erfolgt auf Basis einer Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem für die Dauer von 36 Monaten.

 

Nach Ablauf des Leasingzeitraums ist das Fahrrad an den Dienstleister zurückzugeben. Es besteht allerdings auch die Option, dass der Dienstleister dem Nutzer des Fahrrades ein Kaufangebot unterbreitet.

 

Regelmäßig findet bei der Umsetzung des TV-Fahrradleasing eine mehrseitige Vertragskonstruktion Anwendung, die über einen Anbieter/ Fahrradleasingdienstleister abgewickelt wird. Zur Verdeutlichung dient folgendes Schaubild:

 

 

Der Fahrradleasing-Dienstleister wird als Vermittler zwischen Leasinggeber und Arbeitgeber tätig. Der Dienstleister unterstützt die Arbeitgeber und Beschäftigten bei der Durchführung des Dienstradleasings und bietet Leasing, Versicherung und Servicepakete aus einer Hand.

Der Leasingrahmenvertrag regelt unter anderem die Zahlungsabwicklung, Formalitäten zum Leasing, Vertragslaufzeiten, Versicherung, Datenschutz, Geheimhaltung und Bestellablauf. Das Fahrrad bleibt während des Leasingzeitraums Eigentums des Leasinggebers.

 

Da der Arbeitgeber als Leasingnehmer auftritt, ist auch die Leasingrate durch den Arbeitgeber zu zahlen, die jedoch in identischer Höhe über die Entgeltumwandlung bei dem Beschäftigten einbehalten wird. Somit handelt es sich lediglich um einen durchlaufenden Posten.

Zur Sicherstellung der Einbehaltung von der Entgeltzahlung werden entsprechende Versicherungspakete zur Absicherung des sog. Störfalls mitabgeschlossen.

 

Laut Auskunft unterschiedlicher Dienstleister ist davon auszugehen, dass 5 % bis 10% der Berechtigten vom Dienstradleasingmodell Gebrauch machen. Das wären für die Stadt Hagen ca. 180 Personen. Die durchschnittliche monatliche Leasingrate liegt bei ca. 100 €, so dass sich folgende Kalkulation ergibt:

 

180 (Beschäftigte) x 36 (Monate) x 100 € (Leasingrate) = 648.000 € Gesamtvolumen

 

Entspricht jährlich:

 

180 x 12 x 100 € = 216.000 €

 

r Verbeamtete besteht derzeit keine Möglichkeit ein Dienstradleasing abzuschließen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Stärkung der nachhaltigen Mobilität durch Förderung des Radverkehrs

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Die vom Leasingnehmer (Arbeitgeber) zu zahlende Leasingrate wird im Rahmen der Entgeltumwandlung in gleicher Höhe als Gehaltskürzung einbehalten.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1114

Bezeichnung:

Personal-/Organisationsmanagement

Auftrag:

1111445

Bezeichnung:

Interne Mobilität/Zentrale Dienstleistungen

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

 

Kostenart:

542302

Bezeichnung:

Leasing Fahrzeuge

 

501200

Bezeichnung:

Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

542302

 

 

216.000

216.000

 

Aufwand (-)

501200

 

 

-216.000

-216.000

 

Eigenanteil

 

 

 

0

0

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

08.09.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen