Beschlussvorlage - 0964/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2022/2023 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

 

2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.

 

3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2022 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Trotz der Aus- und Neubauprojekte der vergangenen Jahre, kann die U3-Ausbauquote aufgrund der seit 2014 weiterhin anwachsenden Anzahl der Kinder in den relevanten Altersgruppen nicht erreicht werden und liegt für das nächste Kindergartenjahr bei 32,4 % (inklusive Kindertagespflege). Von den Trägern der Kindertageseinrichtungen wurden Anträge auf Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile in Höhe von 1.715.705 € gestellt (siehe Anlage 2).

Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsieht, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2023 kassenwirksam und daher in der Haushaltsplanung für 2023 entsprechend zu veranschlagen.

 

 

Begründung

 

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen.

Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege im U3-Bereich liegt im laufenden Kindergartenjahr unverändert bei 28%. (von 100 bei 38% Betreuungsquote U3). Insgesamt werden dem Landesjugendamt 535 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und 15 Betreuungsplätze für Kinder von drei bis sechs Jahren gemeldet.

 

U3- Ausbau Projekte

 

Die für das laufende Kindergartenjahr vorgesehenen drei Ausbauprojekte in bestehenden Kindertageseinrichtungen sind bzw. werden wie geplant fertig gestellt:

 

  • Anbau für eine Gruppe Typ I in der städtischen Kita Franzstraße
  • Umbau des angrenzenden Schwesternwohnheims für eine Gruppe Typ II in der katholischen Kita Knüwenstraße
  • Anbau für eine Gruppe Typ I in der evangelischen Kita Dümpelstraße

 

Darüber hinaus werden die geplanten Neubauten „Jungfernbruch“ in Haspe und „Terra 1“ in Wehringhausen im Frühjahr 2022 bezugsfertig sein.

Zum neuen Kindergartenjahr 2022/2023 wird zudem die Kindertageseinrichtung in der Gerhard-Hauptmann-Straße ihren Betrieb aufnehmen.

 

Die weiteren, in der Fortschreibung des Aktionsplans für das Kindergartenjahr 2022/2023 vorgesehenen Neubauten werden nach den aktuellen Bauzeitenplänen erst zum Kindergartenjahr 2023/2024 fertig gestellt sein.

Demnach werden für das Kindergartenjahr 2022/2023 in den Hagener Sozialräumen insgesamt nachfolgende Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.

 

 

Sozialraum

Plätze < 3

Plätze 3 bis 6

Westerbauer/ Hasper- Bachtal

99

367

Spielbrink/ Geweke/ Tücking

38

113

Haspe-Zentrum

85

355

Hestert/ Kückelhausen- Süd

0

0

Haspe

222

835

Kuhlerkampviertel

32

81

Wehringhausen-Ost/West/Villa Post

113

472

Altenhagen/ Eckesey- Süd

168

682

Emst/ Boloh

92

301

Fleyerviertel/ Fachhochschule

34

154

Zentrum/ Remberg

188

781

Mitte

627

2471

Vorhalle-Nord/Süd

49

183

Eckesey- Nord

28

135

Boelerheide

34

156

Boele/ Kabel/ Bathey

79

313

Helfe/ Fley

50

171

Garenfeld

0

0

Nord

240

958

Halden/ Herbeck

20

76

Berchum

5

40

Henkhausen/ Reh

50

134

Elsey

51

242

Hohenlimburg- Süd

59

233

Hohenlimburg

185

725

Eilpe/ Delstern/ Selbecke

86

303

Dahl/ Priorei/ Rummenohl

30

106

Eilpe

116

409

Gesamt

1390

5398

 

Die Übersicht enthält bereits die Überbelegungen, die von den Trägern für das kommende Kindergartenjahr zur Verfügung gestellt werden.

 

Trotz der weiteren Ausbauten werden zum Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt 19 U3-Plätze und 28 Plätze für Kinder über drei Jahren weniger angeboten als im laufenden Kindergartenjahr.

 

Diese negative Entwicklung ist durch verschiedene Faktoren begründet.

 

  • Durch die Zusatzplätze der vergangenen Jahre verbleiben in den Kitas eine hohe Zahl an Bestandskindern, wodurch die Einrichtungen bei Aufnahme der häufig verpflichtenden U3 Kinder (Bindung der Plätze aufgrund von Fördermitteln bei Um- und Neubauten) bereits überbelegt sind. Weitere Zusatzplätze würden zur Überschreitung der gesetzlich erlaubten Höchstgrenzen führen.
  • Die steigende Anzahl der inklusiv betreuten Kinder verhindert eine Überbelegung in den betroffenen Gruppen. Auf Grundlage des BTHG beabsichtigt das Landesjugendamt zudem, dass zukünftig alle Gruppen inklusiv betreuen sollen. Das würde bedeuten, dass in allen Einrichtungen/Gruppen Überbelegungen zukünftig grundsätzlich ausgeschlossen sind. 
  • Das Ausbauprogramm neue Kitas/Plätze zu schaffen, kommt nur schleppend voran. Die Zeitschiene bis zur Baugenehmigung, Prüfung der Baugrundstücke durch die Stadtplanung (mögliche B-Plan-Änderung), die Vielzahl der mittlerweile geforderten Gutachten im Vorfeld, etc. ist nach wie vor sehr lang. Hinzu kommt die Kostensteigerung im Baugewerbe und die fehlenden Gewerke zur Umsetzung der Baumaßnahmen.
  • Die Kinderzahlen steigen nach wie vor an.
  • Der Zuzug aus Süd-Osteuropa setzt sich fort.

 

Trotz allem darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen um einen gegenüber der Stadt Hagen einklagbaren Rechtsanspruch handelt.

 

Von daher kann nicht oft genug wiederholt werden, dass die Umsetzung der Neubauprojekte mit oberster Priorität zu forcieren ist.

 

Um die Vorgabe einer Betreuungsquote im U3-Bereich in Höhe von 38% realisieren zu können, fehlen trotz des erfolgreichen Ausbaus der Kindertagespflege noch rund 400 Plätze. Im Bereich der U3-Betreuung ist die Tagespflege zwar ein flexibles Betreuungsangebot, das von den Familien auch immer besser angenommen wird, erhöht aber zwangsläufig auch den Bedarf nach Betreuungsplätzen ab dem dritten Lebensjahr. Hintergrund ist, dass das Angebot der Kindertagespflege für die Eltern die Gewährleistung beinhaltet, dass die Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Platz in einer benachbarten Kindertageseinrichtung bekommen werden. Folglich muss mit dem Ausbau der Kindertagespflege auch ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahre einhergehen. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 fehlen für die Altersgruppe der Drei-bis Sechsjährigen insgesamt fast 500 Plätze. Hier hat sich der Fehlbedarf gegenüber der Darstellung in der Fortschreibung des Aktionsplans eklatant erhöht, da zusätzlich zu den gestiegenen Kinderzahlen viele im Aktionsplan genannten Neubauprojekte zum Kindergartenjahr 2022/2023 nicht fertig gestellt sein werden.

Versorgungsquoten 2022/2023

 

Die U3-Versorgungsquote liegt im Kindergartenjahr 2022/2023 bei 32,4 %, womit sie gegenüber dem Vorjahr um 1,1 % gefallen ist. In der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen sinkt die Versorgungsquote stadtweit von 94,7 % auf 91,8 %.

Grundlage der Berechnung sind aktuelle Stichtagsdaten zum 15.10. 2021.

 

 

 

nur

Kindertageseinrichtungen

mit Tagespflege

U- 3

Anzahl Kinder

5.940

5.940

Anzahl Plätze

1.390

1.925

Quote

23,4 %

32,4 %

3 – 6

Anzahl Kinder

5.899

5.899

Anzahl Plätze

5.398

5.413

Quote

91,5 %

91,8 %

 

Um den erkennbar vorhandenen Bedarf an Betreuungsplätze befriedigen zu können, sind die in der Fortschreibung des Aktionsplans genannten Neubauprojekte, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Versorgung der Kinder mit besonderem Förderbedarf, ohne erneute Verzögerungen umzusetzen.

Aufgrund der erstmals zum Kindergartenjahr 2022/2023 jederzeit möglichen digitalen Anmeldung im Kita-Portal Hagen, handelt es sich bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen nicht mehr um erste Planzahlen, sondern um die abschließenden Meldezahlen für das KiBiz.web-System.

Aus diesem Grund ist die einrichtungsscharfe Belegung für das Kindergartenjahr 2022/2023 bereits dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Freiwillige Leistungen

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“

Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für die Verträge mit den Eltern zum Kindergartenjahr 2022/2023 sind, wurden die Träger im September gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen.

 

Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 1.715.705 € gestellt (siehe Anlage 2).

Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2023 kassenwirksam.

 

Der Zuschuss darf nicht zur Finanzierung anderer Einrichtungen des Trägers oder zur Bildung von KiBiz-Rücklagen verwendet werden. Zuschüsse, die nicht zur Finanzierung der Kita, für die der Zuschuss beantragt wurde, benötigt werden, sind zurückzuzahlen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Freiwillige Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Auftrag:

1365041

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

 

 

 

 

0 €

 

Aufwand (+)

531800

 

 

 

1.715.705 €

 

Eigenanteil

 

 

 

 

1.715.705 €

 

 

X

Die Finanzierung wird in der Einbringung des Haushaltes 2022 und 2023 berücksichtigt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen