Beschlussvorlage - 0855/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellplatzsatzung nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen BauO NRW 2018 vom 02.07.2021 und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 29.09.2020, für das gem. Abgrenzungsplan definierte Gebiet, wie sie als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0855/2021 ist.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

r Anlagen, bei denen Zu- und Abgangsverkehr von Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, sehen die meisten Landesbauordnungen wie auch die Musterbauordnung eine gesetzliche Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze und Fahrradabstellplätze vor. Unter Beibehaltung der grundsätzlichen Pflicht zur Errichtung notwendiger Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze ist den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gem. § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW die Ermächtigung eingeräumt, durch örtliche Bauvorschrift Regelungen zur Zahl, Größe und Beschaffenheit zu schaffen.

r das projektierte Bauvorhaben Hochstraße/ Galeria Karstadt Kaufhof (vgl. DS 0925/2020) wird die Anwendung dieser Ermächtigung für den im Abgrenzungsplan definierten Bereich erforderlich. Dabei finden die stadt- und umweltplanerischen Rahmenbedingungen des Standorts Berücksichtigung.

 

 

Begründung

 

Ausgangslage

 

In besonders zentraler Lage Hagens, im Block Elberfelder Straße Kampstraße Hochstraße Spinngasse ist der Rückbau des Kaufhof Parkhauses und die Neuerrichtung eines Wohngebäudes mit (Service) Wohnungen projektiert.

 

Die Planungen sind der Bezirksvertretung Hagen-Mitte und dem Haupt- und Finanzausschuss im 4. Quartal 2020 vorgestellt worden (vgl. DS 0925/2020). Mit Beschluss vom 25.11.2020 und 03.12.2020 ist die Verwaltung beauftragt worden, das Vorhaben zu begleiten.

 

Zwischenzeitlich sind die Planungen durch den Vorhabenträger modifiziert worden. Die aktualisierten Unterlagen sehen nunmehr eine Bebauung mit 103 Wohnungen und 67 Kfz-Stellplätzen vor. Dabei handelt es sich um Steigerung der Wohnungsanzahl um ca. 30% mit der gleichzeitigen Verringerung der Stellplätze um fast 50%.

Zusätzlich entsteht durch den Abriss des Parkhauses eine (teilweise) Beseitigung der genehmigten Nutzung Galeria Karstadt Kaufhof. Vor diesem Hintergrund ist eine Betrachtung der Verkehrs- und Stellplatzsituation in der Örtlichkeit erforderlich.

 

 

Städtebauliche Situation/ stadt- und umweltplanerische Rahmenbedingungen

 

Die aktuelle Mobilitätssituation in Hagen ist durch eine Dominanz des motorisierten Individualverkehrs (MIV) geprägt. Angesichts steigender Verkehrsmengen im Individual- und Straßengüterverkehr sowie den damit verbundenen Luftschadstoff- und Umweltbelastungen, ist das Einleiten einer Mobilitätswende dringend erforderlich. Für den Personennahverkehr wird dabei das 50/50-Zielkonzept verfolgt. Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2035 der Anteil des Umweltverbundes aus öffentlichem Verkehr sowie Rad- und Fußverkehr an den zurückgelegten Wegen der Hagener Bürgerschaft von aktuell 38% auf 50% steigen soll. Gemäß Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ spielen vor allem die Aufwertung des öffentlichen Verkehrsangebots sowie die Schaffung der grundsätzlichen Fahrradinfrastruktur eine zentrale Rolle auf dem Weg hin zu einer Mobilitätswende in Hagen.

Diese Zielsetzung wird auch im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „HAGENplant 2035“ im Ziel Z10 bestätigt. Demnach ist der MIV insbesondere im innerstädtischen Bereich zu reduzieren und unter Einbeziehung zukunftsfähiger Verkehrsmittel die Nah- und E-Mobilität zu fördern um somit u.a. auch die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt durch die Reduzierung von Verkehrsbelastungen zu steigern.

 

Zudem werden gesamtstädtisch mindestens 6.000 weitere barrierereduzierte Wohnungen benötigt, um das bestehende Versorgungsdefizit zu schließen (vgl. DS 0228/2021). Der Bereich des Hagener Zentrums ist aufgrund der Nähe zu Nahversorgungs- und Daseinsvorsorgeeinrichtungen für die Errichtung von altengerechtem Wohnraum überaus geeignet. Die Nachfrage nach altersgerechtem und barriereduziertem Wohnraum wird aufgrund des demographischen Wandels zukünftig voraussichtlich weiter zunehmen. Daher wird die Errichtung von altersgerechten und barrierereduzierten Wohnungen in der Hochstraße von der Verwaltung begrüßt.

Es ist zudem davon auszugehen, dass nicht jeder Bewohner einer altengerechten Wohnung einen eigenen PKW besitzt und nutzt. Bei einer Verwendung des bisher anerkannten Stellplatzschlüssels von einem Stellplatz pro Wohnung würde ein Missverhältnis aus bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Stellplätzen und dem tatchlichen Stellplatzbedarf entstehen. Eine solche „Flächenverschwendung“ ist im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung nicht darstellbar und widerspricht auch den Zielsetzungen des ISEKs und des Masterplan „Nachhaltige Mobilität“. Daher wird nach Einsctzung der Verwaltung eine Reduzierung der Richtzahlen für die Ermittlung der notwendigen Stellplätze für die Wohnnutzung in der Hochstraße per Satzung befürwortet.

 

 

Erschließung durch Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs

 

Durch die zentrale Lage in der Innenstadt ist die Anbindung des Standortes an das ÖPNV-Netz als überdurchschnittlich einzustufen: Mit einer fußufigen Entfernung von ca. 80 Metern ist ein direkter Anschluss an zwei Buslinien über die Haltestelle „Cuno-Berufskolleg“ gewährleistet. Zusätzlich kann eine Vielzahl weiterer Linien über die ebenfalls fußufig gut erreichbaren Haltestellen „Stadtmitte“ (350m) und „Theater“ (400m) gewährleistet werden. Eine Vielzahl der Buslinien hält auch am Hagener Hauptbahnhof. So ist der Standort nicht nur hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr, sondern auch an den öffentlichen Schienen- und Fernverkehr angebunden. 

 

 

 

 

 

 

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs

 

Der Oberbegriff „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ hat zum Ziel, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet (Sicherheit) oder mehr als nach den Umständen unvermeidlich behindert oder belästigt wird (Leichtigkeit). Aus dieser Definition wird deutlich, dass sich die Sicherheit und Leichtigkeit auf alle Verkehrsteilnehmer bezieht.

Insbesondere im Innenstadtbereich herrscht enormer Flächendruck für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer und bislang wird durch den Umbau unserer Städte zur autogerechten Stadt in der Nachkriegszeit der größte Anteil vorhandener Verkehrsflächen dem MIV zugeschlagen. Die Flächen für die übrigen Verkehrsteilnehmer sind dadurch knapp und somit sind die Sicherheit und Leichtigkeit für Fußnger und Fahrradfahrer bislang zurückgestellt.

Wie im Vorfeld beschrieben, verfolgt die Stadt Hagen das 50/50-Zielkonzept bis 2035. Dafür ist eine Steigerung der Sicherheit und Leichtigkeit für Fahrradfahrer und Fußnger essenziell.

Studien belegen, dass durch eine hohe Anzahl von Stellplätzen auch die Anschaffung eines eigenen Kfz und damit die Nutzung des MIV gefördert werden. Daher sollten zu Steigerung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und der Attraktivierung des Umweltverbundes die notwendigen Kfz- Stellplätze per Satzung reduziert werden.

 

Zusätzlich hat eine Auswertung der Ein- und Ausfahrten des Parkhauses in der Hochstraße ergeben, dass dieses nicht stark ausgelastet ist. Montags bis freitags weist es zu Spitzenzeiten eine Auslastung von max. 65% und an Samstagen von max. 50% auf. Bei einer Kapazität von 83 Einstellplätzen sind somit unter der Woche in der Spitze max. 55 und samstags max. 40 Stellplätze belegt. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass entweder die Kundinnen und Kunden der Einzelhandelsnutzung Galeria Karstadt Kaufhof nicht mit dem eigenen Pkw in die Innenstadt kommen oder diesen ohnehin woanders abstellen. Es ist daher davon auszugehen, dass die entfallenden Stellplätze von den anderen Parkhäusern in der Innenstadt aufgefangen werden können. Somit sprechen die Bedürfnisse des ruhenden Verkehrs nicht gegen eine Reduzierung der notwendigen Stellplätze an diesem Standort.

 

Ergebnis:

Aufgrund der vorgenannten Umstände wird von der Verwaltung daher vorgeschlagen, dass die Stadt Hagen von der Ermächtigung des § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW 2021 und des § 7 GO NRW Gebrauch macht, und die Anforderungen an die notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze r die Bebauung an der Hochstraße per Einzelfallstellplatzsatzung regelt.

 

 

Inhalt der Satzung

 

Die im Anhang befindliche Stellplatzsatzung trifft Regelungen zur Herstellungspflicht, der Anzahl und der Qualität der notwendigen Pkw-Stellplätze und Fahrradabstellplätze. Darüber hinaus beinhaltet die Satzung die Möglichkeit, die notwendigen Stellplätze um bis zu 50% zu mindern, soweit nachgewiesen wird, dass der Stellplatzbedarf durch diese Maßnahmen nachhaltig verringert wird. Durch diese Regelung wird ein direktes Mitwirken der Vorhabenträger an der Mobilitätswende erreicht.

Zusätzlich ist es weiterhin möglich, die notwendigen Stellplätze nach Maßgabe der Stellplatzablösesatzung der Stadt Hagen vom 30. August 2016, abzulösen.

 

Auswirkung der Satzung

 

Nach Beschluss durch den Rat der Stadt Hagen tritt die Satzung nach dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die vorliegende Satzung ist als erstes Segment einer gesamtstädtischen Satzung zu verstehen. Die in ihr enthaltenen Regelungen werden in einerumlich übergeordneten Satzung Berücksichtigung finden, damit den beschriebenen stadt- und umweltplanerischen Belangen weiterhin Rechnung getragen werden kann.

Die Erstellung der räumlich übergeordneten Satzung wird derzeit vorbereitet.

 

Anlagen der Vorlage

 

-       Stellplatzsatzung für den Bereich Elberfelder Straße, Kampstraße, Hochstraße, Spinngasse

-       Übersichtsplan

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

Mit der Stellplatzsatzung werden auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtig. So wird in § 2 Abs. 3 der Satzung explizit die Pflicht zur Errichtung von barrierefreien Stellplätzen gefordert.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Durch Erlass der Satzung soll ein weiterer Schritt in Richtung Mobilitätswende erreicht werden. Das Kfz-Aufkommen in der Innenstadt soll durch diese Satzung nicht weiter erhöht werden. Durch eine eventuelle Umsetzung von Minderungsmaßnahmen beteiligen sich Vorhabenträger direkt an der Mobilitätswende. Der Umweltverbund soll gestärkt werden und die Nutzung des MIV reduziert werden.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

gez. Sebastian Arlt

 

 Beigeordneter

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.10.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.11.2021 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.11.2021 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.11.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen