Beschlussvorlage - 0885/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Anmietung von Teilflächen der Volmegalerie für publikumsintensive Verwaltungsbereiche der Stadtverwaltung wird im Grundsatz zugestimmt.

Eine formale Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der nichtöffentlichen Beschlussvorlage 0883/2021 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Bereits mit dem bisherigen Eigentümer der Volme-Galerie wurden Verhandlungen über die Anmietung von Flächen geführt. Ziel war die Unterbringung publikumsintensiver Fachbereiche, u. a. des Zentralen Bürgeramtes. Die Verwaltung hat darüber in Rat und HFA immer wieder unter "Mitteilungen" informiert.

 

Seit Anfang 2021 wird mit dem neuen Eigentümer der Volme-Galerie, der Phoenix Volme Galerie GmbH & Co KG, konkret über die Anmietung von Flächen hin zur Holzmüllerstraße im Erdgeschoss und im 1. OG in einer Gesamtgröße von rund 2.900 qm verhandelt.

 

Damit wird auch dem bekundeten politischen Wunsch Rechnung getragen, dass das Zentrale Bürgeramt direkt an die Volme-Galerie angeschlossen bzw. integriert wird und ein neuer Durchgang zur Holzmüllerstraße entsteht. Die Vorteile für die Stadt liegen in der Erweiterung der zentral gelegenen Büroflächen für publikumsintensive Verwaltungsbereiche.

 

Details hierzu sind der parallel laufenden nichtöffentlichen Vorlage 0883/2021  zu entnehmen.

 

 

 

Begründung

 

Die Belegung der beiden Standorte Rathaus I und II hat die  Auslastungsgrenzen erreicht. Immer neue bzw. erweiterte Aufgabenfelder erforderten und erfordern zusätzliches Personal, um die Aufgabenfülle bewältigen zu können. Damit müssen auch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Es erfolgten daher Sondierungsgespräche mit dem Management der Volme-Galerie mit dem Ziel, einerseits den zusätzlichen Flächenbedarf decken zu können und andererseits mehr Dienstleistungen zentral innerstädtisch anbieten zu können.

Die Verwaltung möchte dadurch noch bürgerfreundlicher und dienstleistungsorientierter werden und sich weiter an den Bedürfnissen der Bürgerschaft ausrichten. Dabei werden sicherlich viele Angebote digital anzubieten sein und wahrgenommen - viele Bürgerinnen und Bürger fragen aber auch einen optimal erreichbaren, zentralen und barrierefreien Standort in bester Innenstadtlage nach. Über den direkten Zugang zur Holzmüllerstre wird "das zentrale Rathaus" optimal an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden sein.

 

Verwaltungsintern können am neuen Standort bei vielen Dienstleitungen für die Bürgerschaft Schnittstellen minimiert werden, weil Aufgaben unterschiedlicher Fachbereich dort zusammengeführt werden.

 

 

Durch die Anmietung ergeben sich für die Stadt Hagen auch Kompensationsmöglichkeiten in den nächsten Jahren durch die Möglichkeit zur Aufgabe einiger aktueller externer Mietobjekte, wodurch die Kosten für die Anmietung der Flächen in der Volme-Galerie rund zur Hälfte ausgeglichen werden können.

 

Bei der (neuen) Flächennutzung ist bereits jetzt auch schon berücksichtigt, dass im Rahmen der Digitalisierung Flächen durch intelligente Home-Office-Konzepte reduziert werden können.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Die finanziellen Auswirkungen sind in der nichtöffentlichen Vorlage 0883/2021 dargestellt.

 

 

 

 

 

 

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

28.10.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.11.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen