09.12.2021 - 5.7 Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Se...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 09.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Hermann stellt die Vorlage vor und erläutert den Schulraumbedarf gemäß der Prognose im Abgleich mit den vorhandenen Raumressourcen.
Grundlage der Überlegungen sind die Prognosezahlen für den konkreten Planungszeitraum bis 2024/2025, sowie für den anschließenden Zeitraum bis 2029/2030 aus dem Schulentwicklungsgutachten.
Bei der Gesamtbetrachtung der Sekundarstufen I und II wird für den Zeitraum 2020/2021 bis 2024/2025 ein relativ moderater Anstieg von 271 Schüler*innen erwartet; im vergleichbaren gleichen Zeitintervall der Jahre 2025/2026 bis 2029/2030 dann ein deutlich stärkerer Anstieg von 1.610 Schüler*innen.
Als Grundlage für die Betrachtung wird die Gesamtschülerzahl in der Sekundar-stufe I den derzeit aktiv genutzten Raumressourcen gegenübergestellt.
Nach diesem Abgleich ist global gesehen ab dem Schuljahr 2023/ 2024 eine zunehmende Platzunterdeckung zu erwarten, die sich nach den Prognosezahlen bis 2029/2030 weiter ausweiten wird. Ohne an diesem Punkt auf Einzelaspekte einzugehen, wird deutlich, dass der aktuell aktiv genutzte Schulraum nicht ausreichen wird.
Im Hinblick auf die Erweiterung des vorhandenen Schulraums ist neben dem allgemeinen Schülerzuwachs auch die erwähnte Veränderung bei den Gymnasien durch G 9 zu bedenken.
Folgende organisatorische Veränderungen wären zum jetzigen Zeitpunkt unter überwiegender Nutzung bereits vorhandener Gebäuderessourcen vorstellbar:
• Die Errichtung einer 4. städtischen Gesamtschule im Schulzentrum Wehringhausen. Dadurch würde für die Stadt zunächst die Ressource von zwei Hauptschulzügen entfallen. Gleichzeitig würde das Gesamtschulangebot um 4 Züge erhöht.
• Das ehemalige Grundschulgebäude Kückelhausen wird ertüchtigt und als Teilstandort der Realschule Haspe zugeordnet, deren Zügigkeit sich dadurch von 2,5 auf 3,5 Züge erhöht. Alternativ wäre auch eine Anbindung an die Hauptschule Ernst-Eversbusch möglich.
• Mit den zusätzlichen Raumressourcen im ehemaligen Hauptschulgebäude Hohenlimburg zugunsten des Gymnasiums Hohenlimburg wurde das Angebot im Bereich der Gymnasien bereits erweitert.
• Die Mindestgröße eines Gymnasiums ist nach den Vorschriften des Schulgesetzes die 2-Zügigkeit. Eine bauliche Erweiterung am Albrecht Dürer Gymnasium ist unter G 9 daher Voraussetzung für den zukünftigen Erhalt der Eigenständigkeit dieser Schule.
• Als weitere Maßnahme würde die Aufstockung des Neubaus am Theodor Heuss um eine Etage zusätzliche Raumressourcen schaffen.
Der Abgleich der Plätze mit den Schülerzahlen zeigt auf, dass diese Maßnahmen summarisch geeignet wären, um den Gesamtbedarf im Bereich der Sekundarstufe I bis einschließlich 2027/2028 zu berücksichtigen.
Beginnend mit dem Schuljahr 2028/2029 werden nach den heutigen Berechnungen die vorhandenen Raumressourcen einschließlich der dargestellten schulorganisatorischen Maßnahmen erneut nicht ausreichen. Weitere Erweiterungsoptionen sollten daher rechtzeitig bedacht werden.
Herr Walter spricht die Sanierung Kückelhausen an und möchte eine hochwertige Sanierung. Herr Hermann berichtet von einer Begehung mit der Bezirksregierung. Herr Mechnich fragt nach einer Unterstützung vom Land. Herr Becker führt aus, dass eine Unterstützung in Form der Nutzung der Bildungspauschale möglich wäre. Zudem wären in geringerem Umfang auch Mittel für den Rückbau der Unterkunft für Geflüchtete erhältlich. Herr König fragt nach einem Zeitplan und den zeitlichen Perspektiven. Herr Hermann nimmt Stellung zu Prüfaufträgen und Zeiträumen.
An der weiteren Diskussion beteiligten sich Herr Hermann, Frau Kaufmann, Herr König und Herr Becker.
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird mit der konkreten Prüfung folgender schulorganisatorischer Optionen beauftragt, deren Ergebnisse anschließend in Form von Einzelvorlagen den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden:
- Die Errichtung einer 4. städtischen Gesamtschule im Schulzentrum Wehringhausen, einschließlich der daraus absehbaren Veränderungen für die Hauptschule Geschwister Scholl und die Förderschule Friedrich von Bodelschwingh.
- Die bauliche Ertüchtigung des ehemaligen Grundschulgebäudes Kückelhausen als Nebenstandort der Realschule Haspe oder der Hauptschule Ernst Eversbusch.
- Die bauliche Erweiterung am Albrecht-Dürer-Gymnasium für die Fortführung des 2-zügigen Gymnasiums unter G 9.
- Die Aufstockung des Neubaus am Theodor-Heuss-Gymnasiums um eine Etage.
Anlagen zur Vorlage
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