Berichtsvorlage - 0026/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

 

Begründung

 

Aufgrund des § 11 Abs.2 ÖPNVG NRW und der Beschlussfassung des Verwaltungsrates der VRR AöR und der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR vom 12.03.2013 sowie der örtlichen Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen wurde der Stadt Hagen für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 eine Zuwendung im Rahmen der ÖPNV-Pauschale in Höhe von 115 868,95  bewilligt.

 

Die Zuwendung ist für eigene Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bestimmt.

 

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres nicht verausgabte Mittel dürfen bis zum 30. Juni des Folgejahres für Zwecke des ÖPNV verwendet werden. Bis dahin nicht verausgabte Mittel sind bis zum 15. Juli des Folgejahres zu erstatten.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 08.12.2021 wurde die Verwaltung aufgefordert, einen Bericht über die Verwendung der ÖPNV-Pauschale 2021 zu liefern. Zudem sollte aufgezeigt werden, für welche Zwecke die ÖPNV-Pauschale 2022 verwendet werden soll.

 

In der Anlage sind die Ausgaben für den ÖPNV aus dem Jahr 2021 zusammengestellt. Zusätzlich zu den bereits abgerechneten Maßnahmen werden aus der Pauschale 2021 noch weitere Ausgaben für das Gutachten „herwertiger ÖPNV“ sowie eine bauliche Anpassung der Haltestelle „Altenhagener Brücke“ (stadteinwärts) gedeckt.

 

r die ÖPNV-Pauschale 2022 liegt noch kein Bescheid vor, weshalb die genaue Summe aktuell noch nicht genannt werden kann. Grundsätzlich plant die Verwaltung die Verwendung der Pauschale, neben den gängigen laufenden Kosten (z.B. TaxiBus), für einen Folgeauftrag des Gutachtens „herwertiger ÖPNV in Hagen“. Wie bereits am 02.11.21 im Workshop zum Gutachten besprochen wurde, wird hier ein Folgegutachten zur genaueren Trassenbestimmung erforderlich sein. Der Abschlussbericht über das Gutachten wird der Politik im Frühjahr 2022 vorgestellt und das weitere Vorgehen und mögliche Folgegutachten in diesem Zuge politisch beraten.

 

Weitere Finanzierungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit der ÖPNV-Pauschale 2022 können sich erfahrungsgemäß noch im Verlaufe des Jahres aufgrund unvorhersehbarer Hinweise oder Ereignissen ergeben.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

Es handelt sich um einen Bericht über die Verwendung der Mittel aus der ÖPNV-Pauschale. Anhang 1 zeigt dabei die zur Verfügung stehenden Mittel sowie die Maßnahmen, welche durch die Mittel umgesetzt werden konnten.

 

 

 

gez.

 

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.02.2022 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen