Beschlussvorlage - 0897/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Märkischen Kreis zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG (im Folgenden: HST) umfasst u. a. die Linienfahrten der Linie 539 zwischen Hohenlimburg Bf. und Wiblingwerde. Damit verbunden sind somit Personenverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Märkischen Kreises (im Folgenden: MK). Der MK gehört im Gegensatz zur Stadt Hagen nicht zum Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (im Folgenden: VRR) und bildet mit den Kommunen des VRR auch keine „Gruppe von Behörden“ gemäß VO (EG) 1370/2007.

 

Dieser Umstand bedingt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der zuständigen Behörden, d. h. der jeweiligen Aufgabenträger für den ÖPNV der betroffenen Bedienungsgebiete; hier der Stadt Hagen und dem Märkischen Kreis.

 

Gegenstand der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (siehe Anlage) sind dabei nur die Leistungen der Linie 539 der HST, da ansonsten keine Verkehrsleistungen im Rahmen der Direktvergabe an die HST den MK tangieren.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez.  Henning Keune

Oberbürgermeister

Techn. Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.11.2021 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.11.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen