Beschlussvorlage - 0128/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Bezirksvertretung Hohenlimburg und der Stadtentwicklungsausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntniss.

 

2.      Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Ausbau des Bereiches “Alter Reher Weg” und die Optimierungsmaßnahmen an der Verbandsstaße in der vorgestellten Art und Weise.

 

3.      Die Bauausführung erfolgt zwischen Spätsommer 2006 und Frühjahr 2008.

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Sachverhalt

 

 

Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 11/ 99 (516), Teil 1, soll der Bereich des sog. “Ortseinganges Reh” neu geordnet werden. Dazu gehört insbesondere der Ausbau des bestehenden Verkehrsflächen, die sich in diesem Bereich teilweise recht ungeordnet präsentieren.

Kernpunkt der Straßenplanung ist die Anlage eines neuen Kreisverkehrsplatzes an der Stelle der heutigen, nahezu platzartigen und führungslosen Verschwenkung des Alten Reher Weges. Der Kreisverkehr zeigt einen Außendurchmesser von 30,00 m und ist damit für alle Fahrzeuge befahrbar.

Der Alte Reher Weg erhält in diesem Zusammenhang die schon lange angedachten zwei Linksabbiegerspuren, um die Leistungsfähigkeit der Kreuzung mit der Verbandsstraße durch kürzere Räumzeiten zu erhöhen.

Die Verbandsstraße selbst muss dadurch ebenfalls in Bezug auf die Spuraufteilung neu geordnet werden, da zur Zeit in Richtung Autobahn nur eine Spur vorhanden ist. Die Ummarkierungsarbeiten auf der Verbandsstraße erfolgen in einem Bereich zwischen der Autobahnbrücke bis einschl. der Kreuzung Alter Reher Weg. Diese Optimierung der Verbandsstraße ist auch ein Ergebnis der Untersuchungen für eine neue Autobahnanschlussstelle an der A 46 und basiert auf einer Vereinbarung mit dem Landsbetrieb Straßen NRW.

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vorbemerkungen

 

Zur Neuordnung der Flächen im Bereich des Alten Reher Weges wurde der Bebauungsplan Nr. 11/99 (516) “Ortseingang Reh” aufgestellt. Dieser B- Plan hat als Planungsziel, “.... zwischen dem historischen Ortsteil Reh und den expandierenden Gewerbeflächen des  Entwicklungsgebietes Lennetal zu vermitteln.....”.

Der B- Plan wurde am 22.06.2005 der Bezirksvertretung Hohenlimburg und am 28.06.2005 dem Stadtentwicklungsausschuss zum Satzungsbeschluss vorgelegt. Die Bekanntmachung und damit die Rechtskraft erfolgte am 06.08.2005.

In der Begründung zum o.g.  Bebauungsplan wurden unter Punkt. 4.3 -Straßenplanung/ Verkehrskonzept- bereits die Grundzüge des Straßenausbaus erläutert. Diese Vorlage vertieft die Straßenausbauplanung und gibt einen Ausblick auf den geplanten Bauablauf so wie die Finanzierung der Maßnahme.

 

Neben der Neuordnung des Bereiches des Alter Reher Weg wird in diesem Zusammenhang auch der Bereich der Verbandsstraße L 674 zwischen der Kreuzung Alter Reher Weg/ Spannstiftstraße/ Verbandsstraße und der Autobahnauffahrt zur A 46 spurenmäßig neu geordnet. Diese Ummarkierungen werden zum einen wegen der Anlage einer zusätzlichen Linksabbiegespur aus dem Alten Reher Weg erforderlich, zum anderen resultieren diese Spurenneuordnungen aus den Untersuchungen für die neue Autobahnanschlussstelle Hammacher Straße/ A 46, die an der Verbandsstraße Optimierungsmöglichkeiten sahen.

 

 

 

2.    Ausbauplanung

 

Der Alte Reher Weg zeigt heute zwischen der Einmündung Verbandsstraße und dem Abzweig “Am Paulshof” eine Gesamtbreite von ca. 15,00 m. Durch die Anlage einer zweiten Linksabbiegespur und die Neuanlage eines ca. 2,00 m breiten Pflanzstreifens wird dieser Querschnitt um ca. 5,00 m aufgeweitet, wobei durch die lagemäßige Beibehaltung des nördlichen Randes (bei Autohaus Lebus) diese Aufweitung komplett auf der südlichen Seite stattfindet. Der neue Querschnitt zeigt somit in diesem ca. 120 m langem Abschnitt eine Breite von ca. 20,30 m. Die Gehwege, die durch Hochborde von der Fahrbahn abgesetzt werden, werden plattiert und sind beidseitig 2,05 m breit. Der o.g. 2,00 m breite südliche Grünstreifen wird mit Bäumen bepflanzt, deren genaue Lage und Anzahl in Abhängigkeit mit der Beleuchtungsanlage zu sehen ist.

Der beschriebene Teil des Alten Reher Weges mündet im Bereich der heute ungeordneten Verkehrsfläche in einen neuen Kreisverkehrsplatz. Die Kenndaten des Kreisel werden wie folgt angegeben:

 

Außendurchmesser 30,00 m; Innendurchmesser 14,00 m; Kreisfahrbahnbreite 5,70 m plus überfahrbarem Innenkreis von 2,30 m; Knotenpunktszufahrtsbreiten zwischen 3,25 m und ca. 4,00 m (4,14 m), Ausfahrbreiten ca. 3,50 m; Zu- und Ausfahrtsradien zwischen 12,00m und 16,00 m. In allen drei Ästen des Kreisverkehrsplatzes werden Fahrbahnteiler als Überquerungshilfen angeordnet, die Breiten zwischen 2,00 m und 2,50 m zeigen.

Damit erfüllt der Kreisel alle Planungsbedingungen der einschlägigen Richtlinie und kann mit allen Fahrzeugen befahren werden.

 

Hinter dem Kreisverkehr (aus Richtung Verbandsstraße) setzt sich der Alte Reher Weg nach Nordosten fort. Hier erfolgt der Übergang auf den Bestand bis zum Abzweig der Wannebachstraße. Dieser Abschnitt ist ca. 80,00 m lang. Nördlich können in diesem Bereich 5 Stellplätze eingerichtet werden.

Die südlich abzweigende Verkehrsmischfläche dient als Erschließung des neuen Wohngebietes zwischen “Alter Reher Weg” und “Auf dem Bauloh”. Hier wird es einen Erschließungsvertrag mit dem Hohenlimburger Bauverein geben. Der Ausbau dieser Flächen ist nicht Gegenstand dieser Vorlage.

 

Der südliche Ast des Kreisverkehrs stellt die Anbindung an die Straße “Auf dem Bauloh” dar. Der Übergang des Kreisverkehrs auf den “Normalquerschnitt” erfolgt auf ca. 35,00 m. Planerisch sind hier keine Besonderheiten zu nennen.

 

Die Straße “Am Paulshof” wird im Zusammenhang mit der beschriebenen Maßnahme ebenfalls auf ca. 100,00 m ausgebaut. Hier wird ein niveaugleicher Ausbauquerschnitt mit 6,50 m asphaltierter Fahrbahn plus beidseitigen ca. 2,00 m breiten Längsparkständen und ca. 2,00 m breiten gepflasterten Gehwegen gewählt. Die Pflasterung der Gehwege erfolgt aus Gründen der Vereinfachung, da durch die vielen großen Einfahrten nur geringe Flächen für die “klassischen” Gehwege verbleiben. Außerdem ist durch die Höhengleichheit der Parkstände und Gehwege ein häufiges Überfahren der angrenzenden Gehwegbereiche beim Einparken zu erwarten, was durch die Verwendung von Pflaster auch hinnehmbar ist.

Die Parkstreifen werden durch Baumbeete aufgelockert.

Am Ende der Straße wird ein Wendebereich  mit einem Durchmesser von 16,00 m angelegt, der das Wenden für zweiachsige Fahrzeuge “in einem Zug” erlaubt. Größere Wendekreisabmessungen waren wegen der eingeschränkten Platzverhältnisse nicht möglich, so dass Sattelzüge u.ä. ggf. rangieren müssen.

 

Die Straßenentwässerung erfolgt über das bestehende Kanalsystem.

 

Die Straßenbeleuchtung wird den neuen, technischen Erfordernissen angepasst.

 

Wie bereits  angedeutet umfasst der zweite Teil der Gesamtmaßnahme  die Spurenneuordnung der Verbandsstraße zwischen Alter Reher Weg und südlicher Autobahnauffahrt zur A 46. Diese Neuaufteilung bedingt neben einer komplett- neuen Asphaltdeckschicht einschl. Markierung auch Umbaumaßnahmen an einigen Verkehrsinseln und eine östliche Querschnittserweiterung zwischen der Einmündung Alter Reher Weg und nördlichem Autobahnanschluss. Als Folge der geplanten zwei Linksabbiegespuren aus dem Alten Reher Weg wird auch die Verbandsstraße mit zwei (Geradeaus-) Spuren in Richtung Hohenlimburg ausgestattet. Diese Zweispurigkeit wird auch schon jenseits der Kreuzung durch eine geringe Zurücknahme der vorhandenen Dreieckinsel eingerichtet.

In Gegenrichtung bleibt es prinzipiell bei der heutigen Spuraufteilung mit einer Spur pro Fahrtrichtung und Kombinationsspur “Rechtsabbieger/ Busspur. Durch die Fortsetzung der Querschnittserweiterung bis zur Autobahnanschlussstelle kann auch hier eine Zweispurigkeit auf ca. 150 m eingerichtet werden. Hierzu ist außerdem der Umbau der vorhandenen Dreieckinsel an der nördlichen Anschlussstelle und des Gehweges unter der Autobahnbrücke erforderlich. Zur Verdeutlichung der weiteren Verkehrsführung soll eine entsprechende Spurentafel aufgestellt werden. Eine weitere Verbesserung besteht in der Anlage eines klassischen Gehweges (Plattierung und 12 cm (16 cm an der Bushaltestelle) Hochbord zur Straße) auf der Ostseite der Verbandsstraße.

Die bestehende Höhenlage der Verbandsstraße wird nicht verändert.

Desweiteren müssen auch aus entwässerungstechnischer Sicht keine Veränderungen vorgenommen werden. Es ist lediglich ein Straßenablauf an der neuen Mittelinsel, die wegen der erhöhten Spurenzahl erforderlich wird, zu ergänzen.

Die Leistungsfähigkeit der Signalanlage an der Kreuzung Alter Reher Weg/ Spannstiftstraße/ Verbandsstraße wird insgesamt gesteigert. Zum Nachweis wurde hierzu ein Gutachten erstellt, das u.a. die Grundlage für die Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW bildet.

 

 

 

3.    Geplanter Bauablauf

 

Der seitens des Fachbereiches Planen und Bauen vorgesehene, mögliche Bauablauf stellt sich wie folgt dar:

Zunächst werden die Optimierungsmaßnahmen an der Verbandsstraße bearbeitet, da diese erst das zweispurige Ausbiegen aus dem Alten Reher Weg ermöglichen. Außerdem handelt es sich hierbei zu großen Teilen um Asphaltierungs- und Markierungsarbeiten, die dann noch im Spätsommer 2006 ausgeführt werden können. Danach erfolgen die Arbeiten am Alten Reher Weg einschl. des Kreisels. Diese Arbeiten erstrecken sich ca. über das Jahr 2007. Zuletzt kann der Ast der Straße “Am Paulshof” bearbeitet werden, da dieser von seiner Verkehrsbedeutung untergeordnet ist. Die Ausführung der letzten Asphaltdeckschichten ist für das Frühjahr 2008 vorgesehen.

Da die ausführende Baufirma vor der Auftragsvergabe einen Bauzeitenplan auf der Grundlage ihrer eigenen Kalkulationen erarbeiten muss, kann sich die Baudurchführung allerdings auch ändern.

 

 

 

4.    Kosten und Finanzierung

 

Für die Optimierungsmaßnahmen an der Verbandsstraße sind Kosten in Höhe von ca.  475.000,- € zu erwarten.

Für die Arbeiten am Alten Reher Weg einschl. Kreisverkehrsplatz und der Straße Am Paulshof sind ca.  1.100.000,- € vorgeschätzt.

 

Alle anfallenden Kosten können aus Mitteln des Entwicklungsgebietes Lennetal beglichen werden, da die genannten Arbeiten sowohl inhaltlich als auch lagemäßig dort zugeordnet werden können.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2006 ff

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

x

 Einnahmen

1.260.000,-

 EUR (bereits erfolgt)

x

 Sachkosten

1.575.000,-

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

6150 950 11008

450.000,-

800.000,-

325.000,-

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

90.000,-

160.000,-

65.000,-

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

x

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

x

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

x

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

05.04.2006 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.05.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen