Vorschlag zur Tagesordnung - 0425/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung von Mitgliedern der Bezirksschülervertretung und der Stadtschulpflegschaft in den SAS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Meinolf Grüne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Entscheidung
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05.05.2022
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Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Schulausschuss wird gem. § 85 (2) SchulG NRW um jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter der Stadtschulpflegschaft und der Bezirksschülervertretung mit beratender Stimme erweitert.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür notwendigen Beschlüsse vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung an Schulen (16. Schulrechtsänderungsgesetz)“ vom 23.02.2022 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen die Mitwirkung von Eltern sowie von Schülerinnen und Schülern in kommunalen Schulausschüssen gesetzlich verankert.
Nach § 85 (2) SchulG NRW können nun sowohl Vertreterinnen oder Vertreter der Schulpflegschaften und der Schülervertretungen mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen werden.
Gerade vor dem Hintergrund der sich in Hagen in den nächsten Jahren stark verändernden und entwickelnden Schullandschaft sowie der fortschreitenden Digitalisierung und Modernisierung der Schulen halten die Antragsteller es für geboten, auch den weiteren am Schulleben Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich im Fachausschuss aktiv in diesen Prozess einzubringen.
Die Idee eines Sitzes der Stadtschulpflegschaft und der Bezirksschülervertretung wurde bereits in der Vergangenheit im Schulausschuss thematisiert (z.B. Sitzungen vom 03.12.2019, 16.06.2020 und 10.02.2022). Mit der oben genannten Gesetzesänderung bietet sich ein guter Anlass, dieses Anliegen umzusetzen.
Die dafür notwendigen Beschlüsse der politischen Gremien (z.B. Änderungen in Satzung, Geschäfts- und/oder Zuständigkeitsordnung) sollen durch die Verwaltung vorbereitet und den Entscheidungsgremien vorgelegt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,6 kB
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