Beschlussvorlage - 0295/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstand an der Grün- und Freizeitanlage "Bohne" hier: Prüfergebnis einer möglichen Verlagerung des Unterstandes und alternative Möglichkeiten für Nutzergruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beteiligt:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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29.03.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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27.04.2022
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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04.05.2022
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Unterstand an der Grün- und Freizeitanlage "Bohne" als Treffpunkt für
suchtkranke Menschen und die Position des Unterstandes auf der Fläche an der
Wehringhauser Straße befinden sich immer wieder in der Diskussion.
Der aktuelle Standort ist Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses in der Planungsphase im Jahr 2015. Anfang 2018 wurde nochmals eingehend nach einer möglichen Alternative im unteren Wehringhausen gesucht, allerdings ohne Ergebnis.
Der JHA beschäftigte sich mehrfach, zuletzt im Juni 2021 mit dem Thema (vgl. Drucksache 0558/2021) und hat die Prüfung der möglichen Verlagerung an den Unterausschuss des JHA delegiert.
Am 28.09.2021 fand die Unterausschusssitzung des JHA statt, an der neben den
Streetworker*innen und WBH die Fachbereiche Jugend und Soziales sowie
Gesundheit und Verbraucherschutz teilgenommen, das Thema von unterschiedlichen Seiten beleuchtet und einen Ortstermin verabredet haben.
Die bei diesem Ortstermin begutachteten alternativen Standorte mussten auf Grund der nachfolgenden planungsrechtlichen Prüfung wieder verworfen werden.
Der i.R. stehende Bereich ist dem Außenbereich zuzuordnen. Das Vorhaben ist demnach nach §35 BauGB zu beurteilen. Eine Genehmigungsfähigkeit ist nicht gegeben, da es sich hier nicht um eine untergeordnete Nebenanlage handelt. Der Versatz des Unterstandes auf die "Grünanlage Bohne" ist somit baurechtlich nicht umsetzbar.
Für die weiteren Überlegungen ist die tatsächliche Nutzung des Unterstandes bedeutsam. Die Klientel hält sich nicht mehr an einem festen Standort auf, sondern verteilt sich großflächig in dem beschriebenen Bereich. Der vorhandene Unterstand wird seit einiger Zeit kaum noch genutzt. Eine Erklärung dafür ist sicherlich der starke Kontrolldruck durch Polizei und Ordnungsamt, aber auch das Gefühl, ständig im Blickpunkt der Öffentlichkeit zu stehen.
Die Arbeit der Streetworker*innen hat sich bewährt. Die Klientel im Bereich „Bohne“, Bodelschwinghplatz und Villa Post konnte erreicht werden. Es haben sich dadurch signifikante Verbesserungen ergeben. Die Klientel (Menschen mit einer psychischen Störung) hat die Versorgung akzeptiert und nimmt mittlerweile selbst Kontakt zu den Sozialarbeiter*innen auf.
Da eine Verlagerung des Unterstandes nicht möglich ist, fehlt auch die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das Klientel ansprechen zu können. Es wäre daher sinnvoll, vor Ort einen barrierefreien Raum zur Verfügung zu haben.
Dieser könnte zeitweise als Anlaufstelle für die Klienten genutzt werden. Außerdem könnten vertrauliche Einzelgespräche geführt werden. Der SpDi verfügt auch über Laptops zur Nutzung für Bürger, die dort zu bestimmten Zeiten in Form eines „Internet-Cafés angeboten werden könnten. Zu diesen Zeiten könnten dann beispielweise Behördenangelegenheiten geregelt werden.
Leider war es bisher nicht möglich, vor Ort andere Räume anzubieten bzw. die Räume anderer Dienstleister zu nutzen. Notwendig wäre ein Raum mit einer Größe von ca. 30 – 40 qm incl. zweier Toiletten. Die Öffnungszeiten wären limitiert und an die Präsenz der Streetworker*innen gebunden. Eine zusätzliche Nutzung durch kooperierende Hilfeanbieter wäre sicherlich möglich.
Dieses Angebot steht nicht im Gegensatz zur bisherigen Einschätzung der FB 53 u. 55, vor Ort keinen festen Anlaufpunkt zu installieren. Es wäre lediglich ein zusätzliches sozialarbeiterisches Angebot, um die Situation weiter zu verbessern und auf die fehlende Anlaufstelle zu reagieren. Eine Ausweitung in Form eines ganztägigen Treffpunktes wäre weiterhin nicht zielführend.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst einen solchen Raum als Anlaufstelle zu etablieren, um dann im zweiten Schritt die Ausweisung der Spielfläche ggf. mit einer gestalterischen Aufwertung vorzunehmen. Hierzu ist dann eine weitere Umsetzungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind ggf. betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
