Beschlussvorlage - 0885/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmietung von Flächen in der Volmegalerie zur Unterbringung publikumsintensiver Bereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Mechthild Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.10.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.11.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Bereits mit dem bisherigen Eigentümer der Volme-Galerie wurden Verhandlungen über die Anmietung von Flächen geführt. Ziel war die Unterbringung publikumsintensiver Fachbereiche, u. a. des Zentralen Bürgeramtes. Die Verwaltung hat darüber in Rat und HFA immer wieder unter "Mitteilungen" informiert.
Seit Anfang 2021 wird mit dem neuen Eigentümer der Volme-Galerie, der Phoenix Volme Galerie GmbH & Co KG, konkret über die Anmietung von Flächen hin zur Holzmüllerstraße im Erdgeschoss und im 1. OG in einer Gesamtgröße von rund 2.900 qm verhandelt.
Damit wird auch dem bekundeten politischen Wunsch Rechnung getragen, dass das Zentrale Bürgeramt direkt an die Volme-Galerie angeschlossen bzw. integriert wird und ein neuer Durchgang zur Holzmüllerstraße entsteht. Die Vorteile für die Stadt liegen in der Erweiterung der zentral gelegenen Büroflächen für publikumsintensive Verwaltungsbereiche.
Details hierzu sind der parallel laufenden nichtöffentlichen Vorlage 0883/2021 zu entnehmen.
Begründung
Die Belegung der beiden Standorte Rathaus I und II hat die Auslastungsgrenzen erreicht. Immer neue bzw. erweiterte Aufgabenfelder erforderten und erfordern zusätzliches Personal, um die Aufgabenfülle bewältigen zu können. Damit müssen auch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
Es erfolgten daher Sondierungsgespräche mit dem Management der Volme-Galerie mit dem Ziel, einerseits den zusätzlichen Flächenbedarf decken zu können und andererseits mehr Dienstleistungen zentral innerstädtisch anbieten zu können.
Die Verwaltung möchte dadurch noch bürgerfreundlicher und dienstleistungsorientierter werden und sich weiter an den Bedürfnissen der Bürgerschaft ausrichten. Dabei werden sicherlich viele Angebote digital anzubieten sein und wahrgenommen - viele Bürgerinnen und Bürger fragen aber auch einen optimal erreichbaren, zentralen und barrierefreien Standort in bester Innenstadtlage nach. Über den direkten Zugang zur Holzmüllerstraße wird "das zentrale Rathaus" optimal an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden sein.
Verwaltungsintern können am neuen Standort bei vielen Dienstleitungen für die Bürgerschaft Schnittstellen minimiert werden, weil Aufgaben unterschiedlicher Fachbereich dort zusammengeführt werden.
Durch die Anmietung ergeben sich für die Stadt Hagen auch Kompensationsmöglichkeiten in den nächsten Jahren durch die Möglichkeit zur Aufgabe einiger aktueller externer Mietobjekte, wodurch die Kosten für die Anmietung der Flächen in der Volme-Galerie rund zur Hälfte ausgeglichen werden können.
Bei der (neuen) Flächennutzung ist bereits jetzt auch schon berücksichtigt, dass im Rahmen der Digitalisierung Flächen durch intelligente Home-Office-Konzepte reduziert werden können.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
