Beschlussvorlage - 0458/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der städtische Anteil der Finanzierung wird ab dem Schuljahr 2022/2023 weiterhin schuljährlich um 1,5 % erhöht. Diese Dynamisierung gilt für alle OGS-Plätze.

2. Zusätzlich zu der bisherigen Weiterleitung der Landesmittel wird für die aktuellen Überhangplätze ab dem Schuljahr 2022/2023 ein ergänzender städtischer Anteil gezahlt.

3. Die OGS-Plätze für GU-Kinder werden weiterhin einheitlich bezahlt. Der Betrag pro GU-Kind an Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2022/2023 auf 1.200 € festgelegt. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre überprüft.

4. Der Betrag für die zusätzlichen Fachkraftstunden je Gruppe im Rhythmisierten Offenen Ganztag (ROG) wird ab dem Schuljahr 2022/2023 auf 15.500 € erhöht. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre überprüft.

5. Bei Neueinrichtung des ROG mit nur einer Gruppe wird im Hinblick auf den Koordinierungsaufwand für das erste Jahr die Pauschale auf 3.600 € erhöht. Für die Folgejahre wird der Betrag wieder an die Höhe der allgemein gültigen Pauschale für alle Gruppen angepasst.

6. Die Befristung der Ergänzungsvereinbarung zum ROG wird aufgehoben. Es gelten die üblichen Kündigungsfristen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Ergänzungsvereinbarung zu den Kooperationsverträgen OGS wird aktualisiert.

 

 

Begründung

 

Im aktuellen Schuljahr wird das OGS-Angebot an städtischen Grundschulen von 2.882 Schülerinnen und Schülern an 28 Grundschulen sowie 91 Kindern an städtischen Förderschulen wahrgenommen. Die Durchführung dieses Angebots wurde den Trägern der Jugendhilfe als Kooperationspartner per Vertrag übertragen.

 

Die letzte Anpassung der Finanzierung wurde zum 01.08.2020 beschlossen. Aufgrund von Tarifsteigerungen im Personalbereich sowie allgemeine Kostensteigerungen haben die Träger der Hagener OGS um eine Anpassung der Finanzierung gebeten. Das Schreiben der Kooperationspartner ist als Anlage beigefügt. Aufgrund anschließender gemeinsamer Gespräche schlägt die Verwaltung folgende Änderungen vor:

 

1. Weiterzahlung der jährlichen Dynamisierung des städtischen Anteils in Höhe von 1,5 % bei Weiterleitung der dynamisierten Landesmittel

Aufgrund der jährlichen Kostensteigerungen sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten der Träger wurde der städtische Anteil befristet für die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022 schuljährlich um 1,5 % erhöht. Diese Regelung soll für die folgenden Schuljahre weiterhin übernommen werden. Der Betrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Diese Dynamisierung gilt für alle OGS-Plätze. Eine weitere Erhöhung des städtischen Anteils erfolgt nicht. Zum Vergleich: Bei der anteiligen Landesförderung erfolgt eine schuljährliche Dynamisierung von 3 %. Die zusätzlichen Kosten sind bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt.

 

2. rderung der bisherigen, nicht finanzierten Überhangplätze analog der übrigen OGS-Plätze

r die sogenannten Überhangplätze werden die Landesmittel an die Träger weitergeleitet, ein ergänzender städtischer Anteil wird aktuell nicht gezahlt. Angesichts der starken Nachfrage und der begrenzt zur Verfügung stehenden Gruppen hat die Verwaltung zur Aufstockung der Gesamtplätze durch weitergehende Nutzung von Möglichkeiten in den Schulen darum gebeten, gegebenenfalls vom Gruppensystem abzuweichen und ergänzend Einzelplätze anzubieten, was in der Vergangenheit erfolgreich zu einer Erhöhung der Plätze geführt hat. Zukünftig sollen diese Plätze analog zu den übrigen finanziert werden. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 100.900 € sind bisher nicht im Haushaltsplan 2022/2023 veranschlagt.

 

3. Anpassung und damit Anhebung des GU-Anteils entsprechend des OGS-Ausbaus

Hierbei sollte die Kinderanzahl, die mit vollem Betrag vergütet wird, angehoben werden. Die Finanzierung der GU-Plätze wurde vor ein paar Jahren seitens der Bezirksregierung auf 138 Schülerinnen und Schüler "eingefroren“. Die Stadt hatte sich dieser Regelung bislang angeschlossen, ebenfalls nur für 138 Kinder die erhöhte Pauschale gezahlt und diese dann auf alle GU-Kinder verteilt. Mit dem letzten Beschluss aus 2020 wurde eine Mischkalkulation eingeführt, wonach alle Plätze für GU-Kinder in einheitlicher Höhe bezahlt werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Reglung im Grundsatz so weiter zu führen, mit der Maßgabe einer moderaten Anhebung des Betrages auf 1.200 €, beginnend mit dem Schuljahr 2022/2023. Dieser Betrag soll alle zwei Jahre überprüft werden. Die zusätzlichen Kosten sind bisher nicht im Haushaltsplan 2022/2023 veranschlagt.

 

4. Anpassung der Zahlungen für zusätzliche Fachkraftstunden bezogen auf die Ergänzungsvereinbarung zum Rhythmisierten Ganztag

Der Betrag für die Finanzierung der zusätzlichen Fachkraftstunden wird ab dem Schuljahr 2022/2023 auf 15.500 € erhöht. Der Rhythmisierte Ganztag befindet sich derzeit noch in einer Aufbauphase. Die hierfür ergänzenden Finanzleistungen erfolgen ausschließlich durch städtische Mittel. Unter diesen beiden Aspekten unterstützt die Verwaltung die moderate Erhöhung auf 15.500 € (bisher 15.287 €), der Einführung einer Dynamisierung wird jedoch nicht gefolgt. Der Betrag wird alle zwei Jahre überprüft. Die zusätzlichen Kosten sind bisher nicht im Haushaltsplan 2022/2023 veranschlagt.

 

5. Bei Neueinrichtung des ROG mit nur einer Gruppe wird im Hinblick auf den Koordinierungsaufwand für das 1. Jahr die Pauschale auf 3.600 € erhöht

Da im ersten Jahr der Einführung des ROG ein erhöhter Koordinierungsbedarf besteht, schlägt die Verwaltung vor, der geforderten Erhöhung zuzustimmen. Für die Folgejahre wird der Betrag wieder an die Höhe der allgemein gültigen Pauschale für alle Gruppen angepasst.

 

6. Die Befristung der Ergänzungsvereinbarung zum ROG wird aufgehoben

Der Vorschlag der Träger wird von der Verwaltung unterstützt, da mit dieser Regelung die Notwendigkeit entfällt, spätestens alle zwei Jahre zu diesen Punkten inhaltsintensive Neuverhandlungen durchzuführen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Erhöhung der Finanzierung des OGS

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Auftrag:

1211141

Bezeichnung:

Ganztag

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

 

 

114.700

114.700

 

Eigenanteil

 

 

 

114.700

114.700

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Auftrag:

1211141

Bezeichnung:

Ganztag

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2022

2023

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

Die Mehraufwendungen werden im Rahmen des Budgets des FB 48 ausgeglichen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.06.2022 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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15.06.2022 - Schulausschuss

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23.06.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen