Beschlussvorlage - 0676/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlegung der Straße Klippchen zwischen den Häusern Nummer 31 und Nummer 34
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Peter Stahlhut
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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18.10.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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01.09.2022
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20.10.2022
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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25.10.2022
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Sachverhalt
Vorbemerkung
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurde die Straße „Klippchen“ im Bereich zwischen den Häusern Nr. 31 und 34 durch den direkt neben der Straße verlaufenden Holthauser Bach komplett zerstört. Da in den zurückliegenden Jahren dieser Straßenabschnitt häufig bei Hochwasserereignissen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde und kostenaufwändig wieder hergestellt werden musste, hat sich die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) nun dazu entschlossen, die Streckenführung in diesem Bereich anzupassen und die unterhaltungsaufwändige und ökologisch nachteilige Straße zurückzubauen und parallel, auf die höhergelegene Wiesenfläche, zu verlegen.
Ausbau- und Gestaltungsplanung
Die neue Lage der Straße, auf dem westlich der alten Trasse gelegenen Wiesengrundstück, ergibt sich aus dem notwendigen Waldabstand am oberen (westlichen) Rand, wo ein entsprechendes Lichtraumprofil eingehalten werden muss, und eine ausreichendene Distanz zum Holthauser Bach. Durch die Verlegung der Straße auf einer Länge von mehr als 500 m entsteht ein hohes Entwicklungspotential im Bereich des Bachlaufs und damit eine deutliche Aufwertung des Naturschutzgebietes. Vorhandene Uferverbauten und der Straßendurchlass wurden z.T. bereits entfernt, Ufer wurden abgeflacht, die Sohlbreite des Holthauser Baches wurde im Unterlauf teilweise versechsfacht. Diese Gesamtmaßnahme wird sich zum einen positiv gewässerökologisch auswirken und zum anderen wird durch die Verbreiterung des Gewässerprofils und der Abflachung der Uferbereiche der Retentionsraum deutlich vergrößert. Dies ist zusammen mit der Errichtung des Geschiebefanges (Drucksache 0329/2022) bereits als Maßnahme des Hochwasserschutzkonzeptes anzusehen, das derzeit von der Stadtverwaltung erarbeitet wird. Die Fläche der alten Wegeverbindung muss zudem nicht mehr aufwändig unterhalten werden. Sie wird aus der Nutzung genommen, dem Naturschutzgebiet zugeschlagen und kann sich in ganzer Länge naturnah entwickeln.
Durch die neue Wegeverbindung wird das Naturerleben im Holthauser Bachtal für die i. d. R. Naherholung suchenden Bürger*innen weiterhin gewährleistet, gleichzeitig werden die sensiblen Bereiche des Bachlaufes ökologisch aufgewertet und geschützt. Dabei bleibt eine größtmöglich zusammenhängende Wiesenfläche zur weiteren landwirtschaftlichen Nutzung bei der Neuplanung erhalten. Zudem werden die in der Örtlichkeit vorkommenden, hochwertigen Strukturen wie Quell- und Feuchtbereiche berücksichtigt und umgangen. Aus diesen Gründen verläuft die neue Straße nicht „quer über die Wiese“, was sicherlich einige Meter kürzer gewesen wäre.
Der geänderte Straßenabschnitt beginnt ungefähr auf Höhe des Hauses Klippchen Nr. 31, von wo er beinahe senkrecht in westlicher Richtung abzweigt. Die große Kirsche kurz nach Beginn der Trasse (in der ersten Biegung nach links zum Waldrand) soll erhalten werden, als Habitat-Baum ist sie durchaus wertvoll und für Fledermäuse als Quartierbaum zu erwarten. Von da an verläuft die neue Fahrbahn in südlicher Richtung, mit einem durchschnittlichen Abstand von ca.10 m zum Kronentrauf des angrenzenden Waldes, wodurch eine negative Auswirkung auf den Baumbestand und dessen Bewirtschaftung ausgeschlossen werden können. Sie mündet schließlich ca. 150 m unterhalb des Hauses Nr. 34 in die alte Bestandstrasse. An dieser Stelle wird der Stollenhagener Bach, ein kleiner Zulauf zum Holthauser Bach, gequert. Der dortige bestehende kleine Durchlass wird durch ein neues, größeres Bauwerk ersetzt, welches die ökologischen Standards erfüllt und somit auch eine hydraulische und ökologische Aufwertung dieses Bereiches bewirkt. Die Gesamtlänge der Straße beläuft sich auf ca. 730 m, bei einer durchgehenden Breite von 4,50 m. Entgegen der alten Fahrbahn wird die neue Anlage nicht mehr eine wassergebundene Decke, sondern eine Asphaltdecke erhalten. Dies ist aufgrund der Steigungsverhältnisse (von teilweise über 13%) notwendig. Ein Unterschied beim Unterbau ergibt sich gegenüber einer wassergebundenen Decke nicht. Auch auf die Straßenentwässerung hat der Materialwechsel auf Asphalt keinen Einfluss, da bei beiden Varianten das Oberflächenwasser über die Seitenränder zum Versickern in die Wiese geführt wird. Die Asphaltierung der Straße führt zwar zu einer Versiegelung von knapp 3.300 m² Boden. Dem überschlägig gegenüber gestellt erfolgt allerdings die deutliche Aufwertung des Naturschutzgebietes: Die rechnerische Prüfung des Eingriffs in Natur- und Landschaft mittels der gängigen Berwertungsmethoden das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durch die untere Naturschutzbehörde, kommt bilanziell zu einem positiven Ergebnis, d. h. die ökolgische Aufwertung des Bachlaufes durch die Rückbauten und Aufweitungen im Gewässer- und Uferbereich überwiegen den Verlust von Wiesenflächen durch die neue Wegeführung.
Kosten:
Die Kosten wurden auf 543.000,- € vorgeschätzt und werden aus dem Wiederaufbaufond des Landes NRW refinanziert. Im Wiederaufbauplan der Stadt Hagen ist die Maßnahme unter der lfd. Projektnummer 30 gelistet.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | positive Auswirkungen (+) |
| keine Auswirkungen (o) |
| negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Umsetzung einer Maßnahme gem. Maßnahmensteckbrief M 8 des Integrierten Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Hagen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | 5000720 | Bezeichnung: | HW Klippchen |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition: | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 681100 | 543.000 € |
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| 543.000 € |
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Auszahlung (+) 785200 | 543.000 € |
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| 543.000 € |
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Eigenanteil | 0 € |
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| 0 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Maßnahme ist im Wiederaufbauplan der Stadt Hagen enthalten. Die Finanzierung ist im Haushalt 2023 gesichert. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Erneuerung der Straße „Klippchen“ zwischen den Hausnummern 31 und 34 führt zu einem Abgang des Altbestands in Höhe von 9.020 €. Dadurch entsteht ein Aufwand in der Ergebnisrechnung, der gem. § 44 Abs. 3 KomHVO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen ist.
Die in veränderter Lage neu gebaute Straße ist in der Bilanz in Höhe von 543.000 € zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 10.860 € zu rechnen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Der Abgang des Altbestandes führt zu einer ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten in Höhe von 1.521 €. Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung ist ebenfalls gem. § 44 Abs. 3 KomHVO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Da die Straße durch das Hochwasser im Juli 2021 komplett zerstört wurde, wird der Neubau zu 100% aus dem Wiederaufbaufond Hochwasser des Landes refinanziert. Diese Einnahmen sind zu passivieren. Der so gebildete Sonderposten in Höhe von 543.000 € wird analog zur Abschreibung über den Nutzungszeitraum von 50 Jahren aufgelöst und führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 10.860 €. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 0 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 8.145 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 10.860 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | 19.005 € |
Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -10.860 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 8.145 € |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. | gez. |
Henning Keune Technischer Beigeordneter | Sebastian Arlt Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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