Beschlussvorlage - 0876/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen die dargestellten Anpassungen und Umsetzung der „Prioritätenliste Sanierungsmaßnahmen Kinderspielplätze“ zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen für die Kinderspielplätze Lützowstraße und Grubenstraße soweit vorzubereiten, dass Förderanträge kurzfristig gestellt werden können.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen auch über die Leistungsphase 3 hinaus noch in 2021 zu beauftragen und hierfür bereits genehmigte und noch verfügbare Haushaltsmittel aus dem HH 20/21 aus dem PSP-Element 5.000064 Umbau von Kinderspielplätzen zu verwenden.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen und sagt zu, die geplanten Leistungen im Haushalt 2022/23 zu berücksichtigen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Vorlage 0605/2020 wurde die Prioritätenliste mit den ersten fünf Maßnahmen für die Grundüberholung bzw. den Neubau von Kinderspielplätzen (KSP) vom Jugendhilfeausschuss (JHA) sowie den Bezirksvertretungen beschlossen. Danach befinden sich Maßnahmen KSP Seilerstraße, KSP Dahmsheide und KSP Hochstraße, die Skateranlage im Hameckepark und der KSP Kaiserstre auf den Positionen eins bis fünf der Prioritätenliste.

 

Die Grundüberholung des Kinderspielplatzes Seilerstraße (Priorität 1) ist für das Frühjahr 2023 geplant. Die Entwurfsplanung liegt bereits vor und soll für die Beauftragung der Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Realisierung den Gremien zum Beschluss vorgelegt werden (Vorlage 0803/2021 in Vorbereitung).

 

Die Kinderspielplätze Dahmsheide (Priorität 2) und Hochstraße (Priorität 3) sollen ebenfalls im Jahr 2023 grundüberholt werden. Eine erste Befragung von Kindern und Familien ist bereits erfolgt. Auf Basis verschiedener Vorentwürfe ist im Februar 2022 eine Bürgerbeteiligung geplant. Im Anschluss soll eine Entwurfsplanung erstellt und dem JHA und der Bezirksvertretung Mitte im Sommer 2022 vorgelegt werden. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Sanierung in 2023 umgesetzt.

 

r die Beantragung von Fördermitteln ab voraussichtlich Mai 2022 z. B. im Rahmen des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" sollen der Bolzplatz an der Grubenstraße (Delstern) und der KSP Lützowstraße (Remberg) neu in die Prioritätenliste aufgenommen und auf die Plätze 4 und 5 vorgezogen werden.

 

Im Stadtteil Delstern gibt es keinen Kinderspielplatz. Um den Bolzplatz Grubenstraße in Delstern herum besteht die Möglichkeit, auf städtischem Grundstück zusätzliche Spielmöglichkeiten für Kinder zu schaffen. Der Kinderspielplatz Lützowstraße soll gleichfalls unter Einbezug eines städtischen Grundstückes erweitert werden.

 

Die Erweiterung der Skateranlage (Priorität 4, neu 6) im Hameckepark sollte gleichfalls Jahr 2023 erfolgen. Die Planungen hierfür können jedoch erst nach Fertigstellung der Planungen für die KSP Grubenstraße und Lützowstraße in der zweiten Jahreshälfte 2022 beginnen.

 

Der Kinderspielplatz Kaiserstraße (Priorität 5) konnte bisher nicht in das Maßnahmenprogramm des INSEK Hohenlimburg aufgenommen werden. Eine Inanspruchnahme weiterer Flächen insbesondere die räumliche Verbindung zum öffentlichen Platzraum lässt sich derzeit im Rahmen des vorliegenden Arbeitsprogramms nicht abbilden. Er soll daher zunächst zurückgestellt werden.

 

Begründung

 

Mit der Vorlage 0605/2020 wurde die Prioritätenliste mit den ersten fünf Maßnahmen für die Grundüberholung bzw. Neubau von Kinderspielplätzen vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 02.12.2020 beschlossen. Diesem war der Beschluss in allen Bezirksvertretungen vorausgegangen. Danach befinden sich die oben beschriebenen KSP Seilerstraße, Dahmsheide und Hochstraße, die Skateranlage im Hameckepark sowie der KSP Kaiserstre auf den Positionen eins bis fünf.

