Berichtsvorlage - 0232/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Nahverkehrsplanung.RUHR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Ralf Lellek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.03.2022
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Sachverhalt
Begründung
Der Arbeitskreis Nahverkehrsplanung.RUHR greift aus dem 11-Punkte-Plan zur Stärkung des ÖPNV in der Metropole Ruhr, den die Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebiets zusammen mit den Nahverkehrsunternehmen und dem Regionalverband Ruhr (RVR) aufgestellt haben, das Ziel auf, im Rahmen einer Harmonisierung der Nahverkehrspläne der Nachbarkommunen untereinander Schwachstellen und Optimierungsmöglichkeiten im interkommunalen öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) zu identifizieren und aufzuzeigen.
Identifizierte Schwachstellen/Optimierungsmöglichkeiten im interkommunalen ÖSPV
In einem ersten Aufschlag wurden von einer Erarbeitungsgruppe, bestehend aus zwei Vertretern des VRR und RVR sowie aus zwei Vertretern der Fahrgastverbände Pro Bahn und VCD, augenscheinlich aus den ÖPNV-Netzplänen innerhalb des Untersuchungsraumes der Metropole Ruhr auffällige Punkte aufgeführt, die auf Netzlücken zwischen benachbarten Kommunen hindeuten.
Für Hagen wurden dabei zunächst folgende Punkte identifiziert:
- Mit Taktlücken behaftete Verbindung Hagen Hbf. über Breckerfeld nach Halver und Kierspe
- Fehlende durchgehende Verbindung von Schwerte nach Letmathe (hierbei würde Hagen jedoch nur äußerst peripher tangiert über die B236)
Weitere Punkte für Hagen wurden von der Erarbeitungsgruppe nicht genannt.
Bewertung der identifizierten Schwachstellen/Optimierungsmöglichkeiten durch die ÖPNV-Aufgabenträger
In einem weiteren Schritt wurden die Vertreter der von den jeweiligen Maßnahmen betroffenen Kommunen aufgefordert, die genannten Schwachstellen bzw. Optimierungsmöglichkeiten dahingehend zu bewerten, ob diese aus ihrer Sicht weiter verfolgenswert seien oder nicht. Hierbei sollten drei Ampelfarben zugeordnet werden. Rot für „nicht weiter verfolgenswert“, grün für „weiter verfolgenswert“ und gelb für „prüfenswert“. Des Weiteren bestand die Möglichkeit weitere Schwachstellen aus Sicht der Kommunen zu benennen. In diesem Zusammenhang wurde seitens des RVR darauf hingewiesen, dass die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen für die Bewertung zunächst keine Rolle spielen sollten, da es hier zunächst um die fachliche Sinnhaftigkeit der Maßnahmen im Hinblick auf das gesteckte Ziel zu einer Mobilitätswende gehen sollte.
Identifizierte Schwachstellen/Optimierungsmöglichkeiten durch die Erarbeitungsgruppe für Hagen
- Von der Experten- bzw. Erarbeitungsgruppe wurde als Optimierungsmöglichkeit in Bezug auf die Verbindung der Linie 84 eine Aufwertung dieser Linie zu einem Schnellbus gesehen, da diese Linie bereits heute innerhalb des Stadtgebiet Hagens auf ihrem Weg zum Hagener Hauptbahnhof nur bedeutende Verknüpfungshaltestellen, wie z.B. Eilpe Physiomed und Stadtmitte bedient. Im Hinblick auf die seit Jahren bestehende Taktlücke am Vormittag und den ausgedünnten Wochenendverkehr wurde ein durchgehender Stundentakt in der HVZ und NVZ sowie ein 2-Stundentakt an Sonn- und Feiertagen für sinnvoll erachtet. Gemeinsam mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis halten auch wir diese Maßnahme für sinnvoll und haben ihr „grün“ gegeben. Zu bedenken ist jedoch bei dieser Maßnahme, dass weder die Stadt Hagen noch der Ennepe-Ruhr Kreis Aufgabenträger für die Linie 84 ist, sondern der Märkische Kreis, der jedoch weder zum VRR gehört noch Mitglied des RVR ist. Insofern untersteht die vorgesehene Maßnahme einzig der ÖPNV-Planung des Märkischen Kreises, zumal bislang (auch wenn Kosten zunächst noch keine Rolle spielen) für die Leistung dieser Linie auf dem Gebiet des Ennepe-Ruhr Kreises oder der Stadt Hagen kein Ausgleich gezahlt wird. Aufgrund der externen Aufgabenträgerschaft bezogen auf den VRR und den RVR ist vorgesehen, hier zunächst auf Verbandsebene mit dem Märkischen Kreis in Kontakt zu treten.
- Im Hinblick auf die Verbindung Schwerte – Letmathe wurde von der Expertengruppe eine stündliche Durchbindung zumindest montags bis samstags für sinnvoll erachtet. Grundsätzlich zu befürworten, jedoch aus Sicht der Stadt Hagen irrelevant. Der Kreis Unna äußerte sich eher zurückhaltend, der Märkische Kreis war bislang noch nicht beteiligt.
Nachmeldungen aus Sicht der Stadt Hagen
Aus den Erfahrungen bei der Abstimmung des Fahrplankonzepts der Hagener Straßenbahn AG zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 und der Aufstellung des Nahverkehrsplans galt auf Seiten des Ennepe-Ruhr Kreises bis auf Weiteres ein strikter Sparkurs. Dies führte dazu, dass der 10‘-Takt der Linie 542 nur bis Westerbauer Schleife geführt werden konnte und bis Gevelsberg Hbf. lediglich 4 Fahrten pro Stunde - wie zuvor - angeboten werden. Diese Haltung des EN-Kreises scheint sich im Zusammenhang mit der Nahverkehrsplanung.RUHR zu ändern, so dass von Seiten der Aufgabenträger EN-Kreis und Stadt Hagen zwei weitere Maßnahmen nachgemeldet werden konnten. Dies sind:
- Die Weiterführung des 10-Minuten-Taktes der Linie 542 bis nach Gevelsberg Hbf. jedoch unter Beibehaltung des ausgedünnten Angebots am Vormittag und die
- Verlängerung der Linie 538, die nicht mehr an Vorhalle Bf. endet, sondern weiterfahren soll über die Brüninghausstraße nach Herdecke zur Mühlenstraße und somit Vorhalle Mitte stündlich mit dem Herdecker Zentrum verbindet.
Da beide Maßnahmen zuvor unter den Aufgabenträgern EN-Kreis und Stadt Hagen abgestimmt wurden, steht hierfür ebenfalls die Ampel beiderseits auf „grün“.
Ebenfalls im Rahmen der Nachmeldemöglichkeit für die Nahverkehrsplanung.RUHR wurde von Seiten der Stadt Hagen eine Maßnahme im Zusammenhang mit einem Dortmunder Prüfvorschlag zur Prüfung vorgeschlagen. Dies betrifft die Verlängerung der Linie 432 der DSW, die aus Sicht der Stadt Dortmund über Dortmund-Holzen eine Direktverbindung nach Schwerte Westhofen realisieren soll.
- Die Nachmeldung der Stadt Hagen hat die weitere Verlängerung der Linie von Schwerte-Westhofen über Hagen-Garenfeld zum Industriegebiet Lennetal (Endpunkt: Profilstraße Schleife) zum Ziel. Diese Linie würde eine Verbindung zwischen den Arbeitsplätzen im Lennetal und der Wohnlagen im Hagener Nordosten in Richtung Schwerte schaffen. Gelegentliche Beschwerden über verpasste bzw. schlechte Anschlüsse an der Haltestelle „Ruhrbrücke“ zwischen der Linie 538 und der BVR-Linie 594 lassen diese Nachfrage vermuten, die durch Einrichtung dieser Direktverbindung sicherlich noch gestärkt werden könnte.
Zusammenfassung
Die Weiterverfolgung der Projekte richtet sich nach der jeweiligen Bewertung der betroffenen Aufgabenträger. Projekte, die von keinem der Aufgabenträger „rot“ erhalten haben werden demnach weiterverfolgt. Die übrigen Projekte werden zunächst zurückgestellt. Für Hagen bedeutet dies zusammenfassend:
| HA | EN | MK | Vorab Gespräche des VRR mit MK |
| UN | HA | MK | Für Hagen nicht relevant |
| HA | EN |
| Erstellung eines Steckbriefs |
| HA | EN |
| Erstellung eines Steckbriefs |
| HA | DO | UN | Vorab Gespräche mit UN |
Weiteres Vorgehen
Für die weiter zu verfolgenden Projekte sollen zunächst Steckbriefe erstellt werden. Dies sind Abfrageformulare, die vom VRR erstellt wurden und in denen
- Der Verlauf der identifizierten Verbindung
- Die vorgesehene Taktfolge
- Die vorgesehenen Betriebszeiten
- Die dadurch überschlägig entstehenden Investitionskosten
- Die dadurch überschlägig entstehende zusätzliche Betriebsleistung
- Die dadurch überschlägig entstehenden zusätzlichen Betriebskosten
einzutragen sind. Die anzugebenen Kosten sollen lediglich als Preisschild für die Fördermittelakquise beim Land dienen.
Die Steckbriefe sind bis zum 11.03.22 an den RVR zu senden. Die Bearbeitung erfolgt mit Unterstützung der jeweiligen Verkehrsbetriebe – also in unserem Fall der Hagener Straßenbahn AG - für die Linien 538 und 542. Bei den beiden anderen Projekten warten wir zunächst die Gespräche des VRR ab. Die Ergebnisse werden bei der folgenden Sitzung des AK Nahverkehrsplanung.RUHR am 07.April 22 präsentiert.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
