Beschlussvorlage - 0227/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondernutzunghier: Außengastronomien vor dem Hause Hohenzollernstraße 4 (Imbiß "Hof-Grill") und Elberfelder Str. 82 (Bäckerei Pabst)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beteiligt:
- 01 Koordinierungsstelle für Innenstadt- und Sonderprojekte; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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20.04.2004
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Sachverhalt
Der Inhaber des
Imbiss-Betriebes “Hof-Grill”, Hohenzollernstr. 4, und die Bäckerei
Pabst, Elberfelder Straße 82, haben die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
zur Einrichtung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Verkehrsfläche
jeweils vor ihrem Geschäftslokal bei der Verwaltung beantragt. Die Vorhaben
werden hiermit vorgestellt.
Die für die Außengastronomie
Hohenzollernstr. 4 vorgesehene Fläche befindet sich in der Fußgängerzone. Es
soll die Fläche zwischen den Bäumen (3 m Tiefe x 5 m Länge = 15 m²) in Anspruch genommen
werden. Dem Fußgängerverkehr wird zwischen Außengastronomie und dem Gebäude
Hohenzollernstr. 4 ein Durchgang von mindestens 2 m verbleiben. Außerdem können
die Fußgänger den übrigen Teil der Fußgängerzone, der auch für
Rettungsfahrzeuge freigehalten wird, nutzen.
Die für die
Außengastronomie Elberfelder Straße 82 vorgesehene Fläche beträgt
3 m Tiefe x 7 m Länge =
21 m². Für die Fußgänger verbleibt ein Mindestdurchgang zwischen
Außengastronomie und dem Gebäude von 3 m. Die Fläche liegt im neu ausgebauten
Teil der unteren Elberfelder Straße.
Die Flächen der
Außengastronomien sind in den als Anlagen beigefügten Übersichtsplänen
festgelegt. Die Pläne werden Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis und sind
damit für die Flächenabgrenzung verbindlich.
Eine Abgrenzung der
Fläche der Außengastronomien durch feste Einbauten (zum Beispiel Zaunelemente)
darf nicht vorgenommen werden. Zur Fahrtrasse hin wurden im Bereich der
Außengastronomie Elberfelder Straße 82 Pfosten angebracht. Die Zwischenräume
der Pfosten sollen aus Sicherheitsgründen durch Pflanzkübel geschlossen werden.
Im Einzelnen ist die Gestaltung der Außengastronomien mit der Verwaltung
abzustimmen.
Die
Sondernutzungserlaubnisse sollen zunächst für die Saison 2004 (April bis
Oktober) auf jederzeitigen Widerruf erteilt werden. Für die nachfolgenden Jahre
werden die Erlaubnisse erteilt, wenn keine Hinderungsgründe vorliegen.
Die Erlaubnisnehmer
haben die durch die Ausübung der Sondernutzung entstehenden Kosten zu tragen.
Neben der Sondernutzungserlaubnis bedürfen die Einrichtungen der
Außengastronomien der gaststättenrechtlichen Erlaubnisse auf der Grundlage von
gesonderten Verwaltungsverfahren.
Verwaltungsseitig
bestehen keine Bedenken, die beantragten Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen.
Anlagen:
2 Übersichtspläne
