Berichtsvorlage - 0376/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Am 14.02.2022 erhielt die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung das Schreiben des Herrn B. (siehe Anlage I). Darin übt Herr B. Kritik hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Straßenreinigung in der Twittingstraße und der Kontrolle des damit verbundenen Halteverbotes durch das Ordnungsamt.

 

Zur Örtlichkeit: Die Twittingstraße ist in dem von Herrn B. beschriebenen Bereich eine Einbahnstraße, so dass auf der einen Straßenseite ein grundsätzliches Halteverbot gilt, während auf der anderen Straßenseite ein temporäres Halteverbot an den Reinigungstagen vorliegt. Während der Straßenreinigung darf auf der rechten Seite allerdings geparkt werden, so dass durch diesen Wechsel beide Straßenseiten durch den HEB gereinigt werden können.

 

Am 03.02.2022 kam es laut Herrn B. zu folgender Situation: Bei der Durchführung der Straßenreinigung wurde das Reinigungsfahrzeug von einer Mitarbeiterin des Ordnungsamtes begleitet. Diese habe während der Reinigungsarbeiten sämtliche sich im Halteverbot befindlichen Fahrzeuge ordnungsbehördlich aufgenommen. Dabei habe das Reinigungsfahrzeug an jedem falschparkenden Fahrzeug verweilt, bis die Mitarbeiterin die Erfassung der Daten abgeschlossen hat. In der Zwischenzeit kam es zu einer Anstauung mehrerer PKW, darunter, neben dem Beschwerdeführer auch diverse Anwohnerinnen und Anwohner, die sich auf dem Weg zur Arbeit befanden.

 

Nach Eingang der Beschwerde wurde seitens der Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung Kontakt zu den entsprechenden Dienststellen aufgenommen.

 

Das Ordnungsamt teilte am 22.03.2022 mit, dass das Anliegen des Herrn B. dort ebenfalls eingegangen sei. Aufgrund eines bereits geführten Telefonates mit einem Anwohner bezüglich der Vorkommnisse in der Twittingstraße, war die Angelegenheit aus Sicht des Ordnungsamtes geklärt.

 

Der Hagener Entsorgungsbetrieb ließ der Geschäftsstelle eine Stellungnahme zukommen, in der das grundsätzliche Verfahren bei der Straßenreinigung erläutert wird (siehe Anlage II).

 

Dem Beschwerdeführer wurden abschließend durch die Schriftführung des Ausschusses r Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung am 06.04.2022 die Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

Erik O. Schulz

Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.05.2022 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung