Beschlussvorlage - 1034/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldeverfahren der Schulanfänger*innen an den Grundschulen für das Schuljahr 2022/2023- Umsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Anmeldeverfahren der Schulanfänger wurde im Mai 2021 durchgeführt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die KKR zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der auf die nächste ganze Zahl abzurunden ist, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.
Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde auf Grundlage der erfolgten Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen (1.701 Kinder, Spalte 1 der Anlage), der noch ausstehenden Anmeldungen sowie der bis Schuljahresbeginn zu erwartenden Kinder durch Zuwanderung (zusammen 100 Kinder) auf 1.801 Kindern berechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 77 Eingangsklassen.
Das Anmeldeverfahren für 2022/2023 wurde zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt. Derzeit stehen noch 143 Anmeldungen aus.
Zum Vergleich die Zahlen aus dem Schulentwicklungsgutachten, das von insgesamt 1.725 Schulanfängern an den städtischen Grundschulen ausgeht (Spalte 4 der Anlage). Damit wird die tatsächliche Zahl der Erstklässler absehbar die Prognosezahl übersteigen.
Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten. Der vorgegebene Verteilschlüssel sieht dazu wie folgt aus:
- 15 bis 29 Schüler*Innen = 1 Eingangsklasse
- 30 bis 56 Schüler*Innen = 2 Eingangsklassen
- 57 bis 81 Schüler*Innen = 3 Eingangsklassen
- 82 bis 104 Schüler*Innen = 4 Eingangsklassen
Angesichts der vorliegenden Anmeldungen ergeben sich somit bereits 73 Eingangsklassen. Demgegenüber lässt die Berechnung der KKR 77 Eingangsklassen zu. Hierbei ist auch das erwähnte hohe Maß ausstehender Anmeldungen berücksichtigt. Angesichts der noch zu erwartenden weiteren Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn schlägt die Verwaltung vor, die volle Zahl der möglichen Klassenbildungen auszuschöpfen und 4 zusätzliche Klassen als Reserveklassen zu berücksichtigen.
Es ist zu erwarten, dass die Zuwanderung weiterhin anhält. Grundschulen mit kleineren Eingangsklassen werden vorrangig zugewanderte Schülerinnen und Schüler aufnehmen müssen. Gleiches gilt im Hinblick auf die offenen Anmeldungen, die grundsätzlich nur im Rahmen freier Räume und Plätze Berücksichtigung finden können.
Der Verteilvorschlag (Anlage 1, Spalten 5, 6 und 7) berücksichtigt ferner, dass die Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) die Möglichkeit eines dritten Besuchsjahres haben, von der weiterhin Gebrauch gemacht wird. Die Verwaltung schlägt nach Erörterung mit verschiedenen Schulleitungen und der Schulaufsicht daher vor, an dem überwiegenden Teil der Schulen bei den Klassenbildungswerten unter der Höchstzahl (Spalte 2 der Anlage) zu bleiben, um für Schülerinnen und Schüler, die ein drittes Besuchsjahr in Anspruch nehmen, einen Platz in den bestehenden Klassen anbieten zu können. Ansonsten bliebe nur eine Klassenteilung des dann betroffenen Jahrgangs. Aus Sicht des Schulträgers bestünde dann – wie rückblickend auf die letzten Schuljahre an einigen Schulen festzustellen war – das erneute raumorganisatorische Problem, dass für die zusätzliche Klasse kein Klassenraum zur Verfügung stehen würde bzw. dieser nur durch die Reduzierung der Zahl der Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden könnte.
Nachfolgend wird mit Blick auf das Schuljahr 2022/2023 unter dem Aspekt der raumorganisatorischen Möglichkeiten auf einzelne Sachverhalte eingegangen.
Stadtbezirk Haspe:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger liegt derzeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Falls durch zukünftige Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn die Plätze in Haspe nicht ausreichen, verbliebe die Möglichkeit, Schüler*innen durch die eingerichtete Buslinie an der Grundschule Freiherr-vom-Stein einen Schulplatz anzubieten.
Stadtbezirk Mitte:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger liegt unter Berücksichtigung der einen Reserveklasse an der Grundschule Meinolf noch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Gleichwohl bestehen bei einigen Grundschulen Anmeldeüberhänge. Durch die Lenkung von Kindern zu benachbarten Grundschulen ist derzeit die Gesamtversorgung mit Schulplätzen möglich.
Für den Fall, dass die zusätzlich zu erwartenden Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn die Zahl der freien Plätze übersteigt, verbliebe die Möglichkeit, Kinder mittles bereits eingerichteter Buslinien zu Grundschulen mit freien Plätzen zu bringen, ggf. auch unter Inanspruchnahme der dortigen vorgesehenen Reserveklassen.
Für die Grundschule Goldberg liegen bereits 114 Anmeldungen vor. Mit dem zusätzlichen Schulraum durch das Gebäude der ehemaligen Grundschule Dahl für die Förderschule Gustav Heinemann kann diese zwei Klassenräume der Grundschule Goldberg überlassen (s. Vorlage 0890/2021). Damit kann die Grundschule eine zusätzliche Eingangsklasse, somit insgesamt 4 Eingangsklassen, bilden. Damit wird der Anmeldeüberhang deutlich reduziert.
Stadtbezirk Nord:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Für die Grundschule Helfe liegen 74 Anmeldungen vor. Nach Erörterung mit der Schulaufsicht und der Schulleitung wird dort die Einrichtung einer 3. Eingangsklasse vorgeschlagen, die räumlich durch den Neubau möglich ist.
Stadtbezirk Hohenlimburg:
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger aus Hohenlimburg liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Stadtbezirk Eilpe/Dahl
Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,7 kB
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09.12.2021 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2022/2023 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage beschlossen.
Die Vorlage wird zum 01.08.2022 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 3 |
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SPD | 3 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 3 |
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AfD |
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| 1 |
Hagen Aktiv | 1 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 |
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FDP |
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| 1 |
Die Linke |
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| 1 |
HAK |
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 3 | ||
Beschluss:
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für das Schuljahr 2023/2024 Lösungen darzustellen, die stärker den Sozialindex berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 3 |
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SPD | 3 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 3 |
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AfD | 1 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 1 |
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FDP | 1 |
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Die Linke | 1 |
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HAK |
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
16.12.2021 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2022/2023 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage beschlossen.
Die Vorlage wird zum 01.08.2022 umgesetzt.
Gleichzeitig wird die Verwaltung inkl. der Unteren Schulaufsicht beauftragt, für das Schuljahr 2023/2024 Lösungen darzustellen, die sehr stark den Sozialindex berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
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X | Einstimmig beschlossen |