Beschlussvorlage - 0746/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungen im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen nach Erlass vom 12.02.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Johannes Ringenberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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15.09.2021
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04.11.2021
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung des Schulträgers zur formalen Einrichtung der nachfolgenden Grundschulen zu Schulen des Gemeinsamen Lernens gemäß dem Erlass vom 12.02.2021 mit den nachgenannten Förderschwerpunkten vorzunehmen:
Grundschule Astrid-Lindgren -Lern und Entwicklungsschwäche (LES)
Grundschule Berchum -LES
Grundschule Emil-Schumacher -LES
Grundschule Erwin-Hegemann -LES
Grundschule Freiherr-vom-Stein -LES
Grundschule Friedrich-Harkort -LES
Grundschule Funckepark -LES
Grundschule Gebrüder Grimm -LES
Grundschule Geweke -Geistige Entwicklung
Grundschule Goldberg -SE
Grundschule Heideschule -LES
Grundschule Helfe -LES
Grundschule Henry-van-de-Velde -LES
Grundschule Hermann-Löns -Geistige Entwicklung
Grundschule Hestert -LES
Grundschule Im Kley -LES
Grundschule Janusz-Korczak -Hören und Kommunikation
Grundschule Karl-Ernst-Osthaus -Körperl. und motorische Entwicklung
Grundschule Kipper -LES
Grundschule Kuhlerkamp -LES
Kath. Grundschule Meinolf -LES
Grundschule Vincke -LES
Grundschule Volmetal -LES
Alle nicht genannten Grundschulen verlieren die Eigenschaft Ort des Gemeinsamen Lernens.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Erlassgrundlage zur Beschulung im Gemeinsamen Lernen wurde durch das Land geändert. Es wird daher nötig, die Benennung der Schulen des Gemeinsamen Lernens im Bereich der Grundschulen nochmals anzupassen.
Begründung
Mit Erlass vom 12.02.2021 „Gemeinsames Lernen in der Grundschule“ wurde die Grundlage für die Beschulung im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen nochmals durch das Land geändert. Bislang waren mit Ratsbeschluss alle Grundschulen in Hagen als Schulen des Gemeinsamen Lernens bestimmt. Nach Empfehlung der Bezirksregierung in Bezug auf die neue Erlasslage sollten aber nur noch solche Schulen Orte gemeinsamen Lernens sein, an denen mindestens zwei Schülerinnen oder Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf beschult werden. Darunter liegende Förderschülerzahlen sind nur noch im Rahmen einer Einzelintegration gewünscht. Weiter sollen nun den jeweiligen Schulen auch feste Förderschwerpunkte zugeordnet werden, wobei Lern- und Entwicklungsschwächen (LES) als ein Förderschwerpunkt gewertet werden.
Die Untere Schulaufsicht für die Grundschulen hat daher einen Vorschlag erarbeitet, welche der Schulen unter den gegebenen Voraussetzungen und mit welchem Schwerpunkt zum Ort des Gemeinsamen Lernens gemacht werden sollen. Der Status „Ort des Gemeinsamen Lernens“ für die nicht gelisteten Grundschulen (Namentlich: GS Boloh, GS Emst, KGS Goethe, KGS Overberg und KGS Wesselbach) entfällt damit., da an diesen Schulen weniger als zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf unterrichtet werden.
Mit der Zuteilung eines konkreten Förderschwerpunktes gemäß Erlass ist die Verpflichtung seitens des Schulträgers verbunden, die gegebenenfalls in der Folge anfallenden zwingend notwendigen baulichen Veränderungen zur Beschulung der genannten Schülerinnen und Schüler perspektivisch zu schaffen, soweit diese nicht schon vorhanden sein sollten.
Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Verteilung der Orte des Gemeinsamen Lernens orientiert sich an dem Minimum der benötigten Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf, dem Vorhandensein und der Notwendigkeit von baulichen Veränderungen sowie der Lage und Erreichbarkeit im Stadtgebiet im Verhältnis zu den evtl. später damit verbundenen nötigen finanziellen Aufwendungen. Zur Finanzierung der notwendigen sächlichen und baulichen Maßnahmen erhält die Stadt Hagen vom Land jährlich eine Zahlung für den Belastungsausgleich gem. § 1 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Integration. Für das Schuljahr 2020/21 belief sich der Betrag auf 227.742,54 €.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich des Gemeinsamen Lernens haben häufig eine anerkannte Schwerbehinderung, da diese oft mit der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs einhergeht.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | keine Auswirkungen (o) |
