07.10.2021 - 7.4 Stellplatzsatzung im Bereich Elberfelder Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 07.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Alexandra Schweda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hammerschmidt geht einleitend ausführlich auf den Inhalt der Vorlage ein. Die Verwaltung habe hier für diesen Einzelfall eine Stellplatzregelung auf der Grundlage des Masterplans Mobilität und dem ISEK 2035 vorgelegt. Außerdem sei es gelungen, den Kaufhof durch einen „Letter of intent“ an Hagen zu binden.
Frau Masuch fragt, wie es sein kann, dass für die Wohnbebauung lt. Vorlage 76 Stellplätze vorgehalten werden müssen und Frau Hammerschmidt von 94 Stellplätzen spreche.
Außerdem macht sie deutlich, dass sie auch für Mobilitätsveränderungen und Umweltverbesserungen sei. Wenn jedoch private Stellplätze fehlen, werde sich das Parken in den öffentlichen Raum verlagern, was die Allgemeinheit belaste.
Weiter möchte sie wissen, wie die Minderungsmaßnahmen für eine Stellplatzablöse der Anlage 3 mit Zahlen belegbar seien.
Frau Hammerschmidt erläutert, dass die Berechnungen von der Ordnungsbehörde erstellt wurden. Sollte der Investor diese Maßnahmen finanzieren, könne entsprechend auf Stellplätze verzichtet werden.
Durch die Baumaßnahme werden 83 Stellplätze im Kaufhof-Parkhaus vernichtet. Sollte der Investor für jeden Stellplatz 9.000 € Stellplatzablöse zahlen müssen, würde sich das Vorhaben nicht mehr rechnen. Da das Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe zum Zentrum und damit zu öffentlichen Verkehrsmitteln liege, könne auch im Hinblick auf eine Verkehrswende auf Stellplätze verzichtet werden. Außerdem sei das Parkhaus nur sehr selten ausgelastet gewesen.
Auf die Frage von Frau Bartscher führt Frau Hammerschmidt aus, dass es sich um Barriere reduzierte Wohnungen handelt und die Anzahl der Behindertenparkplätze im bauordnungsrechtlichen Verfahren festgelegt werden. Sie gehe jedoch nicht davon aus, dass es mehr als üblich sein werden.
Frau Buchholz möchte wissen, wo die Stellplätze entstehen sollen.
Frau Hammerschmidt erläutert, dass dies der Investor nachweisen müsse und auch könne. Entsprechende Kapazitäten seien im Innenstadtbereich vorhanden.
Herr Meier verweist darauf, dass diese spezielle Stellplatzsatzung in einer Gesamtsatzung aufgehen müsse. Eine Mobilitätswende sei erforderlich und hier auch in Ordnung, wie auch in der Bahnhofstraße, wo für einen Radweg auch Stellplätze entfallen werden. Es sei jedoch bedauerlich, dass der Kaufhof nicht verbindlicher an die Stadt gebunden werden könne. Die weiteren Entwicklungen müssen abgewartet werden.
Herr Panzer äußert sich positiv zu der Vorlage und begrüßt ausdrücklich, dass verbindlich Fahrradstellplätze eingefordert werden. Dies sei seiner Kenntnis nach bisher einmalig in der Innenstadt.
Anders als Frau Masuch sei er der Auffassung, dass der Individualverkehr nur reduziert werden könne, wenn entsprechende Stellplätze fehlen. Solange Parkplätze vorhanden seien, werde auch Verkehr in der Stadt sein.
Herr Junge erläutert, dass in der Anlage 3 von Ladesäulen die Rede sei. Jede Ladesäule bindet mehrere Stellplätze. Er fragt, wie das mit einer Reduzierung zusammen gehe.
Frau Hammerschmidt erklärt, dass die Ladesäulen im gesamten Innenstadtbereich aufgestellt werden können. Dies sei nicht auf das Kaufhofgelände beschränkt.
Auf den Einwand von Herrn Keune sagt Frau Hammerschmidt zu, eventuell bis zur nächsten Sitzung zu klären, in welchem Mengenverhältnis die Ladesäulen mit der Reduzierung stehen sollen.
Frau Masuch regt an, in den Minderungsmaßnahmen die Verbesserung von Fuß- und Radwegen mit aufzunehmen.
Frau Hammerschmidt macht deutlich, dass diese Möglichkeit bei dieser, räumlich so begrenzten Satzung, nicht möglich sei. Bei der gesamtstädtischen Ablösesatzung werde diese Möglichkeit bestehen.
Herr Keune bestätigt die Ausführungen.
Frau Hammerschmidt ergänzt, dass die Ablösesatzung bisher nur Kraftfahrzeugstellplätze beträfe. Die kommende Ablösesatzung werde auch die Ablöse für Fahrradstellplätze beinhalten und dass damit dann vielleicht mal Radstationen oder Ähnliches errichtet werden können.
Herr König verweist auf einen Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses von Mai 2019, der bereits eine solche Vorlage gefordert habe. Auf Stellplatzablöse sollte im Innenstadtbereich zum Teil verzichtet werden um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Dies müsse auch Gegenstand der gesamtstädtischen Ablösesatzung sein.
Herr Quardt stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Anschließend begrüßt er Frau Roth in der Sitzung und bittet sie, die mündliche Anfrage von Herrn Peters zu beantworten.
Hinweis der Schriftführerin:
Die Antwort von Frau Roth ist bei den „Mündlichen Anfragen gem. § 18 GeschO“ protokolliert.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellplatzsatzung nach § 89 Abs. 1 Nr. 4 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – BauO NRW 2018 – vom 02.07.2021 und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 29.09.2020, für das gem. Abgrenzungsplan definierte Gebiet, wie sie als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0855/2021 ist.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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528,6 kB
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