18.09.2020 - 4.3 Haltverbotsbeschilderung in der Straße Am Sonne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Fr., 18.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Lena Eckhoff
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker übergibt an dieser Stelle den Beschwerdeführern das Wort.
Eine Beschwerdeführerin führt aus, dass sie Am Sonnenberg wohnt und sich mit ihrem gleichzeitig anwesenden Nachbarn gegen die Einrichtung des absoluten Haltverbotes in deren Straße wehren wollen.
Auf der Grundlage ihrer Mail an die Geschäftsführung des Ausschusses stellt die Beschwerdeführerin aus ihrer Sicht die Situation dar:
Vor ca. 2 Wochen sei vom Sonnenberg Nr. 18 bis Nr. 28, ein absolutes Haltverbot verhängt worden. Im Vorfeld habe es Besprechungen vor Ort mit Nachbarn, der Ratsfrau Ramona Timm-Bergs, Frau Borowski vom Ordnungsamt und mit der Feuerwehr gegeben, in denen verschiedene Möglichkeiten erörtert wurdenund mit denen die Anwohner/innen einverstanden gewesen seien. Aber es sei nicht nach Sachargumenten entschieden worden, sondern völlig willkürlich. In der Piepenstockstraße sei neuerdings nicht genügend Parkraum vorhanden, deshalb würden die Anwohner Am Sonnenberg parken, teilweise direkt vor Garagen, so dass das Ordnungsamt einschreiten musste. Auch die Entsorgungsfahrzeuge konnten bisweilen nicht einbiegen in den Sonnenberg, weil die Autos auch in der Kurve parkten. Nur in dieser Kurve gab es einen Engpass, es hätte gereicht, dort ein Schild zu versetzen. Stattdessen sei unverständlicherweise der o.g. Straßenzug mit einem absoluten Haltverbot versehen. Die Beschwerdeführerin wehre sich mit den anderen betroffenen Anwohnern/innen gegen diese Maßnahme, zunächst auf diesem Weg, wenn nötig auch mit Rechtsmitteln. Am gesamten Sonnenberg, in der Piepenstockstraße und im Ahmer Weg seien die Straßen gleich breit, es sei keine vernünftige Erklärung für diese Entscheidung zu erkennen. Sie selbst hätte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „G“, sei temporär angewiesen auf einen Pflegedienst, der hier keinen Parkplatz findet. Auch die Paketzusteller können nicht mehr halten. Wir bitten um Änderung dieser Situation.
Über die Stellungnahme des Ordnungsamtes hätten die Anwohner sich sehr gewundert. Die Feuerwehr soll um ein absolutes Haltverbot gebeten haben. Das sei den Anwohnern vor Ort anders gesagt worden. Gespräche mit der freiwilligen Feuerwehr und mit der Berufsfeuerwehr hätten ergeben, dass der Leiterwagen der Feuerwehr ohne weiteres am Volvo V50 der Beschwerdeführerin vorbei käme.
Tatsächlich habe es keine Erklärung des Ordnungsamtes vor Ort für die getroffene Entscheidung gegeben.
Ein weiterer Beschwerdeführer führt aus, dass er seit 1957 Am Sonnenberg wohne und dort würde auch seitdem vor den Häusern geparkt.
Frau Borowski stellt dar, dass es sich hier um eine komplexe Geschichte handelt, die zunächst durch einige Beschwerden der Anwohnerschaft ausgelöst wurden.
Anfangs habe sich ein Anwohner aus der Straße beschwert. Aufgrund eines Engpasses wurde seine private Mauer regelmäßig angefahren. Weitere Beschwerden folgten darüber, dass Lieferfahrzeuge nicht mehr durch die Straße passten oder aber Anwohner aus dem Straßenstück nicht mehr aus ihrer Garage gekommen sind.
Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass auf Grund der engen Straßenbreite nach der Straßenverkehrsordnung tatsächlich ein Haltverbot besteht. Zur Vermeidung weiterer Probleme wurde gegenüber der Garage an der engsten Stelle eine Zickzacklinie erlaubt.
Nachdem weitere Probleme durch den HEB gemeldet worden seien, wurde eine Anhörung der Feuerwehr notwendig, deren Ergebnis unausweichlich die Beschilderung mit einem Haltverbot nach sich zog. Zur Verdeutlichung der Sachlage erfolgte ein weiterer Ortstermin, in dem die Situation vor dem aktuellen Hintergrund verdeutlicht wurde.
Frau Timm-Bergs bedankt sich bei Frau Borowski für deren Bemühungen um eine schrittweise Vorgehensweise und die erfolgten Ortstermine. Sie bedauert die jetzige Entscheidung und Situation. Frau Timm-Bergs hat nochmals recherchiert und schlägt vor, dass hier eventuell auch die Möglichkeit bestehe, alternierendes Parken zu ermöglichen. Sie bedankt sich bei den Anwohnern für ihr Kommen.
Herr Hentschel bedauert, dass der Beschwerde der Anwohner nicht entsprochen werden konnte und begrüßt den Vorschlag des alternierenden Parkens.
Herr Voigt weist noch einmal darauf hin, dass die Verwaltung aufgrund von Beschwerden der Anwohner und eines Schreibens der Feuerwehr tätig geworden und an Gesetz und Recht gebunden ist.
Herr Romberg schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität zu überweisen.
Herr Dr. Bücker schließt sich diesem Vorschlag an und lässt darüber abstimmen.
