Beschlussvorlage - 1061/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Sekundarstufe I und II- Zukünftiger Schulraumbedarf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.12.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2021
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Beschlussvorschlag
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird mit der konkreten Prüfung folgender schulorganisatorischer Optionen beauftragt, deren Ergebnisse anschließend in Form von Einzelvorlagen den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden:
- Die Errichtung einer 4. städtischen Gesamtschule im Schulzentrum Wehringhausen, einschließlich der daraus absehbaren Veränderungen für die Hauptschule Geschwister Scholl und die Förderschule Friedrich von Bodelschwingh.
- Die bauliche Ertüchtigung des ehemaligen Grundschulgebäudes Kückelhausen als Nebenstandort der Realschule Haspe oder der Hauptschule Ernst Eversbusch.
- Die bauliche Erweiterung am Albrecht-Dürer-Gymnasium für die Fortführung des 2-zügigen Gymnasiums unter G 9.
- Die Aufstockung des Neubaus am Theodor-Heuss-Gymnasiums um eine Etage.
Sachverhalt
Kurzfassung
In der Vorlage wird ein Gesamtüberblick der Prognosezahlen für den Bereich der Sekundarstufen I und II sowohl insgesamt als auch für die einzelnen Schulformen dargestellt und mit den vorhandenen räumlichen Ressourcen abgeglichen.
Da diese erkennbar zukünftig nicht mehr nicht ausreichen, werden Optionen für eine Erweiterung des Schulraums grob skizziert. Zur Konkretisierung wird die Verwaltung mit der Prüfung der Einzelmaßnahmen beauftragt.
Begründung
1.Allgemein
Nach Vorlage des Schulentwicklungsgutachtens im März 2020 wurden wegen der zeitlichen Dringlichkeit vorrangig erste Maßnahmen für den Bereich der Grundschulen erörtert und beschlossen.
Der bei den Grundschulen deutlich bemerkbare Schüleranstieg wird in wenigen Jahren auf den Bereich der Sekundarstufe I übergehen. Entsprechend sind hier ebenfalls erforderliche Maßnahmen vorzusehen. Seitens der Kommunalpolitik wurden bislang folgende Maßnahmen erörtert und zum Teil beschlossen:
- Die sechs städtischen Gymnasien bleiben bestehen (Vorlage 0583/2020).
- Neben der Grundschule Im Kley sowie der Werkstattschule werden Raumressourcen im ehemaligen Hauptschulgebäude Hohenlimburg dem Gymnasium Hohenlimburg überlassen (Vorlage 0224/2021).
- Zentraler Punkt ist die Errichtung einer 4. städtischen Gesamtschule, vorrangig im Schulzentrum Wehringhausen.
2. Schülerzahlenprognose:
Die Schülerzahlenentwicklungen sind in der beigefügten Anlage dargestellt. Dabei wurden die Prognosezahlen für den konkreten Planungszeitraum bis 2024/2025 sowie für den anschließenden Zeitraum bis 2029/2030 aus dem Schulentwicklungsgutachten übernommen. Die Schülerzahlenprognose umfasst nach der Systematik des Gutachtens sowohl die städtischen Schulen als auch die Schulen privater Schulträger in Hagen.
Bei der Gesamtbetrachtung der Sekundarstufen I und II (Tabellen 1, 1.1. und 1.2, sowie Grafik 1) wird für den Zeitraum 2020/2021 bis 2024/2025 ein relativ moderater Anstieg von 271 Schüler*innen erwartet. Im vergleichbaren gleichen Zeitintervall der Jahre 2025/2026 bis 2029/2030 ein deutlich stärkerer Anstieg von 1.610 Schüler*innen. Davon entfallen auf den Einmaleffekt von G 9 an den Gymnasien, der sich „final“ zum Schuljahr 2026/2027 zeigen wird, 580 Schüler*innen. Trotzdem verbleibt in diesem Zeitraum ein prognostizierter „Nettozuwachs“ von 1.030 Schüler*innen.
3. Grundlegende Betrachtung der Schülerzahlenentwicklung im Abgleich mit dem genutzten Schulraum
Zunächst wird ein zahlenmäßiger Vergleich vorgenommen, der im Grundsatz geeignet ist, den zukünftigen Bedarf rein summarisch darzustellen.
Als Grundlage für die Betrachtung wird die Gesamtschülerzahl in der Sekundarstufe I (Tabelle 1.1.) genommen. Dem gegenüber gestellt werden die derzeit aktiv genutzten Raumressourcen (Tabelle 2).
Nach diesem Abgleich (Tabelle 3 sowie Grafik 2.) ist global gesehen ab dem Schuljahr 2023/2024 eine zunehmende Platzunterdeckung zu erwarten, die nach den Prognosezahlen bis 2029/2030 auf 7,88 Züge anwachsen wird.
Ohne an diesem Punkt auf Einzelaspekte einzugehen, wird deutlich, dass der aktuell aktiv genutzte Schulraum nicht ausreichen wird.
4. Organisatorische Notwendigkeiten und Perspektiven
Im Hinblick auf die Erweiterung des vorhandenen Schulraums ist neben dem allgemeinen Schülerzuwachs auch die erwähnte Veränderung bei den Gymnasien durch G 9 zu bedenken.
4.1. Veränderung bei den Gymnasien durch G 9
Der ersten beiden Jahrgänge unter G 9 sind mit dem Schuljahr 2019/2020 gestartet. Entsprechend werden die Gymnasien mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 dann 9 Jahrgänge mit einem höheren Raumbedarf beschulen.
Die Prüfung der vorhandenen Raumressourcen hat zu folgenden Einzelergebnissen geführt:
- Das Christian-Rohlfs-Gymnasium hat die ausreichende Anzahl von Räumen für 4 Züge.
- Das Fichte Gymnasium hat die ausreichende Anzahl von Räumen für 3 Züge.
- Das Ricarda-Huch-Gymnasium hat die ausreichende Anzahl von Räumen für 3 Züge. Darüber hinaus stehen Räume für einzelne Überhangsklassen oder einzelne Kurse in der Sekundarstufe II zur Verfügung.
- Die räumlichen Ressourcen am Albrecht-Dürer-Gymnasium sind zur Fortführung der 2 Zügigkeit zu knapp bemessen. Die Verwaltung prüft derzeit unter Einbeziehung des Gymnasiums das Maß einer notwendigen baulichen Erweiterung.
- Das Theodor-Heuss-Gymnasium hat derzeit Raumressourcen für 3,5 Züge. Durch mögliche Aufstockung des Neubaus um eine Etage könnte die 4-Zügigkeit erreicht werden.
- Durch die Vorlage 0224/2021 hat das Gymnasium Hohenlimburg weitere Räume im ehemaligen Hauptschulgebäude Hohenlimburg erhalten. Das Raumangebot des Gymnasiums Hohenlimburg hat sich damit auf 4,5 Züge erhöht.
Die Überprüfung hat unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Räume auch aufgezeigt, dass die Räume teilweise nicht die heutigen Größenempfehlungen erreichen.
4.2. Organisatorische Möglichkeiten zur Erweiterung des Schulraumangebots
Folgende organisatorische Veränderungen wären zum jetzigen Zeitpunkt konzeptionell im Hinblick auf die Erweiterung des städtischen Angebots unter überwiegender Nutzung bereits vorhandener Gebäuderessourcen vorstellbar:
Die Errichtung einer 4. städtischen Gesamtschule im Schulzentrum Wehringhausen. Die FESH hat sich grundsätzlich bereit erklärt, dass Hauptschulgebäude in Vorhalle zu übernehmen. Dadurch würde für die Stadt zunächst die Ressource von 2 Hauptschulzügen entfallen. Das Hauptschulangebot würde von bisher 6 Züge auf 4 Züge reduziert. Nach der Prognose ist zukünftig von einer geringeren Nachfrage nach Hauptschulplätzen auszugehen, die Reduzierung des Raumangebots würde überschlägig dem prognostizierten Bedarf entsprechen. Gleichzeitig würde das Gesamtschulangebot um 4 Züge erhöht. Damit würde der zusätzliche Bedarf im Bereich der Gesamtschulen und Sekundarschulen bis einschließlich 2027/2028 berücksichtigt. Weiterhin der verbleibende geringe Bedarf bei den Hauptschulen.
Das ehemalige Grundschulgebäude Kückelhausen wird ertüchtigt und als Teilstandort der Realschule Haspe zugeordnet, deren Zügigkeit sich dadurch von 2,5 auf 3,5 Züge erhöht. Auch im Bereich der Realschulen wäre damit die steigenden Schülerzahlen bis einschließlich 2027/2028 berücksichtigt. Die Entfernung zur Realschule beträgt rund 600 Meter, die Wegezeit rund 7 Minuten. Alternativ wäre eine Anbindung an die Hauptschule Ernst-Eversbusch organisatorisch auch möglich.
Mit den zusätzlichen Raumressourcen im ehemaligen Hauptschulgebäude Hohenlimburg zugunsten des Gymnasiums Hohenlimburg wurde das Angebot im Bereich der Gymnasien bereits erweitert.
Gemäß § 82 Abs. 6 SchulG ist die Zweizügigkeit die Mindestgröße für die Fortführung eines Gymnasiums. Eine bauliche Erweiterung am Albrecht-Dürer-Gymnasium ist unter G 9 daher Voraussetzung für den zukünftigen Erhalt der Eigenständigkeit dieser Schule.
Als weitere Maßnahme würde die Aufstockung des Neubaus am Theodor-Heuss-Gymnasium um eine Etage weitere Raumressourcen schaffen.
Die zuvor dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen sind in der 4. Tabelle berücksichtigt. Der Abgleich der Plätze mit den Schülerzahlen (Tabelle 5 sowie Grafik 3) zeigt auf, dass diese Maßnahmen summarisch geeignet wären, um den Gesamtbedarf im Bereich der Sekundarstufe I bis einschließlich 2027/2028 zu berücksichtigen.
Die Verwaltung schlägt vor, die aufgeführten Optionen konkret zu prüfen, und anschließend die jeweiligen Ergebnisse in Einzelvorlagen der Politik zur Entscheidung vorzulegen. Zur Prüfung und Vorbereitung werden notwendige Planungskosten im Haushalt 2022/2023 vorgesehen, um ab 2024 mit der möglichen Umsetzung von Maßnahmen zügig beginnen zu können.
5. Perspektive ab 2028/2029
Beginnend mit dem Schuljahr 2028/2029 werden nach den heutigen Berechnungen die vorhandenen Raumressourcen einschließlich der unter 4. dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen erneut nicht ausreichen. Angesichts des längeren Zwischenzeitraums wird es wichtig sein, schuljährlich die Prognosezahlen mit den Ist-Zahlen der Schulstatistik abzugleichen, um je nach Entwicklung notwendige schulorganisatorische Nachjustierungen oder neue Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Zudem sollte 2024/2025 eine neue Schülerzahlenprognose, die auch einen Zeitraum über 2029/2030 hinaus umfasst, als Grundlage neuer schulorganisatorischer Überlegungen erstellt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung)
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
Anlagen
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