31.05.2022 - 8.9 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Keine Wortbeiträge.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat spricht sich für die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Durchführung des 3. Werdringer Theatersommers in der Zeit vom 10. 26. Juni 2022 im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 „Wasserschloß Werdringen“ durch die untere Naturschutzbehörde aus.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0