Beschlussvorlage - 0532/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatschG für die Durchführung des 3. Werdringer Theatersommers 2022 im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 "Wasserschloß Werdringen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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31.05.2022
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Beschlussvorschlag
Der Naturschutzbeirat spricht sich für die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Durchführung des 3. Werdringer Theatersommers in der Zeit vom 10. – 26. Juni 2022 im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 „Wasserschloß Werdringen“ durch die untere Naturschutzbehörde aus.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der unteren Naturschutzbehörde liegt ein Antrag auf Genehmigung des 3. Werdringer Theatersommers in der Zeit vom 10. - 26. Juni 2022 vor. Es wird eine Open Air Bühne im Innenhof des Wasserschlosses aufgebaut, auf der ein Schauspiel, zwei musikalische Revuen und ein Kabarettabend stattfinden. Die Veranstaltungen werden in der Zeit jeweils von 19:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr aufgeführt. Die Bestuhlung umfasst max. 200 Stühle. Es bedarf ebenfalls einer baurechtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung. Es sollen die vorhandenen Parkplätze benutzt werden. Der Veranstalter stellt einen Parkdienst zur Ordnung der Parksituation ab. Die Benutzung einer der angrenzenden Grünlandflächen zum Parken ist nicht beabsichtigt und würde seitens der unteren Naturschutzbehörde nicht genehmigt.
Der versiegelte Innenhof ist Bestandteil des geschützten Landschaftsbestandteiles 1.4.2.7 „Wasserschloß Werdringen“. Im Jahr 2018 ist eine dreijährige Befreiung/ Ausnahmegenehmigung für diverse Veranstaltungen im Bereich des Wasserschlosses erteilt worden, die auch den Werdringer Theatersommer beinhaltete.
Das Vorhaben verstößt gegen folgende allgemeine Verbote für alle geschützten Landschaftsbestandteile:
Gemäß Verbot Nr. 6 ist es verboten, bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen.
Gemäß Verbot Nr. 31 ist es verboten, Verkaufsbuden, Verkaufsstände oder Verkaufswagen, Zelte, Wohnwagen oder ähnliche, dem zeitweisen Aufenthalt von Menschen dienende Anlagen aufzustellen.
Gemäß § 67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) kann auf Antrag eine Befreiung von den Geboten und Verboten des Landschaftsplans gewährt werden, „wenn:
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.“
Die Durchführung des 3. Werdringer Theatersommers im Innenhof des Wasserschlosses dient als Kulturveranstaltung den überwiegend öffentlichen Interessen. Neben dem Innenhof werden keine weiteren Flächen des Schutzgebietes in Anspruch genommen. Daher liegen die Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor.
Im Jahr 2018 sind, wie in der Drucksachennummer 0381/2018 aufgeführt, Veranstaltungen im Juni abgelehnt worden. Durch regelmäßige Kartierungen im Rahmen der Betreuung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Wasserschloß Werdringen“ seitens der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen konnte in diesem Jahr wie auch in vergangenen drei Jahren keine Brut des dort vorkommenden Steinkauzes in den Brutröhren festgestellt werden. Daher bestehen in Rücksprache mit der Biologischen Station Umweltzentrum Hagen keine Bedenken gegen die Durchführung der beantragten Veranstaltungen im Zeitraum vom 10. – 26. Juni 2022.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
