Beschlussvorlage - 1093/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für „Erhalt, Sanierung und Fortbetrieb des Richard-Römer-Lennebades“ fest.

 

2. Dem Bürgerbegehren wird nicht entsprochen.

 

3. Als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid wird Sonntag der 13.03.2022 bestimmt.

 

4. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Durchführung des Bürgerentscheides werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Bürgerbegehren hat das notwendige Quorum erreicht und demzufolge ist ein Bürgerentscheid am 13.03.2022 durchzuführen, sollte der Rat der Stadt Hagen dem rgerbegehren nicht entsprechen. Dafür erforderliche Haushaltsmittel sind außerplanmäßig bereit zu stellen.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 gemäß § 26 Absatz 2 Satz 7 Gemeindeordnung (GO) NRW für das Land NRW einstimmig die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Auf die entsprechende Beschlussvorlage 0972/2021 wird verwiesen.

 

Gemäß § 26 Absatz 6 Satz 2 GO NRW beschränkt sich die jetzt zu treffende Zulässigkeitsentscheidung nur noch auf das Erreichen des Quorums.

 

Nach § 26 Absatz 4 GO NRW sind für die Erreichung des Quorums 7368 Unterschriften notwendig. Bis zum Fristablauf am 29.11.2021 wurden durch die Vertretungsberechtigten 7956 Unterschriften vorgelegt, deren Richtigkeit durch die Verwaltung bestätigt werden konnte.

 

Wegen der Einzelheiten wird auf die nachfolgende Aufstellung verwiesen:

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner am 24.06.2021 mit 38 Ja-, 12 Neinstimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, auf die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades zu verzichten, das Bad abzureißen und das Freibad Henkhausen gem. vorgelegter Machbarkeitstudie mittels Sanierung und Teilüberdachung zu einem integrativen Ganzjahres-Schwimmbad weiter zu entwickeln. Dazu werden die bereitgestellten Fördermittel eingesetzt.

Dabei ist die vorliegende Planung noch in folgenden Bereichen zu konkretisieren bzw. zu optimieren: (…)“.

 

Gegen diesen Beschluss wendet sich das Bürgerbegehren.

 

Die finanziellen Auswirkungen für den Fall, dass der Rat der Stadt Hagen dem Bürgerbegehren entspricht bzw. der Bürgerentscheid erfolgreich ist, ergeben sich aus der Kostenschätzung der Verwaltung aus der Beschlussvorlage 0972/2021, die durch den Rat der Stadt einstimmig am 18.11.2021 beschlossen wurde.

 

Anhand der Beschlussvorlagen 0278/2021, 0278-1/2021, 0278-2/2021 hatte der Rat der Stadt Hagen zuvor ausführlich die Angelegenheit „Schwimmen in Hohenlimburg“ beraten und den Beschluss vom 24.06.2021 gefasst, der Gegenstand des Bürgerbegehrens ist.

 

Aus diesen Gründen wird empfohlen, dem Bürgerbegehren nicht zu folgen.

 

Nach § 26 Absatz 6 Satz 4 und 5 GO NRW ist binnen drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen, wenn der Rat dem Bürgerbegehren nicht entspricht. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, entfällt der Bürgerentscheid.

 

Demzufolge ist unter Berücksichtigung entsprechender Vorbereitungen der 13.03.2022 als Abstimmungstag festzulegen.

 

Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheides sind außerplanmäßig bereitzustellen, da diese bei der Finanzplanung vorab nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

 

Es entstehen für die Durchführung noch nicht bezifferbare personelle u. finanz. Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordner

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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16.12.2021 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für „Erhalt, Sanierung und Fortbetrieb des Richard-Römer-Lennebades“ mit der Fragestellung "Soll der am 24. Juni 2021 vom Rat der Stadt Hagen getroffene Beschluss zum Tagesordnungspunkt I.6.26. „Schwimmen in Hohenlimburg, hier: Sanierung Richard-Römer-Lennebad“ (Vorlage 0278-2/2021, 0278-1/2021 und 0278/2021) aufgehoben und stattdessen realisiert werden, dass das Richard-Römer-Lennebad nach dem vorliegenden Sanierungsplan des Architekturbüros Blass saniert und wie bisher für die Öffentlichkeit sowie für den Vereins- und Schulsport weiter betrieben wird?“ fest.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

2. Dem Bürgerbegehren wird nicht entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

14

 

 

SPD

10

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

6

 

 

AfD

---

---

---

Hagen Aktiv

2

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

3

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

2

 

HAK

 

2

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

34

Dagegen:

7

Enthaltungen:

0

 

 

 

3. Als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid wird Sonntag der 13.03.2022 bestimmt.

 

4. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Durchführung des Bürgerentscheides werden außerplanmäßig bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen