Beschlussvorlage - 0197/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

 

 

  1.                 Vorbemerkungen

 

Das vom Fachbereich 61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung - erarbeitete Aufgabenprogramm wird als Steuerungsinstrument und Arbeitsgrundlage im Fachbereich kontinuierlich fortgeführt.

 

Es basiert auf dem mündlichen Bericht im STEA am 10.11.2016 sowie der Vorlage DS 0526/2017 vom 07.06.2017, Beratung im STEA am 04.07.2017; der Vorlage DS 0526-1/2017 vom 08.02.2018, Beratung im STEA am 13.02.2018 und der Vorlage DS 526-2/2017 vom 13.03.2018, Beratung im STEA am 20.03.2018.

 

Die jetzige Vorlage resultiert aus dem Beschluss der Vorlage 0075/2020 vom 04.02.2020

 

<Die Verwaltung stellt im Stadtentwicklungsausschuss das Arbeitsprogramm des Fachbereiches 61 für die Jahre 2020/21 vor und evaluiert in diesem Zusammenhang den Bearbeitungsstand des Arbeitsprogramms 2018/19>

 

Bei den priorisierten Aufgaben handelt es sich um die Schwerpunkte der Stadtentwicklung und Stadtplanung immer im Hinblick auf die nächsten 2 Jahre in Anlehnung an den Doppelhaushalt. Das Aufgabenprogramm verdeutlicht die Prioritäten, die abzuarbeiten sind unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Eine Ressourcenprüfung fand nicht statt. Die Prioritäten entsprechen im Wesentlichen den Aufgabenprioritäten der mitarbeitenden Fachbereiche sowie den beteiligten Tochtergesellschaften. Hier finden in regelmäßigen Abständen Abstimmungsgespräche statt.

 

In der Regel werden kontinuierlich neue Projekte eingespeist. Aufgrund der begrenzten, personellen Ressourcen verlangsamt sich dadurch die Bearbeitung priorisierter Projekte. Hier findet im Fachbereich ein ständiger Abwägungsprozess statt.

 

An den in der Stadt Hagen priorisierten Projekten kann am effizientesten gearbeitet werden, wenn nach Festlegung der Dringlichkeit eine kontinuierliche Bearbeitung in personeller sowie finanzieller Hinsicht sichergestellt wird. Veränderungen in den einst festgelegten Projekten während der Bearbeitung sowie der damit einhergehende Abzug von Ressourcen sorgen für einen insgesamt längeren Bearbeitungszeitraum.

 

Alle wünschenswerten Projekte sind nur dann umsetzbar, wenn sie sich an einer vorgegebenen Zeitschiene orientieren.

 

Der nachfolgende Bericht enthält eine Evaluation aus dem Bearbeitungsstand des Aufgabenprogrammes 2018/2019, die ausstehenden Satzungsbeschlüsse der B-Pläne aus 2017 und eine fachliche Priorisierung der Aufgaben / Projekte für die Jahre bis 2023 in Anlehnung an den Doppelhaushalt 2022/2023.

 

Zur Vereinfachung und eindeutigeren Lesbarkeit werden zukünftig die Hauptthemenbereiche Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauleitplanung dargestellt; auf die Darstellung einzelner Maßnahmen aus den flankierenden Fachabteilungen wird verzichtet.

 

 

II. Evaluation

 

1. Stadtentwicklung und Stadtplanung

 

1.1.Strategische Planung

 

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Durch einstimmigen Beschluss des Rates am 14.11.2019 konnte das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) "HAGENplant2035" erfolgreich auf den Weg gebracht werden.

 

Damit wurde die Grundlage geschaffen für

 

- die Stadtentwicklung der nächsten 15 Jahre

- die Beantragung von Fördermaßnahmen (insbesondere der Städtebauförderung)

- die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

 

Das ISEK umfasst nicht nur ein Konzept, sondern auch einen intensiven Beteiligungsprozess, in dessen Rahmen 15 Veranstaltungen mit Bürger*innen und Fachöffentlichkeit sowie zwei Onlinebeteiligungen durchgeführt wurden. Das Konzept wurde zwischenzeitlich der Bezirksregierung Arnsberg und dem Städtebauministerium vorgelegt und wird als eine Grundlage für die Beurteilung von Förderanträgen der Stadt Hagen verwendet.

 

Flächennutzungsplan (FNP)

Nach Fertigstellung des ISEK wurde mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes begonnen. Die Vorarbeiten und Abstimmungen laufen, sodass die Einbringung des Vorentwurfes in die politische Beratung für Anfang 2022 vorgesehen ist. Parallel dazu wird das Regionalplanverfahren begleitet, welches die Grundlagen für einen erheblichen Teil insbesondere der gewerblichen Flächendarstellungen schafft. Ebenso wurden Teiländerungsverfahren zum FNP im Parallelverfahren zu Bebauungsplänen abgeschlossen.

 

Teilflächennutzungsplan Windenergie

Das umfangreiche Verfahren Teil-FNP Windenergie wurde auf Wunsch des Rates ruhend gestellt. Die gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zu einzelnen Standorten binden nach wie vor erhebliche Personalkapazitäten. Über eine Fortsetzung der Planung wird aktuell beraten.

 

Einzelhandelskonzept

Um die Einzelhandelsentwicklung möglichst rechtssicher steuern zu können, wurde die Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzepts vergeben. Die Aussagen zu den Kernthemen (zentrale Versorgungsbereiche, Sortimente, Standortentwicklung) werden sowohl für den neuen FNP, als auch für die betroffenen B-Planverfahren sowie für die planungsrechtliche Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben benötigt. Zur Herstellung einer möglichst hohen Rechtssicherheit wird eine externe juristische Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei beauftragt.

 

Handlungskonzept Wohnen

Das Handlungskonzept Wohnen wird verwaltungsintern hinsichtlich quantitativer Aussagen zu einzelnen Marktsegmenten fortentwickelt und im Frühjahr in die Beratung eingebracht.

 

Wirtschaftsflächenkonzept

Die Umsetzung des Wirtschaftsflächenkonzepts erfolgt fortlaufend in enger Abstimmung mit der Hagenagentur, der HIG sowie der Regionalplanung incl. des Flächenmonitorings.

 

Daneben erfolgt die Mitarbeit an relevanten Konzepten anderer Fachbereiche (Schulentwicklung, Tourismuskonzept etc.).

 

 

1.2. Stadterneuerung

 

Die Stadterneuerung hat mit der Fokussierung auf die Entwicklung im Bestand eine immer stärkere Bedeutung erhalten und bindet jetzt und zukünftig in noch größerem Maße Personal. Ausschlaggebend hierfür sind die notwendigen Verfahren zur Aufnahme in die jeweiligen Förderprogramme und die speziellen Herausforderungen im Rahmen der Umsetzung, z. B. durch die erforderlichen Analysen und Planungen. Insbesondere Sonderthemen wie der Umgang mit Problemimmobilien und die verstärkte Ausübung von Vorkaufsrechten binden Ressourcen. Damit verbunden sind insbesondere die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen (Aufstellung bzw. Qualifizierung von Vorkaufsrechtssatzungen), städtebauliche Rahmenplanungen, Blockkonzepte sowie gerichtliche Auseinandersetzungen. Räumliche Schwerpunkte sind dabei das Untere Wehringhausen wie auch der Bereich um den Hauptbahnhof. Für die Entwicklung einzelner Flächen werden regelmäßig Beurteilungsgrundlagen und Testentwürfe erarbeitet, insbesondere für die Reaktivierung von Brachflächen als auch für die Entwicklung städtischer Flächen (Westside incl. Werdetunnel / Varta, Wehringhauser Straße, Schlachthof) und für die Umsetzung kommunaler Flächenbedarfe (Kita, Feuerwehr etc.).

 

 

 

1.3 Durchführung von Förderprojekten

 

Im Programmgebiet "Soziale Stadt Wehringhausen" konnten gemeinsam mit den Abteilungen Freiraum- und Grünordnungsplanung sowie Verkehrsplanung eine Reihe von investiven Maßnahmen abgeschlossen werden.

 

Dies sind:

 

  • Kinderspielplatz Rehstraße,
  • Kinderspielplatz Pelmkestraße,
  • Rollschuhplatz Dömbergstraße,
  • Grün- und Freizeitanlage Bohne,
  • Villa Post 1. BA, Lange Str. 1. BA,
  • Bodelschwinghplatz einschl. Brunnen- und Tunnelsanierung,
  • Wilhelmsplatz,
  • Lange Str. 2. BA. 

 

In der Vorbereitung bzw. Umsetzung befinden sich:

 

  • Villa Post 2. BA,
  • WC-Anlage Bohne,
  • Aufwertung Schulhöfe,
  • Zugang Tunnel Augustastraße,
  • barrierefreies Wehringhausen

 

Dabei wurden insbesondere durch die Freiraum- und Grünordnungsplanung die Projekte  GGS Emil Schumacher und Umgestaltung des Schulhofs GGS Janusz Korczak betreut. Der Abschluss des Programms ist für 2023 vorgesehen. Der ursprünglich auf 16,9 Mio. Euro kalkulierte Kostenrahmen für die zuwendungsfähigen Ausgaben einschließlich der Kosten für Problemimmobilen und der konsumtiven Kosten wird sich aufgrund der entstandenen Mehrkosten aller Voraussicht nach Programmabschluss auf über 18 Mio. Euro belaufen. Die Stadt erhält Fördermittel in Höhe von ca. 80 %, mit einer Förderung von Mehrkosten ist nur im Einzelfall zu rechnen.

 

 

1.4 Vorbereitung von Förderprojekten

 

INSEK Hohenlimburg

Auf der Basis des ISEK wurden die möglichen Programmgebiete der Städtebauförderung identifiziert und durch den Rat priorisiert. Entsprechend dieser Priorisierung wurde für die Hohenlimburger Innenstadt ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK Hohenlimburg) vergeben und vom Rat im September 2020 beschlossen. Der Antrag auf Städtebauförderung für die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 7,6 Mio. Euro wurde fristgerecht eingereicht. Ein Bewilligungsbescheid könnte im Sommer 2021 erteilt werden, damit die vorgesehenen Maßnahmen und Projekte begonnen werden können. Die notwendigen Eigenmittel sind für dieses Jahr vorhanden.

 

Sofortprogramm Innenstadt

Ebenso im September 2020 wurde ein Förderantrag für das Sofortprogramm Innenstadt gestellt und bewilligt. Mit den bewilligten Mitteln in Höhe von ca. 1 Mio. Euro wird jeweils ein Zentrenmanagement in der Stadtmitte, in Hohenlimburg wie auch in Haspe installiert. Die Maßnahmen werden zeitnah ausgeschrieben. Darüber hinaus werden in der Hagener City leerstehende Immobilien angemietet, um sie zu einer reduzierten Miete weiter zu vermieten und damit dem akuten Leerstand entgegenzuwirken.

 

INSEK Hagen Zentrum

Die vom Rat an zweiter Priorität gesetzte Hagener Innenstadt wird derzeit im Hinblick auf die Städtebauförderung (INSEK/Sanierung Hagen-Zentrum) untersucht. Es ergeben sich mindestens 2 Förderansätze. Zum einen das Programm "Lebendige Zentren" mit dem Fokus auf die Einzelhandelsbereiche der Innenstadt und zum Zweiten das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" mit dem Fokus auf das Bahnhofsumfeld. Auch die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme wird hier in den Blick genommen, da dieses Instrument durch Anreizsteuerung und Genehmigungsvorbehalte die städtebaulichen Handlungsspielräume vergrößert und das für die Städtebauförderung zuständige Ministerium wieder verstärkt die Durchführung solcher Maßnahmen empfiehlt.

 

1.5 Stadt(teil)planung

 

In der Stadtteilplanung werden interne, externe und politische Anfragen zu den Stadtbezirken beantwortet. Es werden informelle Planungskonzepte wie Rahmenplanungen oder Gestaltungsvorschläge entwickelt. Es erfolgt eine intensive Unterstützung der laufenden Programme der Stadterneuerung als auch weiterer Projekte, z. B: IGA 2027 im Bereich Hengsteysee. 

 

Derzeit ist die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung mit 9 Vollzeit-Ingenieurstellen und 1 Vollzeit-Technikerstelle besetzt.

 

 

2. Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung

 

Der Fachdienst Bauleitplanung hat in den vergangenen zwei Jahren folgende Bebauungspläne zur Rechtskraft gebracht:

 

01 3/14 Misch- u. Sondergebiet nördl. der Enneper Str - Zwieback Brandt

02 9/13 Misch- und Gewerbegebiet südlich der Enneper Straße

03 20/77 1.Ä. Teil 1 und Teil 2-1 3.Ä. Sanierung Haspe

04 7/66   1.Änderung Kramberg-, Schwerter- und Külpestr.

05 3/16 Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße

06 4/15 Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße

07 6/16 Wohnbebauung Brandenburgerstraße

08 7/16 Wohnbebauung Steltenbergstraße

09 5/16 Wohnbebauung Brucknerstraße

10 9/98   2.Änderung Gewerbliche Bauflächen Hagener Kreuz / Sudfeld

11 8/18 Wohnbebauung Dahmsheide

12 3/19 Wohnbebauung Waldstraße

13 8/19 eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße

14 1/17 Wohnbebauung Keplerstraße

15 9/16 Wohnbebauung Haßley Süd

16 4/15   2.Fassung Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße

17 3/16 Aufhebung Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße

 

Weiter befinden sich folgende Bebauungspläne in intensiver Bearbeitung und stehen unmittelbar vor dem Satzungsbeschluss oder sollen voraussichtlich  bis Ende 2022 zur Rechtskraft gebracht werden:

 

01 01/07 Gewerbegebiet - Bahnhof Haspe

02 1/21 Gewerbegebiet - Villigster Str. (Cramer)

03 08/16 Wohngebiet - Kuhlen Hardt

04 04/19 Wohngebiet - Loheplatz

05 9/19 Wohngebiet - Auf der Gehre

06 1/15 Wohngebiet - Quambusch

07 7/20 Wohngebiet - Buschstraße

08 02/20 Entwicklung Freizeitareal Familienbad Hengstey

09 06/19 Einzelhandel - Haßleyer Str./Emst

10 1/20 Einzelhandel - Fleyer Str./Feithstr.

11 4/20 Einzelhandel - Revelstraße / Ophauser Straße

12 3/63  Einzelhandel - Schwerter-, Turm- u. Kleine Str.

13 4/10 Einzelhandel - Aufhebung  Gewerbegebiet Berliner Straße nach § 9 Abs. 2a BauGB

14 5/10 Einzelhandel - Aufhebung  Gewerbegebiet Wehringhauser Straße nach    § 9 Abs. 2a BauGB

15 7/19 Kita - Markanaplatz

16 8/20 Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße

17  Aufhebung Innenbereichssatzung Lessingstraße

18 3/20 Fortbildungszentrum Lennestraße

19  Mehrzweckhalle Ischeland

20 1/19 Misch/Sondergebiet Denkmal Haus Harkorten

21 5/18 Entwicklung Mündungsbereich Ennepe-Volme

 

Darüber hinaus befinden sich folgende Bebauungspläne in ständiger Bearbeitung mit einem über 2022 gehendem Zeithorizont:

 

01 02/12 Gewerbegebiet - Hammacher

02 6/20 Gewerbegebiet - Grundschötteler Str. (ABUS)

03 02/21 Gewerbegebiet - Dolomit

04  Wohngebiet - Langenfeldstraße

05 7/14 Einzelhandel - Elseyer Str./Gotenweg

  Einzelhandel  - Berliner Straße

  Einzelhandel  - Wehringhauser Straße

07 6/18 Westside HBF

08 1/16 Freizeitentwicklung Hengsteysee

 

Ergänzt werden die bereits genannten Bauleitpläne durch rund 30 Verfahren aus der Prioritätenliste. Diese Verfahren werden situationsabhängig aufgegriffen oder befinden sich in Warteposition und kommen nach Fertigstellung eines Bebauungsplanes in die aktive Bearbeitung. Insgesamt kann beobachtet werden, dass durch vermehrte und komplexer werdende Stellungnahmen und Einwände eine angestrebte beschleunigte Bearbeitung erschwert wird. Des Weiteren werden Bebauungspläne immer häufiger einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen, was ebenfalls erhebliche Ressourcen bindet. Exemplarisch wären an dieser Stelle die vier derzeit laufenden Gerichtsverfahren zu den beiden Bebauungsplänen Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße sowie eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße zu nennen.

Derzeit ist die Abteilung vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung mit 9 Vollzeit -Ingenieurstellen und 1,5 Vollzeit-Technikerstelle besetzt.

 

 

3. Verkehrs-, Freiraum- und Grünordnungsplanung

 

3.1 Verkehrsplanung

Neben den Themenfeldern der Straßen- und Straßenausbauplanung erstreckt sich das Aufgabengebiet der Verkehrsplanung auf gesamtverkehrsplanerische Bereiche wie ÖPNV- Planungen, Radverkehrsplanungen und verkehrstechnische Untersuchungen. Hierbei müssen Einzelmaßnahmen und wiederkehrende (Dauer-) Maßnahmen unterschieden werden.

 

Straßenplanungsmaßnahmen

Seit dem Jahr 2018 konnten die Straßenplanungsmaßnahmen:

 

  • Rheinstraße,
  • Bungstockstraße,
  • Obere Hüttenbergstraße,
  • Richard-Wagner-Straße,
  • Stadtgartenallee,
  • Lievinstraße,
  • Hohenlimburger Straße 1. BA,
  • Saarlandstraße,
  • Buschmühlenstraße,
  • Rummenohler Straße,
  • Enneper Straße und die
  • Planung zur Maßnahme Marktbrücke abgeschlossen werden aber teilweise bis heute noch nicht realisiert wurden:

 

Die vorgesehenen Straßenplanungen zur Büddingstraße und zur Thünenstraße wurden nicht weitergeführt, da sich die Prioritäten geändert hatten. Die Planung zum  2. BA Hohenlimburger Straße steht kurz vor der Fertigstellung.

 

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen

Daneben wurde die Planung für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen mit den Paketen 1 (24 Haltestellen) und Paket 2 (26 Haltestellen) abgeschlossen.

 

Radverkehrskonzept

Für die Gesamtverkehrsplanung konnte seit  2018 das Radverkehrskonzept abgeschlossen werden. Die Planungen zu den Radwegen Ennepe, Lenne und Volme werden fortgeführt.

 

Außerdem wurde in 2020 der Nahverkehrsplan neu aufgestellt. Daneben konnten alle Lichtsignalanlagen (LSA) entsprechend der Radwegebenutzungspflicht umgestellt werden. Die Planung der LSA Bahnhofshinterfahrung wurde abgeschlossen.

 

 

3.2 Freiraum- und Grünordnungsplanung

 

IGA 2027

Im Aufgabengebiet Freiraumentwicklung wurden die Projekte im Rahmen der Bewerbung um die IGA Metropole Ruhr 2027 weiter bearbeitet, so dass diese sich in dem Qualifizierungsprozess durchsetzen und die erste Bewertungsstufe erfolgreich durchlaufen konnten.

 

Zu den Einzelmaßnahmen gehören:

 

  • SeePark Hengstey ;
  • Hohenhof - Abschluss der gartendenkmalpflegerischen Entwicklungskonzeption zum Garten am Hohenhof;
  • Ozean-Projekt, "Vom Kommen und Gehen des Meeres", eine Zusammenarbeit im Rahmen des interkommunalen Projektes mit dem EN-Kreis u.a. Institutionen zur Etablierung von touristischen Themenrouten mit Schwerpunkt Geologie und Klimawandel,
  • Einrichtung eines Ankerpunkts in Hagen im Wasserschloss Werdringen mit einem Geo-Park Informationszentrum und die Entwicklung von Einzelmaßnahmen zum ‚Ruhrfenster' Wasserschloss Werdringen in dessen Umfeld.

 

Flusslandschaft mittleres Ruhrtal

Im Herbst 2019 gelang es im Rahmen des Qualifizierungsprozesses IGA Metropole Ruhr 2027 einer weiteren interkommunalen Kooperation beizutreten und mit der Fortschreibung der Entwicklungsstudie Flusslandschaft mittleres Ruhrtal die Grundlage für Gespräche mit der Bezirksregierung sowie verschiedenen Landesministerien zu schaffen zwecks Generierung von Fördermitteln zur Entwicklung des Natur- und Erholungsraumes Harkort-/Hengsteysee und seiner Qualifizierung unter touristischen Aspekten.

 

Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse

Im Rahmen des Förderprogramms "Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse" des Projektes "Offensive Grüne Infrastruktur 2030" gelang es, kurzfristig Fördermittel für die Projekte / Einzelmaßnahmen Hohenhof - Planung von Freianlagen in Höhe von 80.000 Euro (100% Förderung) und dem Ozean-Projekt /Ruhrfenster Wasserschloss Werdringen, hier: Machbarkeitsstudie GeoPfad II - Vorhalle in Höhe von 15.000 Euro (100% Förderung) zu generieren.

 

Öffentliche Grün- und Parkanlagen

Im Aufgabengebiet öffentliche Grün- und Parkanlagen wurde ein Handlungskonzept für das ökologische Grünflächenmanagement zur Bewirtschaftung der öffentlichen Park- und Grünanlagen erarbeitet und im Jahr 2020 durch den WBH insgesamt 9 Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 10,2 ha in eine extensive Wiesenmahd überführt für die ein 5-jähriges Monitoring zur Artenvielfalt beauftragt wurde. Das Handlungskonzept wird zur Förderung der Artenvielfalt jährlich fortgeschrieben.

 

Kinderspielplätze

Im Aufgabengebiet Kinderspielplätze (incl. Bolzplätze und Skateanlagen) wurde ein Programm für die Ersatzbeschaffungen von Kinderspielgeräten mit einem Auftragsvolumen von 375.000 Euro p. a. für die Jahre 2018 bis 2021 und eine Prioritätenliste zur Grundüberholung / Neubau von Kinderspielplätzen mit Maßnahmen beginnend ab dem Jahr 2021 auf den Weg gebracht. Im Aufgabengebiet Urbane Freiräume wurden neben der Bearbeitung der Maßnahmen im Rahmen von Förderprojekten der Rückbau Fußgängerzone / Spielpunkt Brucker Platz, hier: Errichtung von Spielgeräten auf dem Marktplatz / Gaußstraße und die Fußgängerzone Voerder Straße in Haspe mit Vorplatz zum Torhaus Haspe abgeschlossen.

 

Derzeit ist die Abteilung Verkehrsplanung mit 7,7 Vollzeit-Ingenieurstellen und 3 Vollzeit-Technikerstellen besetzt sowie die Abteilung Freiraum- und Grünordnungsplanung  mit 4 Vollzeit-Ingenieurstellen besetzt.

 

 

III. Ausblick

 

Mit Blick auf die kommende HH-Periode (22/23) steht in der strategischen Planung die Neuaufstellung des FNP weiter vorne an. Die notwendigen Finanzmittel sind weiterhin entsprechend der Vorplanung bereitzustellen. Mit dem neuen FNP werden insbesondere die planungsrechtlichen  Grundlagen für die Entwicklung weiterer Wohn- und Gewerbeflächen geschaffen. Hilfreich wäre ein Freiraumentwicklungskonzept, das die Funktion und Qualität innerstädtischer Grünflächen ermitteln und als inhaltlichen Beitrag in den FNP einspeisen würde. Auch für das Einzelhandelskonzept müssen in der nächsten HH-Periode Geld eingestellt und personelle Ressourcen bereitgestellt werden.

Hierzu gehört auch eine juristische Beratung zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

 

Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt wird zukünftig noch mehr die Stadterneuerung und damit die Innenentwicklung sein. Dieser Weg wurde mit dem ISEK "Hagen plant 2035" bewusst beschritten, um die Chancen auf Städtebaufördermittel zu erhöhen.

 

Die Bewilligung der Maßnahme Hohenlimburg vorausgesetzt werden 3 Förderpojekte gleichzeitig durchgeführt (Soziale Stadt Wehringhausen, INSEK Hohenlimburg und Sofortprogramm Innenstadt). Parallel dazu wird die Gesamtmaßnahme INSEK/Sanierung Hagen-Zentrum erstellt und die Antragstellung zur Städtebauförderung vorbereitet. Insbesondere der Einstieg in eine Sanierungsmaßnahme erfordert personelle Ressourcen (Planer, Verwaltungsfachleute, Juristen), die langfristig bereitgestellt werden müssen. Die Beratung durch Städte, die derzeit solche Sanierungsmaßnahmen betreiben (wie z.B. Gelsenkirchen) aber auch durch Sanierungsträger wie nrw.urban hat dies deutlich gezeigt und dringend empfohlen. Ohne die Schaffung dieser Voraussetzungen wird ein Sanierungsverfahren nicht gelingen. Generell bedarf es für die Abwicklung der Förderprojekte weiteres Personal in der Stadterneuerung als auch in den beteiligten Fachabteilungen, wie z.B. der Verkehrsplanung, Freiraumplanung und den Fachabteilungen des Umweltamtes. Die Entwicklung im Bestand (Innenentwicklung) ist ein vorrangiges Ziel der Stadtentwicklung. Für die konkrete Umsetzung bedarf es neben Fördermittel auch einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Verwaltung, um die notwendigen Ressourcen bereitzustellen und langfristig darauf zu fokussieren.

 

Über den originären Kernbereich der Bauleitplanung hinaus hat der Fachbereich in enger Abstimmung mit relevanten Akteuren in der Stadt Hagen Klima- und Ökologiestandards für die Bauleitplanung erarbeitet (Vorlage 0506/2020). Klimaschutz und Klimaanpassung sind essenzielle und zunehmend bedeutendere Themenfelder, zu denen die Bauleitplanung einen entscheidenden Beitrag leisten kann. Die gefassten qualitativen und quantitativen Standards zielen auf die Präzisierung bestehender und bereits in der Breite angewendeter Maßnahmen in der Stadt Hagen sowie auf die Ergänzung neuer Vorgaben.   

Auch wird die ganzheitliche  Projektleitung und -steuerung der Entwicklungen am Hengsteysee im Rahmen der IGA 2027 vom Fachbereich geleistet. Hierzu gehören weit über das Tätigkeitsfeld der Bauleitplanung gehende Aufgaben, die zu einem erfolgreichen Gelingen der freiräumlichen Planungen beitragen sollen.  Eine derartige Projektleitung und -steuerung wäre für Projekte im gewerblichen Bereich und Sonderprojekte wünschenswert.

Die Straßenplanungsmaßnahmen werden jedes Jahr ergänzt und künftig hauptsächlich durch das Straßenbauprogramm bestimmt. Zusätzlich werden jedes Jahr ca. 30 Haltestellen barrierefrei geplant.

 

Im Gesamtverkehrsplanungsbereich werden die Auswirkungen der Brücken-Problematik weiterhin Kapazitäten binden. Der ÖPNV-Bereich unterliegt einem stetigen Wandel, der sich in einer ersten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes widerspiegeln wird.

Die Radverkehrsmaßnahmen des Radverkehrskonzeptes werden weiter fortgeführt.

 

Letztlich verbirgt sich hinter dem Stichwort "Verkehrswende" bzw. "neue Mobilität" eine Vielzahl von Betätigungsfeldern, die nicht konkret fassbar sind.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.06.2021 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Sachantrag der CDU, ndins 90/Die Grünen, HagenAktiv und FDP vom 17.06.2021 wird einstimmig unter Streichung des Buchstaben a. an den

Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität überwiesen.

 

 

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14.09.2021 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Arbeitsprogramm des Fachbereichs 61 für die Jahre 2022/2023 zum Seepark Hengstey zu ergänzen um die äere und innere Erschließung der Sachgesamtheit Gelände Seepark und Seebad mit dem Umweltverbund (inkl. Radverkehr unter Berücksichtigung des Schienenpersonennahverkehrs) und dem motorisierten Individualverkehr.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Bürger f. Hohenlimburg

1

 

 

AfD

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0