20.04.2004 - 6.7 Sondernutzunghier: Außengastronomien vor dem Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie mit einer Fläche von 15 m² vor dem Hause Hohenzollernstr. 4 und mit einer Fläche von 21 m² vor dem Hause Elberfelder Str. 82 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage soll erteilt werden.

 

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x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 17

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: