Beschlussvorlage - 0458/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule - Anpassung der Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Regina Pott
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.06.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.06.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
15.06.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.06.2022
|
Beschlussvorschlag
1. Der städtische Anteil der Finanzierung wird ab dem Schuljahr 2022/2023 weiterhin schuljährlich um 1,5 % erhöht. Diese Dynamisierung gilt für alle OGS-Plätze.
2. Zusätzlich zu der bisherigen Weiterleitung der Landesmittel wird für die aktuellen Überhangplätze ab dem Schuljahr 2022/2023 ein ergänzender städtischer Anteil gezahlt.
3. Die OGS-Plätze für GU-Kinder werden weiterhin einheitlich bezahlt. Der Betrag pro GU-Kind an Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2022/2023 auf 1.200 € festgelegt. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre überprüft.
4. Der Betrag für die zusätzlichen Fachkraftstunden je Gruppe im Rhythmisierten Offenen Ganztag (ROG) wird ab dem Schuljahr 2022/2023 auf 15.500 € erhöht. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre überprüft.
5. Bei Neueinrichtung des ROG mit nur einer Gruppe wird im Hinblick auf den Koordinierungsaufwand für das erste Jahr die Pauschale auf 3.600 € erhöht. Für die Folgejahre wird der Betrag wieder an die Höhe der allgemein gültigen Pauschale für alle Gruppen angepasst.
6. Die Befristung der Ergänzungsvereinbarung zum ROG wird aufgehoben. Es gelten die üblichen Kündigungsfristen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
24,8 kB
|
