Mitteilung - 0116/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisel Wolfskuhler Weg- Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.03.2022
| |||
|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.02.2022
| |||
|
|
17.03.2022
|
Sachverhalt
Begründung
Sowohl in der Bezirksvertretung Hagen- Nord als auch im Haupt- und Finanzausschuss gibt es mittlerweile Anfragen zum o. g. Thema.
Der o. g. Kreisverkehr war ursprünglich für eine Realisierung in den Jahren 2021/2022 vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel (173.000,- €) wurden auch eingeplant.
Diese Summe war seinerzeit auf der Basis einer Planung ermittelt worden, die mit geringem baulichem Aufwand eine verkehrliche Verbesserung besonders auch für zu Fuß Gehende gewährleisten sollte.
Im Verlaufe der weiterführenden Planung ergab sich, dass die Baumaßnahme durch Anpassungen an den Bestand immer umfangreicher wurde, da sich die Umbauflächen sehr ausweiteten. Entsprechen erhöhten sich auch die erneut ermittelten konkreten Kosten.
Diese sehr hohe Baukostensumme (ca. 450.000,- €) ist im Haushalt nicht finanziert.
Daher hat nun der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung die Ursprungsüberlegungen wieder aufgegriffen und die Planung auf das Wesentlichste zurückgeführt. Hierbei sind die Angleichungsbereiche eng gefasst, um eine Umbauflächenreduzierung zu erzielen. Dieser nun geplante Kreisverkehr ist funktionsfähig und sicher, macht allerdings im Vergleich zur „Vollplanung“ Zugeständnisse an die Ausführung. So sind z. B. Bordsteinlinien teilweise im Bestand beibehalten, obwohl neue Radien planerisch ansprechender wären. Außerdem wurden die Angleichungsflächen minimiert, wodurch die „Eleganz“ eingeschränkt ist.
Durch diese rückgeführte Planung kann das Kostenniveau nahezu wieder eingehalten werden, wobei die „normalen“ -nicht unerheblichen- Preissteigerungen zu berücksichtigen sind.
Auf dieser Basis ist eine neue Kostenschätzung erfolgt, die mit 210.000,- € endet.
Die Maßnahme wird nun mit dieser Summe in die Veränderungsliste zum Haushalt 2022 eingebracht (Ratsbeschluss am 31.03.2022).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Alle Querungsstellen werden nun barrierefrei ausgebildet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Kosten der Maßnahme erhöhen sich von ursprünglich geplanten und finanzierten 173.000 € auf nunmehr 210.000 €. Die Finanzierung kann im HH 2022 über eine Ermächtigungsüber-tragung von in 2021 finanzierten 145.000 € und der zusätzlichen Finanzierung von 65.000 € über eine Einplanung im Rahmen der Veränderungsliste sichergestellt werden. |
1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | 5000394 | Bezeichnung: | Kreisverkehr Sporbecker Weg |
Finanzposition: | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Auszahlung (+) 785200 | 210.000 € |
|
| 210.000 € |
|
|
Eigenanteil | 210.000 € |
|
| 210.000 € |
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung kann im Haushalt 2022 über eine entsprechende Ermächtigungsübertragung i.H.v. 145.000 € und eine zusätzliche Einplanung im Rahmen der Veränderungsliste, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates, eingeplant werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Baukosten in Höhe von 210.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 4.200 € (210.000 € / 50 Jahre) zu rechnen. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%) | 3.150 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten) | 3.150 € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 4.200 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
|
Zwischensumme | 10.500 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 10.500 € |
| |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter
|
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
527,8 kB
|
