Beschlussvorlage - 0703/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) r den Stadtteil Hohenlimburg, sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzepts. Der der Vorlage anhängende und in der Sitzung ausgelegte Plan zur Gebietsabgrenzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Beantragung der für das Programmjahr 2022 vorgesehen Maßnahmen der obersten Priorität (Citymanagement inkl. Leerstandsmanagement und Hof- und Fassadenprogramm).

 

3. Nach einer positiven Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Grundförderantrag wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmenplan ergebenden Förderanträge zu stellen.

.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Ratsbeschluss aus November 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Auftragsvergabe für das InSEK Hohenlimburg für die Förderantragsstellung auf Städtebauförderungsmittel vorzubereiten. Im September 2020 erfolgte die erste Antragsstellung für das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“. Hierzu erhielt die Verwaltung im April dieses Jahres die Information, dass Hohenlimburg in der Förderung nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde der Bezirksvertretung Hohenlimburg in der Sitzung am 29.04.2021 mündlich mitgeteilt. Aufgrund der Ablehnung des Förderantrags aus 2020 wird für die Förderperiode STEP 2022 ein erneuter und überarbeiteter Antrag gestellt, welcher zum 30.09.2021 eingereicht wird. Als Grundlage zur erneuten Antragsstellung dient das überarbeitete InSEK Hohenlimburg.

 

Mit dieser Vorlage wird sowohl das dafür zu beschließende überarbeitete InSEK r den Stadtteil Hohenlimburg, der angepasste Maßnahmen- und Finanzierungsplan für die Umsetzung des Konzeptes, als auch die geänderte Gebietsabgrenzung als Stadtumbaugebiet gem. §171 b BauGB beschlossen. Die Abgrenzung beruht auf der Auswertung im Rahmen der Analyse und berücksichtigt einerseits die Orte mit dem dringendsten Handlungsbedarf und andererseits die funktionalen Zusammenhänge sowie die Entwicklungspotenziale im Untersuchungsraum. Einbezogen werden der zentrale Versorgungsbereich von Hohenlimburg sowie auch angrenzende städtebaulich und funktional zusammenhängende Bereiche.

Das beschlossene InSEK ist Grundlage für die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Aufnahme des Stadtteils in das Förderprogramm Lebendige Zentren.

 

 

Begründung

 

1. Ausgangslage

 

Mit Ratsbeschluss aus November 2019 (Drucksache 0714/2019) wurde die Verwaltung beauftragt, die Auftragsvergabe für das InSEK Hohenlimburg und das InSEK Stadtzentrum r die Antragsstellung zur Erlangung von Städtebauförderungsmitteln vorzubereiten.

 

Entsprechend des Beschlusses wurde mit der Fortschreibung der für die Hohenlimburger Innenstadt erstellten Kurzexpertise aus dem Jahr 2016 zu einem förderfähigen Entwicklungskonzept begonnen. Dazu wurde Ende Februar 2020 das Büro plan-lokal Körbel + Scholle PartmbB aus Dortmund mit der Konzepterstellung eines förderfähigen InSEKs „Innenstadt Hohenlimburg" beauftragt.

 

Nach erfolgter Antragsstellung im September 2020, wurde die Stadt Hagen im Juni 2021 offiziell darüber informiert, dass der Stadtteil Hohenlimburg nicht in der Förderung berücksichtigt wurde. Bereits in der Sitzung am 29.04.2021 hatte die Verwaltung die Bezirksvertretung Hohenlimburg mündlich über die Ablehnung des Förderantrags und die erneute Antragsstellung im Jahr 2021 informiert.

 

 

Aufgrund der Ablehnung des Förderantrags für das STEP 2021 wird in diesem Jahr ein erneuter Antrag für die Aufnahme der Hohenlimburger Innenstadt in das Städtebaurderungsprogramm gestellt. Nach intensiver Prüfung des Förderantrags aus 2020 durch die Verwaltung wurden der Antrag und das InSEK qualifiziert und aufgrund des aktuellen politischen Beschlusses hinsichtlich des Richard-Römer-Lennebades (Drucksache 0278-2/2021) ergänzt. Zugleich wird eine Anpassung der Gebietsabgrenzung erforderlich.

 

 

2. Qualifizierung und Aktualisierung des Förderantrags und des InSEKs

 

Der durch die Vorlagen 0922/0220 und 0922-1/2020 in der Politik bekannte Entwurf des InSEKs Hohenlimburg wurde in folgenden Punkten angepasst:

 

  • redaktionelle Überarbeitung des InSEKs Hohenlimburg (bspw. Aktualisierung der Leerstandserhebung)
  • Ergänzung der Teilmaßnahmenbeschreibungen unter Berücksichtigung von Klimaanpassungs- und Klimaresilienzmaßnahmen
  • grafische Anpassung des Übersichtsplans
  • Aufnahme des Abrisses des Lennebades in die Maßnahme „Modernisierung und Attraktivierung Lennepark“ auf Grundlage des politischen Beschlusses (Drucksache 0278-2/2021) zum Schwimmen in Hohenlimburg
  • Erweiterung der Gebietsabgrenzung im Bereich Lennepark
  • Aufnahme der bisherigen Erkenntnisse und erkennbaren Auswirkungen zum Starkregenereignisses am 14.07.2021 sowie damit einhergehende Hervorhebung der Bedeutung von Klimaanpassungsmaßnahmen

 

Wesentliche Grundlage für die genannten Ergänzungen ist eine erneute Verwaltungsbeteiligung, welche im Juli 2021 stattgefunden hat. Eine weitere Bürgerveranstaltung konnte aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch die Covid-Pandemie nicht durchgeführt werden. Die Bürgerbeteiligung wird daher im Rahmen der Konkretisierung der Teilmaßnahmen einen erhöhten Stellenwert erhalten.

 

Das aktualisierte InSEK befindet sich im Anhang dieser Vorlage (s. Anlage 1).

 

2.1 Anpassung der Gebietsabgrenzung

 

Die Erweiterung der Gebietsabgrenzung im Bereich Lennepark begründet sich in den Ergebnissen der Verwaltungsbeteiligung. Um eine ganzheitliche Entwicklung des Lenneparks zu ermöglichen wurde die Aufnahme des nördlichen Teils der Parkanlage angeregt.

Diese Erweiterung erfordert die Gebietsabgrenzung als Stadtumbaugebiet gem. §171 b BauGB erneut zu beschließen. Die geänderte Gebietsabgrenzung ist der Anlage 2 und 3 zu entnehmen.

 

 

 

3. Maßnahmen- und Finanzierungsplan

 

r das InSEK ist für den Zeitraum von acht Jahren ein Maßnahmen- und Finanzierungsplan erforderlich. Bei der Erstellung dieser Planung wurde sowohl auf die zeitliche Realisierbarkeit (Starterprojekte, Antrags-, Planungs- und Beteiligungsvorlauf) als auch auf eine vertretbare finanzielle und personelle Belastung in den einzelnen Haushaltsjahren geachtet.

Aufgrund der Erweiterung der Maßnahme „Modernisierung und Attraktivierung des Lenneparks“ um den Abriss des Lennebades ergeben sich auch finanzielle Auswirkungen, welche auf der Grundlage einer Kostenschätzung zum Abriss des Lennebades ca. 900.000 € betragen und einen Eigenanteil der Stadt Hagen von ca. 180.000 € beinhalten.

 

Daraus ergibt sich folgender Finanzierungsplan:

r die Erstellung und Umsetzung des Konzeptes sind bis zum Ende des Jahres 2029 insgesamt 9.143.000 € veranschlagt. Davon sind 8.463.000 € zuwendungsfähige Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt beträgt in der Regel 20 %. Bei einer erwarteten Zuwendung in Höhe von 6.770.400 € verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Hagen einschließlich der nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 2.372.600 €. Für das Programmjahr 2022 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 165.000 €, welche komplett zuwendungsfähig sind. Daher verbleibt im Jahr 2022 bei einer Zuwendung in Höhe von 132.000 € ein Eigenanteil der Stadt Hagen in Höhe von 33.000 €, der durch die Haushaltsanmeldungen für das InSEK Hohenlimburg abgedeckt werden soll. Der Maßnahmen- und Finanzierungsplan, der nur die Kosten der Umsetzung enthält, ist dem beigefügten InSEK zu entnehmen (s. S. 82 ff).

 

 

4. InSEK Hohenlimburg - Weiteres Vorgehen

 

Der Förderantrag wird bis zum 30.09.2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Der Förderbescheid wird für die zweite Jahreshälfte 2022 erwartet. In der Zwischenzeit werden die für das 1. Förderjahr angedachten Maßnahmen konkretisiert und inhaltlich vorbereitet mit dem Ziel, kurz nach Erhalt des Förderbescheids aktiv zu werden. Für die Maßnahme Citymanagement muss eine entsprechende Ausschreibung der Leistung und letztlich die Beauftragung eines externen Citymanagements erfolgen. Das Citymanagement soll noch im gleichen Jahr der Förderbewilligung tätig werden. Für das Hof- und Fassadenprogramm werden die Förderrichtlinien erarbeitet und abgestimmt. Die Maßnahmensteckbriefe sind dem beigefügten InSEK auf den Seiten 72 und 64 zu entnehmen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

Kurzerläuterung:

Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sind im InSEK enthalten.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

InSEK Hohenlimburg

 

1.1  Konsumtive Maßnahme in Euro

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanung

Auftrag:

1511041

Bezeichnung:

Bauleitplanung

Kostenstelle:

414100

Bezeichnung:

Zuweisung vom Land

Kostenart:

542600

Bezeichnung:

Prüfung und Beratung

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

414100

132.000

221.840

177.040

177.040

177.040

Aufwand (+)

542600

165.000

277.300

221.300

221.300

221.300

Eigenanteil

 

33.000

55.460

44.260

44.260

44.260

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Die Kosten sind ab 2022 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2022/2023 vorgelegt.

 

1.2  Investive Maßnahme in Euro

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanung

Finanzstelle:

5000594

Bezeichnung:

InSEK - Hohenlimburg an die Lenne

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785300

Bezeichnung:

Auszahlungen für sonstige Maßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026 ff

Einzahlung (-)

681100

2.120.000

0

120.000

400.000

320.000

1.280.000

Auszahlung (+)

785300

2.915.000

0

150.000

500.000

400.000

1.865.000

Eigenanteil

795.000

0

30.000

100.000

80.000

585.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanung

Finanzstelle:

5000595

Bezeichnung:

InSEK - Lennepark

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785300

Bezeichnung:

Auszahlungen für sonstige Maßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026 ff

Einzahlung (-)

681100

1.920.000

0

0

944.000

195.200

780.800

Auszahlung (+)

785300

2.640.000

0

0

1.180.000

244.000

1.216.000

Eigenanteil

720.000

0

0

236.000

48.800

435.200

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanung

Finanzstelle:

5000596

Bezeichnung:

InSEK Stärkung der Fußgängerzone

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785300

Bezeichnung:

Auszahlungen für sonstige Maßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026 ff

Einzahlung (-)

681100

640.000

0

0

60.000

116.000

464.000

Auszahlung (+)

785300

880.000

0

0

75.000

145.000

660.000

Eigenanteil

240.000

0

0

15.000

29.000

196.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanung

Finanzstelle:

5000622

Bezeichnung:

InSEK Zukunft Rathaus Hohenlimburg

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785300

Bezeichnung:

Auszahlungen für sonstige Maßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026 ff

Einzahlung (-)

681100

400.000

0

0

40.000

100.000

260.000

Auszahlung (+)

785300

550.000

0

0

50.000

125.000

375.000

Eigenanteil

150.000

0

0

10.000

25.000

115.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanung

Finanzstelle:

5000598

Bezeichnung:

InSEK Stärkung Wegebeziehungen Bahnhof-Altstadt-Langenkamp

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026 ff

Einzahlung (-)

681100

240.000

0

0

0

64.000

200.000

Auszahlung (+)

785200

330.000

0

0

0

80.000

250.000

Eigenanteil

90.000

0

0

0

16.000

50.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanung

Finanzstelle:

5000597

Bezeichnung:

InSEK -Touristisches Leitsystem

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

785300

Bezeichnung:

Auszahlungen für sonstige Maßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026 ff

Einzahlung (-)

681100

120.000

0

0

0

0

120.000

Auszahlung (+)

785300

165.000

0

0

0

0

165.000

Eigenanteil

45.000

0

0

0

0

45.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Die Kosten sind ab 2023 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung r den Haushalt 2022/2023 vorgelegt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die dargestellten Kosten sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren und über die jeweilige Nutzungsdauer abzuschreiben. Nach Bewilligung des InSEK Hohenlimburg als Gesamtprojekt werden die jeweiligen Einzelprojekte im Detail der Politik vorgestellt. Hier wird dann auch genau auf die Nutzungsdauern und Abschreibungshöhen eingegangen.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die erwarteten Zuschüsse sind ebenfalls zu bilanzieren und als Sonderposten über die jeweilige Nutzungsdauer aufzulösen. Auch hier wird eine genauere Darstellung noch erfolgen.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

4. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

5. Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.08.2021 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.09.2021 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.09.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen