Berichtsvorlage - 0770/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Haltverbotsbeschilderung in der Straße Am Sonnenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Lena Eckhoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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18.09.2020
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Geplant
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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14.09.2021
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Sachverhalt
In der Straße "Am Sonnenberg" sind absolute Haltverbote in Höhe der Hausnummern 16-28 installiert worden.
Nun gehen diesbezüglich einige Beschwerden bei der Stadtkanzlei, der BV Hohenlimburg und der Straßenverkehrsbehörde ein.
Ursächlich war, dass ein Anwohner am 19.02.2020 beanstandete, dass seine Mauer regelmäßig angefahren werde. Lieferfahrzeuge passten nicht durch die Straße.
Nach erster Prüfung der Örtlichkeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger wurde das bereits bestehende absolute Haltverbot im Kurvenbereich zunächst um einige Meter verlängert. Damit wurde lediglich das gesetzliche Haltverbot nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung verdeutlicht. Danach ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen nicht zulässig.
Kurz darauf teilte eine Anwohnerin mit, es könne kein Abfallentsorgung in der Straße erfolgen.
Im Mai 2020 wurde dann hier mitgeteilt, dass einige Anwohner Probleme haben, aus ihren Garagen zu kommen. Zeitgleich wurde sich über "Fremdparker" beschwert, die nicht in der Straße Am Sonnenberg wohnen.
Daraufhin erfolge am 13.05.2020 ein Ortstermin mit den Anwohnern, einem Mitglied des SPD- Ortsvereins und der Straßenverkehrsbehörde, um die Verkehrssituation zu besprechen.
Das gesetzliche Haltverbot wurde erläutert, daher wurden zunächst lediglich Grenzmarkierungen (Zick- Zack- Linien, Z. 299) gegenüber der Zufahrt angeordnet.
Am 15.05.2020 meldete sich daraufhin der Hagener Entsorgungsbetrieb mit der Bitte, in der Straße Am Sonnenberg tätig zu werden. Das Befahren sei nicht mehr möglich.
Für die Straßenverkehrbehörde ist dieses immer ein Hinweis auf eine Rettungswegeproblematik.
Entsprechend wurde die Feuerwehr angehört, die im jetzt beschilderten Bereich ein die Regelung verdeutlichendes absolutes Haltverbot ausdrücklich forderte. Die Einhaltung des Rettungsweges sei sonst aufgrund der parkenden Fahrzeuge nicht mehr gewährleistet. Dadurch besteht für die Behörde keine Möglichkeit mehr, eine andere Entscheidung treffen zu können.
In einem weiteren Ortstermin wurde den Anwohnern die Entscheidung übermittelt.
Die Mehrzahl der anwesenden Anwohner sprach sich gegen die Beschilderung aus.
In der Tat besteht im gesamten Straßenzug bereits ohne Beschilderung in beide Richtungen ein gesetzliches Haltverbot, versuchsweise wurde jedoch zunächst nur der von der Feuerwehr ausdrücklich genannten Bereich beschildert, in dem auch regelmäßig geparkt wurde. Aufgrund der Länge der Straße und des dadurch erforderlichen Beschilderungsaufwands wurde zunächst von einer Beschilderung des gesamten Straßenzugs abgesehen.
