01.12.2021 - 5.3 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 01.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Kaufmann führt in die Thematik ein.
Aus diesem fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplan werde deutlich, dass man nicht die vom Rat beschlossene und gewünschte Versorgungsquote erreiche.
Es gebe verschiedene Gründe, die dazu führten. Es gebe viele Schwierigkeiten bei der Schaffung neuer Kitas.
Sie wolle der Verwaltung an dieser Stelle für die kreativen Lösungen danken. Es werde dafür gesorgt, dass man ein qualitativ anspruchsvolles Niveau in den Kindertageseinrichtungen habe. Insgesamt sei man gut aufgestellt. Es müsse die gemeinsame Anstrengung bleiben, die Versorgungsquote zu verbessern.
Herr Goldbach ergänzt die Ausführungen.
Er weist darauf hin, dass man trotz aller Schwierigkeiten im kommenden Kindergartenjahr den Rechtsanspruch in Hagen erfüllen werde. Das sei eine wichtige Botschaft in dem Zusammenhang. Es stehe natürlich außer Frage, dass man damit nicht zufrieden sei und eine höhere Quote haben wolle. Das Problem sei, dass man nicht so schnell bauen könne, wie zusätzliche Kinder geboren würden und nach Hagen zögen. Es sei eine Riesenherausforderung, die die Verwaltung seit Jahren begleiten würde. Um den tatsächlichen Bedarf zu decken, werde man zu den bereits bestehenden Bauprojekten zusätzlich acht weitere viergruppige Einrichtungen benötigen.
Das mache man in Zusammenarbeit mit den Freien Trägern. Diese seien in der Regel nicht mehr in der Lage, den im Gesetz stehenden Eigenanteil für die Betriebskosten der Kita aufzubringen. Das sei nicht nur in Hagen der Fall, sondern landesweit. Man sei diesbezüglich mit den Jugendämtern an Rhein und Ruhr in regem Austausch. Die Landschaft der unterschiedlichen Übernahmen freiwilliger Zuschüsse sei sehr vielfältig. Das habe dazu geführt, dass die Sozial- und Jugenddezernenten beim Städtetag mittlerweile ein Papier mit der Forderung an das Land beschlossen hätten, die Kosten auf Landesebene anders zu regeln. Es mache keinen Sinn, auf Landesebene eine Trägerbeteiligung ins Gesetz zu schreiben, wo jeder wisse, dass die Realität eine ganz andere sei und vor Ort andere Bedingungen ausgehandelt würden. Das bringe die Verwaltung in die Situation, dass man dem Ausschuss und dem Rat jährlich die Liste mit den freiwilligen Zuschüssen vorlegen müsse. Der Rahmen bewege sich auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Man könne davon ausgehen, dass kein Träger den im Gesetz vorgesehen Trägeranteil übernehmen werde, wenn man eine neue Einrichtung eröffne und dieser die Trägerschaft haben wolle.
Man befinde sich hier in einem Dilemma und habe gar keine andere Möglichkeit, als so zu verfahren. Man wolle auch eine Pluraliät in der Trägerlandschaft haben, die man in Hagen seines Erachtens sehr gut abbilde. Zu der Übernahme der Summe in Höhe von 1,7 Millionen Euro für freiwillige Zuschüsse gebe es keine Alternative. Aus dem Grund schlage man das in der Form vor und gehe davon aus, dass auch der Rat das so beschließen werde.
Er wolle noch darauf hinweisen, dass das schlecht lesbare Format der beigefügten Tabelle durch die eingesetzte Software entstehe. Der Nachteil sei, dass es schlecht lesbar sei. Es habe aber den großen Vorteil, dass man mit dieser Planung einrichtungsscharf die Plätze vollständig vegeben habe und nicht wie in den Vorjahren im März noch eine Vorlage über die endgültige Verteilung der Plätze vorlegen müsse. Das werde auch die Anmeldung für das Landesjugendamt sein und man habe die Vorbereitung für die Meldung des nächsten Kindergartenjahres damit abgeschlossen.
Herr Reinke dankt für die Ausführungen.
Er habe bereits bei dem Vortrag von Herrn Hannusch angemerkt, dass man im Zusammenhang mit dieser Vorlage nochmal genauer auf die Platzzahlen schauen müsse. Er habe ausgerechnet, dass man bis zum Jahr 2022 noch 220 Plätze U-3 und 400 Plätze für Ü-3 zusätzlich schaffen werde. Trotzdem gebe es einen eklatanten Fehlbedarf. Es sei in diesem Jahr etwas anders als in den Jahren zuvor, da der Fehlbedarf noch größer geworden sei. Trotz des Fehlbedarfs werde man den Rechtsanspruch erfüllen. Wünschenswert wäre natürlich eine höhere Versorgung der Kinder, zumindest in der Höhe der vom Rat im Jahr 2012 beschlossenen Quote.
In der letzten Sitzung habe man bereits die Fragestellung des fehlenden Personals angesprochen. Dieser Thematik wolle man sich in einer der ersten Sitzungen im nächsten Jahr intensiver widmen.
Er weist abschließend darauf hin, dass der Stadtkämmerer die Vorlage mitgezeichnet und somit die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 1,7 Millionen Euro akzeptiert habe.
Er stellt den Empfehlungsbeschluss an den Rat zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2022/2023 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2022 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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208,1 kB
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(wie Dokument)
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210,2 kB
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