18.10.2022 - 8.1 Verlegung der Straße Klippchen zwischen den Häu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 18.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Peter Stahlhut
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Auf Anfrage von Frau Kuschel-Eisermann erläutert Frau Thurn, dass der große Nussbaum gegenüber von Klippchen 31 von der Maßnahme unberührt bleibe.
Frau Tommack bedankt sich für das Aushängen der Pläne, insbesondere des Luftbildes und fragt, ob die Ausbaubreite von 4,50 m für die Erschließung eines einzelnen Gebäudes erforderlich sei. Die Frage ist bei der Sitzung nicht zu klären; Frau Müller bietet eine Beantwortung im Protokoll an.
Antwort der Verwaltung:
Die Breite von 4,50 m wurde für den Begegnungsfall PKW/ PKW bzw. PKW/ Lieferwagen gewählt, sie entspricht den gängigen Richtlinien und Regelwerken. Die 4,50 m beziehen sich auf die asphaltierte Fahrbahn. Das Bankett kommt jeweils nochmal mit 0,65 m hinzu.
Auf die Anfrage von Frau Tommack, was mit der alten verbliebenen Zufahrtsstraße geschehen solle, berichtet Frau Thurn von weiteren Maßnahmen am Holthauser Bach. Die Ufer zum Holthauser Bach werden stellenweise abgeflacht und verschiedene Einbauten aus dem Bach entfernt. Aktuell gebe es noch keine Pläne, wie der Waldweg im weiteren Verlauf weitergeführt werden solle.
Herr Lietz geht davon aus, dass sich die Angabe von 4,50 m auf die gesamte Straßenbreite inkl. der Bankette beziehe. Aus Sicht von Herrn Bühren wäre eine Breite des asphaltierten Straßenbereiches von 4,50 m positiv für die Bewirtschaftung des angrenzenden Waldes, auch z. B. im Falle eines Waldbrandes.
Anlagen zur Vorlage
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1
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278 kB
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2
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(wie Dokument)
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307 kB
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