Beschlussvorlage - 0327/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der in der Maßnahme "SeeBad Hengstey" enthaltenen und dargestellten Verlegung des Ruhrtalradweges und der damit verbundenen teilweisen Inanspruchnahme des Grundstückes des Freibades Hengstey zu.

 

2. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Ziff. 1 erforderlich oder sachgerecht sind. Dies umfasst insbesondere auch den folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss für die HVG zu fassen:

 

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) weist die HVG als Gesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, das diese über den zwischen der HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungsvertrag sicherstellt,

 

a) dass die HAGENBAD GmbH der Stadt Hagen den für die Verlegung des Ruhrtalradweges dargestellten und erforderlichen Teil des Grundstückes des Freibades Hengstey (siehe Plan in Anlage) zur Verfügung stellt.

 

b) dass die HAGENBAD die für die Umsetzung der Überlassung erforderlichen Maßnahmen trifft und Erklärungen abgibt, insbesondere den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Stadt Hagen sowie ggf. dingliche Belastung des Grundstücks (z. B. Baulast; beschnkte persönliche Dienstbarkeit).

 

 

 

 

 

3. Die HVG wird zu allen Erklärungen und Maßnahmen ermächtigt, die zur Umsetzung erforderlich und/oder sachgerecht sind.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

r den Ausbau des Ruhrtalradweges werden Flächen benötigt, die derzeitig im Bereich des Freibadgeländes der HVG liegen (s. Anlage: "Flächeninanspruchnahme HVG"). Eine gesonderte vertragliche Regelung hierfür wird in Form eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Hagen und der HVG vereinbart. Der Beschluss ist die Voraussetzung für diese Verträge. Gegenstand der Gestattungsverträge sind die in Anlage: "Gestattungsverträge Entwurf" aufgeführten Flächen.

 

 

Begründung

 

Qualifizierung des Ruhrtalradweges am SeeBad Hengstey

 

Im Zuge der Entwicklung des SeeBad Hengstey bildet eine qualifizierte und den Besucherströmen gerechte Ausgestaltung des Ruhrtalradweges einen wesentlichen Bestandteil des SeePark Konzeptes. Für die touristische Erschließung des Bereichs an der zukünftigen Aussichtsplattform und durch die neugeschaffenen Attraktionen ist eine entsprechende Infrastruktur unerlässlich. Entscheidend ist hierbei den bestehenden Trassenverlauf so neuzugestalten damit eine sichere und komfortable Abwicklung der Besucherströme gewährleistet werden kann. Dies ist im derzeitigen Zustand nur bedingt möglich und führt bereits heute an gut besuchten Tagen zu einer starken Belastung mit hohem Konfliktpotential. Hier gilt es die Anbindung und auch die Durchfahrt an der Aussichtsplattform neu auszugestalten. Vorgesehen ist eine Promenade am See zu schaffen, den Rad- und Fußverkehr zu trennen, neu zu dimensionieren, entsprechende Beläge zu verwenden und in bestimmten Bereichen Verweil- und Rastmöglichkeiten zu schaffen.

 

Der Neuausbau des Ruhrtalradweges betrifft in dieser Planungsphase drei aufeinanderfolgende Abschnitte mit einer Länge von ca. 910 m. Neben dem eigentlichen Abschnitt am SeeBad "SeePromenade" (70 m) schließt nördlich der Abschnitt "Bereich Wassersport" (340 m) sowie südlich der Abschnitt "Bereich Laufwasserkraftwerk" (500 m) an. In den drei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten soll hier der Ruhrtalradweg rund um den Bereich der Aussichtsplattform der sogenannte POI (Point Of Interest) aufgewertet und qualifiziert werden (s. Anlage: Übersicht Bauabschnitte):

r den Ausbau des Ruhrtalradweges werden gemäß der Entwurfspläne (s. Anlage: "Flächeninanspruchnahme HVG") geringfügige Flächeninanspruchnahmen der HVG benötigt. Die hierfür benötigten Flächen für den öffentlichen Ruhrtalradweg wird in einem Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Hagen und der HVG gesonderten geregelt (derzeitig noch in Bearbeitung).

 

Die HVG bittet um eine entsprechende Gesellschafteranweisung.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.03.2022 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen