18.11.2021 - 6.12 Änderungen im Gemeinsamen Lernen an Grundschule...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 18.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Johannes Ringenberg
Wortprotokoll
Frau Pfefferer erläutert, dass der Schulausschuss einstimmig beschlossen hat, die Vorlage abzulehnen. Die Situation beruht allerdings darauf, dass die Erlasslage jahrelang unklar gewesen ist. Das – der Grundsatzentscheidung zugrundeliegende – Datenmaterial hätte ihrer Meinung nach zwischen den beiden Sitzungen des Schulausschusses korrigiert werden können. Schon in der ersten Lesung hatte sie Zweifel an den erhobenen Daten, was sich nach Rückfragen an den Schulen bestätigt hat. Ihr ist klar, dass die Bezirksregierung handeln wird, sofern der Rat die Vorlage ablehnt. Dennoch empfiehlt sie, der Entscheidung des Schulausschusses zu folgen und die Vorlage abzulehnen.
Frau Kaufmann erläutert, dass die Stadt Hagen nicht zustimmungsverpflichtet ist, jedoch muss die Entscheidung der Bezirksregierung mitgetragen werden. Sie legt dar, dass die Schulaufsichtsbehörde für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens zuständig ist. Sofern der Vorlage nicht zugestimmt wird, wird die Ersatzvornahme seitens der Kommunalaufsicht nicht zu verhindern sein. Eine Resolution – die Bedenken gegen den Inhalt der Vorlage äußert – ist nach Auffassung der Verwaltung unbedenklich. Es geht grundsätzlich darum, die geringen Ressourcen im Förderschulbereich zu bündeln. Die Schülerzahlen werden jedes Jahr aufs Neue überprüft und anhand dessen die Entscheidung getroffen, welche Schulen als Ort des Gemeinsamen Lernens gelten.
Herr Walter erklärt, die Bedenken nachvollziehen zu können, spricht sich allerdings für die Haltung des Schulausschusses aus. Ihm ist bewusst, dass Förderschullehrer dort eingesetzt werden, wo der Bedarf am größten ist. Er merkt an, dass eine Schule den Titel „Ort des Gemeinsamen Lernens“ nicht wieder zurück erhält, wenn ihr dieser einmal entzogen worden ist. Die Erhebung des Datenmaterials ist allerdings anzuzweifeln, da zwischen dem Zeitpunkt der Ersterhebung und dem Schuljahresbeginn Veränderungen eintreten. Auch unterjährig, innerhalb eines Schuljahres finden Veränderungen statt. Er empfiehlt, gegen die Verwaltungsvorlage zu stimmen und mit den Konsequenzen zu leben.
Herr Becker entgegnet, dass eine Schule – die nicht mehr als „Ort Gemeinsamen Lernens“ eingestuft wird – wieder als solcher bezeichnet wird, wenn die Kriterien erfüllt werden. Die Überprüfung erfolgt jährlich. Dies entspricht der Erlasslage. Er appelliert, den herrschenden Rechtsgrundlagen zu folgen und ggf. eine Resolution zu machen. Damit würde sich im Ergebnis nichts ändern, es wird aber der Konflikt mit der Bezirksregierung vermieden.
Frau Kaufmann ergänzt, dass mit Ausnahme von vier Schulen, alle Schulen Orte Gemeinsamen Lernens sind. An diesen Schulen sind keine Schülerinnen und Schülern mit dem speziellen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung in der Primarstufe angemeldet. Einzelmaßnahmen und Einzelbetreuung können vom Schulträger vorgenommen werden.
Herr Walter fragt, wieso derzeit an der Grundschule Boloh – die nicht als Ort des Gemeinsamen Lernens gilt – sechs Kinder mit Unterstützungsbedarf unterrichtet werden. Dabei handelt es sich um die Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, sowie geistige Entwicklung. Er unterstreicht, dass die Realität und das Datenmaterial nicht deckungsgleich sind.
Frau Pfefferer merkt an, dass nicht alles, was im Schulministerium beschlossen wird, sinnvoll ist. Es soll im Sinne der Kinder entschieden werden.
Herr Rudel wirbt dafür, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen. Er glaubt nicht, dass das Ablehnen der Vorlage zu einem Konflikt oder einer peinlichen Situation gegenüber der Bezirksregierung führen wird, sondern dass der Rat seine Haltung darstellt.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Oberbürgermeister Schulz über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung des Schulträgers zur formalen Einrichtung der nachfolgenden Grundschulen zu Schulen des Gemeinsamen Lernens gemäß dem Erlass vom 12.02.2021 mit den nachgenannten Förderschwerpunkten vorzunehmen:
Grundschule Astrid-Lindgren - Lern und Entwicklungsschwäche (LES)
Grundschule Berchum - LES
Grundschule Emil-Schumacher - LES
Grundschule Erwin-Hegemann - LES
Grundschule Freiherr-vom-Stein - LES
Grundschule Friedrich-Harkort - LES
Grundschule Funckepark - LES
Grundschule Gebrüder Grimm - LES
Grundschule Geweke - Geistige Entwicklung
Grundschule Goldberg - Sehen
Grundschule Heideschule - LES
Grundschule Helfe - LES
Grundschule Henry-van-de-Velde - LES
Grundschule Hermann-Löns - Geistige Entwicklung
Grundschule Hestert - LES
Grundschule Im Kley - LES
Grundschule Janusz-Korczak - Hören und Kommunikation
Grundschule Karl-Ernst-Osthaus - Körperliche und motorische Entwicklung
Grundschule Kipper - LES
Grundschule Kuhlerkamp - LES
Kath. Grundschule Meinolf - LES
Grundschule Vincke - LES
Grundschule Volmetal - LES
Alle nicht genannten Grundschulen verlieren die Eigenschaft Ort des Gemeinsamen Lernens.
