31.03.2022 - 6.17 Freizeitareal Familienbad Hengsteysee - Verlegu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.17
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 31.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König berichtet, dass es im Aufsichtsrat der HVG einen ergänzenden Beschluss gegeben habe. Dieser zielt darauf ab, dass weitere zusätzliche Fläche des Freizeitbades in Anspruch genommen werden sollen. Mittlerweile sei die Freizeitfläche um 24,8 % reduziert worden. Der Rat der Stadt Hagen sollte eine ähnliche Position wie der Aufsichtsrat der HVG einnehmen.
Herr Oberbürgermeister Schulz erwidert, dass die Verwaltung kein Erfordernis dergestalt sieht.
Herr König möchte ergänzend wissen, ob weitere Einschnitte der Freizeitfläche einen politischen Beschluss erfordern.
Her Oberbürgermeister Schulz bestätigt dies.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der in der Maßnahme "SeeBad Hengstey" enthaltenen und dargestellten Verlegung des Ruhrtalradweges und der damit verbundenen teilweisen Inanspruchnahme des Grundstückes des Freibades Hengstey zu.
2. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Ziff. 1 erforderlich oder sachgerecht sind. Dies umfasst insbesondere auch den folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss für die HVG zu fassen:
Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) weist die HVG als Gesellschafterin der HAGENBAD GmbH an, das diese über den zwischen der HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungsvertrag sicherstellt,
a) dass die HAGENBAD GmbH der Stadt Hagen den für die Verlegung des Ruhrtalradweges dargestellten und erforderlichen Teil des Grundstückes des Freibades Hengstey (siehe Plan in Anlage) zur Verfügung stellt.
b) dass die HAGENBAD die für die Umsetzung der Überlassung erforderlichen Maßnahmen trifft und Erklärungen abgibt, insbesondere den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Stadt Hagen sowie ggf. dingliche Belastung des Grundstücks (z. B. Baulast; beschränkte persönliche Dienstbarkeit).
3. Die HVG wird zu allen Erklärungen und Maßnahmen ermächtigt, die zur Umsetzung erforderlich und/oder sachgerecht sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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389,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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