Beschlussvorlage - 0238/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird ermächtigt nf Elektrofahrzeuge mit einem voraussichtlichen Auftragswert von 195.000 € zu beschaffen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 haben auch städtische Fahrzeuge einen Totalschaden erlitten und müssen ersetzt werden. Zum Teil konnten diese bereits in Einzelkäufen ersetzt werden. Die Ersatzbeschaffungen fanden in Form von reinen Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden und Verbrennern statt.

Geplant ist nun die Anschaffung von nf Elektrokleintransportern, die vornehmlich am Bauhof eingesetzt werden sollen.

Als Notlösung wurde der Bauhof bislang durch verschiedene Fahrzeuge aus anderen Fachbereichen unterstützt, um die Totalschäden zu kompensieren. Diese Fahrzeuge sind allerdings älteren Baujahres, ein längerer Einsatz kann nicht mehr gewährleistet werden und ist wirtschaftlich auch nicht mehr sinnvoll. Zudem handelt es sich um PKW, die für den Transport von Werkzeugen und Arbeitsmaterial nicht geeignet sind. Mit Blick auf die zurzeit sehr langen Lieferzeiten ist die Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge nun angezeigt.

 

Durch die Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge als Elektrofahrzeuge, wird gleichzeitig der Maßnahme 3.3 des Masterplanes "Nachhaltige Mobilität" Rechnung getragen, die die Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte vorsieht, um auf den Dienstfahrten Emissionen einzusparen. Dieser Maßnahme wurde durch Ratsbeschluss vom 23.05.2019 die Priorität "mittel" zugewiesen. Hierbei sollte im Bedarfsfall bei Ersatz- /Neuanschaffungen der Einsatz von E-Fahrzeugen vorrangig geprüft werden.

Da mittlerweile Elektro-Nutzfahrzeuge mit einer angemessenen Reichweite auf dem Markt sind und nun auch die entsprechenden Lademöglichkeiten am Bauhof vorhanden sind, kann nun die Ersatzbeschaffung in Form vom Elektrofahrzeugen stattfinden.

 

Die Finanzierung soll durch die Beantragung weiterer Fördermittel aus dem Landesprogramm "progres.nrw - Emissionsarme Mobilität" erfolgen. Hier beträgt die Förderquote 40 % des Kaufpreises.

Zudem wird eine Förderung über den Wiederaufbauplan erwartet. Geprüft wird aktuell, ob die Beschaffung zusätzlich über die Maßnahme "Wiederaufbau" abgewickelt werden kann, in diesem Fall würde die Förderquote bis zu 100 % betragen. Eine Kumulierung beider Förderprogramme ist grundsätzlich möglich.

 

Der Kauf der Fahrzeuge ist für die Weiterführung der notwendigen Aufgaben unaufschiebbar.

 

nf Elektrokleintransporter / Preis 195.000 € / Förderung min. 78.000 € / Eigenanteil max. 117.000 €

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Ersatz von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch schadstofffreie Elektrofahrzeuge.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1114

Bezeichnung:

Personal- und Organisationsmanagement

Finanzstelle:

5800333

Bezeichnung:

Ankauf von Fahrzeugen und Zubehör

Finanzposition:

681000

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Bund

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Ausz. für Erwerb Vermögensgegenst. > 800 €

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681100

78.000

 

 

78.000

 

 

Auszahlung (+)

783100

195.000

 

 

195.000

 

 

Eigenanteil

117.000

 

 

117.000

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

X

Die Finanzierung ist Haushaltsplanentwurf 2022/2023 berücksichtigt und wird dem Rat im Rahmen der Beratung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

 

Die Ausgaben in Höhe von 195.000 € stellen Anschaffungs-/ Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren laut Abschreibungstabelle entsteht ein jährlicher Aufwand von 19.500 €.

 

Passiva:

 

Da die Ausgaben anteilig durch Landesmittel gefördert werden, ist auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten in Höhe von 78.000 € zu bilden und entsprechend der Nutzungsdauer aufzulösen. Dies führt zu einem jährlichen Ertrag von 7.800 €. Die Fördermittel auf Grundlage des Wiederaufbauplans werden aktuell nicht berücksichtigt, da die Entscheidung über den Wiederaufbauplan noch aussteht.  

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

19.500 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

19.500 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

7.800 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

11.700 €

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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17.03.2022 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen