16.12.2021 - 6.14 Bürgerbegehren für Erhalt, Sanierung und Fortbe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung um die Fragestellung des Bürgerbegehrens ergänzt wurde.

 

Herr Kampe hält als Vertretungsberechtigter des Bürgerbegehrens die folgende - hier im Wesentlichen wörtlich wiedergegebenen - Rede:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schulz, sehr geehrte Damen und Herren,

 

normalerweise tritt man mit einer Rede vor die Zuhörerschaft, um diese mit Argumenten zu konfrontieren, um bei ihr neue Denkansätze hervorzurufen und um sie von der eigenen Sicht auf die Dinge zu überzeugen. Dies aber kann ich als Vertretungsberechtigter des Bürgerbegehrens für Erhalt, Sanierung und Fortbetrieb des Richard-Römer-Lennebades heute nicht tun, denn um Sie mit Argumenten zu erreichen, bedürfte es Ihrer Aufgeschlossenheit, sich unsere Argumente anzuhören und sie unvoreingenommen zu bewerten. Diese Aufgeschlossenheit aber vermisst der Förderverein seit Monaten sehr schmerzlich.

 

Meine Damen und Herren,

ein Bürgerbegehren ist ein ebenso seltenes wie besonderes Instrument in unserer Demokratie. Das zuständige Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung schreibt dazu mit Datum vom 21. Juni dieses Jahres:

„Die Kommunalverfassung gibt im § 26 den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Der Beschluss der Bürgerschaft tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates, denn der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

Setzen sich Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel für den Erhalt eines Hallen- oder Freibades, einen zusätzlichen Kindergarten, eine weitere verkehrsberuhigte Zone oder für oder gegen den Neubau einer Schule ein, dann können sie diese Entscheidung nunmehr selbst in die Hand nehmen.“

 

Genau dies tun wir und mit uns tun dies rund 8.000 Menschen mittels ihrer Unterschrift. 8.000 Menschen - eine mehr als imposante Zahl, wenn man bedenkt, dass sich im vergangenen Jahr überhaupt nur 60.000 Menschen in ganz Hagen an der Kommunalwahl beteiligt haben. Die vorliegenden 8.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren aber wurden fast ausnahmslos an Aktionsständen und in Geschäften im Stadtbezirk Hohenlimburg eingeholt. Bedenkt man dann noch, dass der Initiative wegen der Unzulässigkeitserklärung des ersten Bürgerbegehrens in dieser Angelegenheit ein kompletter Monat zum Sammeln der Unterschriften genommen wurde, dann kommt man nicht um die Erkenntnis herum, dass diese 8.000 Unterschriften Ausdruck einer ausgesprochen starken, kollektiven Willensbekundung sind.  Einer Willensbekundung, der in einer Demokratie tunlichst Beachtung geschenkt werden sollte, und zwar vor allem vor folgendem Hintergrund:

Seit 1994 gibt es in Nordrhein-Westfalen das Instrument des Bürgerbegehrens. In Hagen wurde seitdem überhaupt nur zweimal von diesem Instrument Gebrauch gemacht: Das erste Mal im  Jahr 2006 in Sachen Schließung des Kirchenberg-Freibades und zum zweiten Mal nunmehr in Sachen Richard-Römer-Lennebad.

 

Es drängt sich hier unwillkürlich die Frage auf: Warum eigentlich so selten? Schließlich handelt es sich bei einem Bürgerbegehren doch, wie vom zuständigen Ministerium treffend beschrieben, um die einmalige Chance, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen.

Die Antwort haben wir vom Förderverein für das Richard-Römer-Lennebad an unseren Aktionsständen vernommen: Der mit Abstand am häufigsten genannte Grund, warum von uns angesprochene Mitbürger das Bürgerbegehren gegen den Abriss des Richard-Römer-Lennebades nicht unterzeichnen wollten, lautete im Wortlaut oder ähnlich: „Da kommt man ja doch nicht gegen an!“ - „Die machen ja doch, was sie wollen!“ - „Das bringt doch alles nichts!“

 

Resignierter und trauriger könnte das Bekenntnis von in einer Demokratie lebenden Bürgern kaum sein. Aber dieses Bekenntnis beschreibt mittlerweile leider das Mehrheitsgefühl in einer Stadt, in der sich im Jahr 2020 nur noch 40 Prozent der Wahlberechtigten an der Kommunalwahl beteiligt haben.

 

Meine Damen und Herren,

unser Bürgerbegehren hat trotz dieser weit verbreiteten Resignation stolze 8.000 Unterschriften gefunden, die sich in eine demokratische Kapitulation nicht einfügen und ihnen stattdessen ihr Signal geben wollen, was mit dem Richard-Römer-Lennebad geschehen soll. Sie verdienen es, dass man sich endlich mit ihren Argumenten auseinandersetzt - nicht zuletzt auch deshalb, weil das erfolgreiche Einwerben von rund fünf Millionen Euro Fördermitteln nur durch das aktive Mitwirken von ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürgern möglich war.

 

Wir können nur immer wieder betonen, dass dieses Fördergeld nicht aus einem Programm zur Stärkung des Schwimm- oder Wassersports stammt, sondern aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Integration im Quartier“. Nachdem sich ein Großteil der im Richard-Römer-Lennebad Sport und Integration betreibenden Vereine an der Ausgestaltung des Förderantrages beteiligt und ausgeführt hatten, was sie in diesem Bad mit Blick auf „soziale Integration“ leisten, ist nach Vorliegen des „Alternativkonzepts“ längst deutlich geworden, dass dies in einem überdachten Freibad Henkhausen gar nicht möglich sein wird. Von neun am Antrag beteiligten Vereinen haben bereits fünf angekündigt, ihre Angebote in Henkhausen nicht durchführen zu können.

 

Die DLRG Hohenlimburg findet dort keine Sprung- und Tauchmöglichkeiten zur Abnahme von Rettungsabzeichen vor. Auch für den Verein H2O Tauchsport Hagen fehlt die nötige Wassertiefe zum Tauchen, für den Aquasport für Muslime fehlt es am sichtgeschützten Raum, für den Behinderten und Rehabilitationssport kann das Henkhauser Bad nach Auskunft der bisherigen Anbieter nicht zertifiziert werden, womit auch die notwendige Finanzierung der Reha-Kurse über die Krankenkassen entfällt. Somit würde mit der zweckentfremdeten Verwendung der Fördermittel aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ genau diese abgebaut statt gestärkt. Ein entsprechender Änderungsantrag zur Verwendung der Fördermittel ist aus unserer Sicht daher nicht genehmigungsfähig.

 

Zudem wird Wasserfläche abgebaut und eine Schwimmstätte geschlossen, was aus unserer Sicht auch den lobenswerten Bemühungen der Landesregierung hinsichtlich der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen widerspricht, die sich zum Beispiel im Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ oder auch im Programm „NRW kann Schwimmen“ manifestieren.

 

Nicht den Tatsachen entspricht im Übrigen die Behauptung, die Kosten der Sanierung seien deswegen „explodiert“, weil eine exorbitant teure Deckensanierung notwendig geworden ist. Die Deckensanierung kostet je nach Ausführung zwischen 350.000 und 420.000 Euro, wie der Kostenaufstellung des Sanierungsplans zu entnehmen ist. Eine noch vertretbare Summe, wie wir finden, da an anderen Stellen beträchtliches Einsparvolumen hinsichtlich der Sanierung auszumachen ist - zum Beispiel im Bereich der mit 1,1 Millionen Euro veranschlagten Kompletterneuerung des Umkleidebereichs, die wir als weitgehend verzichtbar ansehen.

 

Ein enormes Einsparpotential bietet sich aber auch hinsichtlich der Betriebskosten, nicht nur in Folge der im Sanierungsplan vorgesehenen energetischen Sanierung. So hat die Firma Bilstein im Juni diesen Jahres gegenüber dem Förderverein sein seit Jahren vorliegendes Angebot erneuert, das Richard-Römer-Lennebad mit einem hoch innovativen, ökologisch nachhaltigen und dabei kostenlosen System zu beheizen, bei dem die sonst ungenutzte Abwärme aus den Produktionsprozessen des Unternehmens genutzt wird. Die hierfür erforderliche Fernwärmeleitung ist über die Kreditanstalt für Wiederaufbau sogar förderfähig. Diese Möglichkeit der energetischen Bewirtschaftung wäre zugleich auch ein beispielhaftes Modellprojekt hinsichtlich eines nachhaltigen Umgangs mit den Ressourcen, ein Beleg dafür, dass dem für Hagen ausgerufenen Klimanotstand mit innovativen technischen Lösungen wirksam begegnet wird.

 

Meine Damen und Herren,

diese und viele weitere Argumente haben Sie bislang nicht interessiert und ich habe wenig Hoffnung, dass mein Appell, diesen Argumenten vor dem Hintergrund von 8.000 Unterschriften für die Hallenbad-Sanierung doch noch Rechnung zu tragen, heute auf fruchtbaren Boden fällt. Für die meisten von Ihnen ist mein Auftritt heute wahrscheinlich nicht mehr als ein Akt basisdemokratischer Folklore. Dennoch möchte ich abschließend noch die Gelegenheit nutzen und den Irrtum zurückweisen, dass eine Sanierungslösung für das Richard-Römer-Lennebad in Konkurrenz zu einer Beckensanierung des Freibades Henkhausen stehen muss. Uns, den Initiatoren des Bürgerbegehrens, liegt das Henkhauser Freibad und der Hohenlimburger Schwimmverein sehr am Herzen und wir haben höchsten Respekt vor dem, was die Vereinsmitglieder seit Jahrzehnten für die Öffentlichkeit und das Gemeinwohl leisten.

 

Ich selbst bin seit 20 Jahren Mitglied im HSV und habe einige Sommer mit unzähligen Stunden an der Fritteuse, am Grill, im Wettkampfbüro und am Beckenrand verbracht. Ich weiß von daher von dem Aufwand, der dort betrieben wird.  Ihr macht tolle Arbeit!

 

Wir haben deshalb auch die Notwendigkeit einer foliengestützten Beckensanierung in Henkhausen im Blick und hierfür bereits eine Fachfirma gefunden, die sämtliche hierfür notwendigen Arbeiten kostenlos ausführen würde. Bezahlt werden müsste lediglich die Folie selbst und diese überschaubaren Kosten sind ohne große Klimmzüge, bei Bedarf auch ohne das Zutun der Stadt Hagen, realisierbar. Eine Entscheidung für die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades wäre also mitnichten gleichbedeutend mit einem „Aus“ für das Freibad Henkhausen. Stattdessen würde sie ermöglichen, dass das bislang praktizierte Modell des Miteinanders von Hallenbad und Freibad für einen Ganzjahresschwimmbetrieb in Hohenlimburg fortgeführt werden kann.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz dankt Herrn Kampe für den Vortrag.

 

Herr F. Schmidt bittet darum, den Punkt 2 getrennt von den anderen Punkten abzustimmen, da diesem in der Formulierung nicht zugestimmt werden kann.

 

Die Mitglieder des Rates der Stadt Hagen äußern hierzu keine Bedenken.

 

Herr Klepper weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion dem Bürgerbegehren nicht entsprechen wird. Der Rat der Stadt Hagen steht vor der Wahl zwischen zwei unterfinanzierten Bädern, die beide mit hohem finanziellen Aufwand saniert werden müssen. Seiner Ansicht nach ist es für die Bürgerinnen und Bürger in Hohenlimburg wichtig, ein ganzjähriges Schwimm-Angebot zu erhalten. Die CDU-Fraktion wird für die Lösung, die der Rat der Stadt Hagen bereits beschlossen hat, werben.

 

Herr Thieser weist die erhobenen Vorwürfe, dass sich die Politik nicht mit den vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt habe und der heutige Vortrag einer „basisdemokratischen Folklore“ gleicht, entschieden zurück.

Weiter berichtet er zu der Folien-Sanierung des Schwimmbeckens im Freibad Henkhausen, dass aus einer Erklärung des Hohenlimburger Schwimmvereins eindeutig hervorgehe, dass eine solche Sanierung schon 2015 und 2016 von einem Sachverständigen als untauglich bewertet worden ist.

 

Herr Fritzsche schließt sich den Aussagen seiner beiden Vorredner ausdrücklich an. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erkennt an, dass ein Bürgerbegehren ein legitimes demokratisches Mittel ist. Jedoch wird seine Fraktion in den kommenden Monaten für die Entscheidung des Rates werben, da er diese für die einzig richtige hält.

 

Herr F. Schmidt dankt Herrn Kampe für seinen Vortrag. Er stellt die Aussage von Herrn Thieser, dass es eine Folienlösung im Freibad Henkhausen nicht geben kann, entschieden in Abrede. Er selbst habe in diesem Jahr in Letmathe eine Sanierung mit einer Folienlösung besichtigt. Der dortige Betreiber sei mit den Ergebnissen sehr zufrieden.

Eine ähnliche Folienlösung war auch eine Alternative bei der Sanierung des Richard-Römer-Lennebades. Damit sollten Kosten gegenüber einer Edelstahlkonstruktion eingespart werden. Ihm erschließt es sich nicht, warum diese Lösung für das Freibad Henkhausen nicht in Betracht kommen soll. Die Bürgerinitiative ist zu jeder Zeit zu Gesprächen mit dem Hohenlimburger Schwimmverein und auch mit der Verwaltung bereit. Dies sei auch noch nach einem Bürgerbescheid möglich, sollte diesem entsprochen werden.

 

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für „Erhalt, Sanierung und Fortbetrieb des Richard-Römer-Lennebades“ mit der Fragestellung "Soll der am 24. Juni 2021 vom Rat der Stadt Hagen getroffene Beschluss zum Tagesordnungspunkt I.6.26. „Schwimmen in Hohenlimburg, hier: Sanierung Richard-Römer-Lennebad“ (Vorlage 0278-2/2021, 0278-1/2021 und 0278/2021) aufgehoben und stattdessen realisiert werden, dass das Richard-Römer-Lennebad nach dem vorliegenden Sanierungsplan des Architekturbüros Blass saniert und wie bisher für die Öffentlichkeit sowie für den Vereins- und Schulsport weiter betrieben wird?“ fest.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

2. Dem Bürgerbegehren wird nicht entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

14

 

 

SPD

10

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

6

 

 

AfD

---

---

---

Hagen Aktiv

2

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

3

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

2

 

HAK

 

2

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

34

Dagegen:

7

Enthaltungen:

0

 

 

 

3. Als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid wird Sonntag der 13.03.2022 bestimmt.

 

4. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Durchführung des Bürgerentscheides werden außerplanmäßig bereitgestellt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen