Beschlussvorlage - 0632/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung des Naturschutzbeirats gem. § 70 LNatSchG NRW zur Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. § 4 BImSchG für Errichtung und Betrieb zweier Windenergieanlagen am Standort Schwerte-Ergste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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12.07.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der Kreis Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft, hat die Stadt Hagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen am Standort Schwerte-Ergste um Stellungnahme gebeten (Lageplan s. Anlage 1). In diesem Zusammenhang ist auch die untere Naturschutzbehörde der Stadt Hagen als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die gemeinsame Stellungnahme der Stadtverwaltung Hagen ist bis zum 15.07.2022 abzugeben.
Die Stadt Hagen ist lediglich aus naturschutzfachlicher Sicht im Bereich des Artenschutzes betroffen, da das Untersuchungsgebiet mit einem Radius von 4.000 m um die geplanten Windenergieanlagen auf das Stadtgebiet Hagen übergreift (s. Anlagen 2 und 3, Anlage 3 nur digital). Die untere Naturschutzbehörde beteiligt gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) hiermit den Naturschutzbeirat und bittet den Naturschutzbeirat um seine Expertise.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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950,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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230,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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