 

Mit Blick auf die aktuellen Sozialraumdaten, u. a. die Anzahl von Kindern im Sozialraum sowie die „Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in benachteiligten Sozialräumen in Hagen (sog. „Armutsbericht“, vgl. Vorlage 1069/2020) besteht an den Standorten Lützowstraße (Remberg) und Grubenstraße (Delstern) hoher und dringender Bedarf nach kostenlosen und frei zugänglichen Freizeitangeboten für Kinder und Familien. Der Nutzungsdruck auf die nahegelegenen Schulhöfe ist hoch und diese sind zudem erst nachmittags öffentlich zugänglich.

 

Daher soll die umliche Erweiterung des KSP Lützowstraße sowie der Neubau eines KSP an der Grubenstraße unmittelbar neben dem bestehenden Bolzplatz neu in die Prioritätenliste aufgenommen und auf Platz 4 bzw. 5 vorgezogen werden, damit den Bedarfen in den Sozialräumen nicht erst mit dem Doppelhaushalt 2024/25 sondern schon frühzeitiger begegnet werden kann. Zudem sollen für die Realisierung dieser beiden Kinderspielplätze Fördermittel beantragt werden.

 

Eine Förderung der Baumaßnahmen kann bis zu 90% der anfallenden Kosten betragen. Zur Beantragung der Fördermittel ist jedoch mindestens eine Entwurfsplanung erforderlich. Die Kosten hierfür sollten im Doppelhaushalt 2022/23 zusätzlich eingeplant werden, um eine zeitnahe Beantragung der Fördermittel zu ermöglichen. Nach der Bewilligung der Förderung wäre dann der Baubeginn des KSP Grubenstraße Ende 2023, die Umsetzung der Erweiterung des KSP Lützowstraße in 2024 möglich.

 

Die Prioritätenliste (Anlage 1) würde sich gemäß Vorschlag der Verwaltung wie folgt ändern:

 

Rang

Spielplatz

Stadtbezirk

Gesamtkosten (brutto)

1

KSP Seilerstraße

Mitte

218.000 €

2

KSP Dahmsheide

Mitte

176.700 €

3

KSP Hochstraße

Mitte

209.700

4

KSP Grubenstraße

Eilpe/Dahl

193.000

5

KSP Lützowstraße

Mitte

208.500

6

Skateranlage Hameckepark

Nord

602.000

7

KSP Kaiserstaße

Hohenlimburg

231.500

 

 

Summe

1.839.400 €

Die Gesamtkosten jeder Maßnahme setzen sich jeweils aus den Positionen:

- Planungskosten für die Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 3 bis zur Entwurfsplanung.

- Planungskosten Leistungsphasen bis 5 bis zur Ausführungsplanung,

- Ingenieurleistungen WBH, Leistungsphasen 6 bis 9 gem. HOAI 2021

- Kosten für Gutachten, geschätzt

- Baukosten auf der Grundlage einer Kostenschätzung gem. DIN 276

zusammen (siehe Anlage 2).

 

Die Maßnahmen 1 bis 5 waren in die Haushaltsplananmeldungen im Frühjahr als Einzelmaßnahmen eingeflossen. Diese sollen nunmehr um die Maßnahmen KSP Grubenstraße und KSP Lützowstraße ergänzt werden. Die Kosten- und Maßnahmenübersicht und der Bauzeitenplan (Anlage 3) sind entsprechend ergänzt und angepasst worden.

 

r die Beantragung von Fördermitteln ist es von besonderer Bedeutung, dass die Planungskosten bis mindestens Leistungsphase 3 gesichert sind. Je nach Förderbestimmungen könnten weitere Planungsleistungen bereits zum Fördergegenstand werden. Die Entwürfe werden jeweils zur Beschlussfassung hinsichtlich der Fortführung der Planung und des Ausbaus in den politischen Gremien vorgestellt. Die Drucksache für den KSP Seilerstaße ist in Vorbereitung.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Planung der Kinderspielplätze berücksichtigt die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Wohnortnahe Freizeitmöglichkeiten verringern Emissionen durch den motorisierten Individualverkehr.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Von den 7 Spielplätzen in der vorgelegten Prioritätenliste werden 5 Maßnahmen in 2021/2022 geplant. Hierfür werden die auf dem PSP 5000064 eingeplanten Mittel verwendet.

Alle weiteren Planungsmittel werden auf den PSP-Elementen der Einzelmaßnahmen veranschlagt.

Zum jetzigen Planungsstand können die Einzelkosten für Spielgeräte und Ausstattung noch nicht beziffert werden. Da aber die Planung jedes einzelnen Spielplatzes nochmal den politischen Gremien vorgestellt wird, werden die bilanziellen Auswirkungen und die Folgekosten in diesen Vorlagen dargestellt.

 

 

 

1.2             Investive Maßnahme in Euro

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000064

Bezeichnung:

Umbau von Kinderspielplätzen

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlung (+)

785200

114.900 €

114.900 €

 

 

 

 

Eigenanteil

114.900 €

114.900 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt eingeplant.

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000600

Bezeichnung:

Kinderspielplatz Dahmsheide

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlung (+)

785200

164.700 €

 

9.200 €

150.800 €

2.350 €

2.350 €

Eigenanteil

164.700 €

 

9.200 €

150.800 €

2.350 €

2.350 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, im geplanten Doppelhaushalt 2022/2023 ff berücksichtigt.

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000601

Bezeichnung:

Kinderspielplatz Hochstraße

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlung (+)

785200

184.000 €

 

3.200 €

177.000 €

1.900 €

1.900 €

Eigenanteil

164.700 €

 

3.200 €

177.000 €

1.900 €

1.900 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, im geplanten Doppelhaushalt 2022/2023 ff berücksichtigt.

 

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000603

Bezeichnung:

Kinderspielplatz Seilerstraße

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlung (+)

785200

194.000 €

 

36.200 €

152.000 €

2.900 €

2.900 €

Eigenanteil

194.000 €

 

36.200 €

152.000 €

2.900 €

2.900 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, im geplanten Doppelhaushalt 2022/2023 ff berücksichtigt.

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000XXX

Bezeichnung:

Bolzplatz Grubenstraße

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025 ff

Einzahlung (-)

681100

-144.900 €

 

 

-144.900 €

 

 

Auszahlung (+)

785200

193.000 €

 

23.000 €

161.000 €

5.000 €

4.000 €

Eigenanteil

48.100 €

 

23.000 €

16.100 €

5.000 €

4.000 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, im geplanten Doppelhaushalt 2022/2023 ff berücksichtigt.

 

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000XXX

Bezeichnung:

Kinderspielplatz Lützowstraße

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025 ff

Einzahlung (-)

681100

-143.100 €

 

 

 

-143.100 €

 

Auszahlung (+)

785200

208.500 €

 

24.500 €

15.000 €

165.000 €

4.000 €

Eigenanteil

65.400 €

 

24.500 €

15.000 €

21.900 €

4.000 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, im geplanten Doppelhaushalt 2022/2023 ff berücksichtigt.

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000610

Bezeichnung:

Skateranlage Hameckepark

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025 ff

Auszahlung (+)

785200

602.000 €

 

4.000 €

56.000 €

535.000 €

7.000 €

Eigenanteil

602.000 €

 

4.000 €

56.000 €

535.000 €

7.000 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, im geplanten Doppelhaushalt 2022/2023 ff berücksichtigt.

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000602

Bezeichnung:

Kinderspielplatz Kaiserstraße

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlung (+)

785200

231.500 €

 

 

18.650 €

17.950 €

194.900 €

Eigenanteil

231.500 €

 

 

18.650 €

17.950 €

194.900 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, im geplanten Doppelhaushalt 2022/2023 ff berücksichtigt.

 

2. Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

Die Ausgaben für die Maßnahmen stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Diese werden über die Nutzungsdauer der entstehenden Vermögensgegenstände abgeschrieben. Dadurch entsteht ein Aufwand in der Ergebnis-rechnung.

 

Passiva:

Bei einer Refinanzierung der Maßnahmen durch Drittmittel (zweckgebundene Zuwendungen, Spenden u.a.) sind auf der Passivseite der Bilanz Sonderposten zu bilden, die über die Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst werden.

 

  1. Rechtscharakter

 

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2021 - Jugendhilfeausschuss

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01.12.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen