Beschlussvorlage - 0684/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Hagen zum Planfeststellungsverfahren 6-streifiger Ausbau der A 45 vom Autobahnkreuz (AK) Hagen (Bau-km 33+180) bis zum AK Westhofen (Bau-km 23+920).
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.08.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.08.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.09.2021
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.09.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.09.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bezirksregierung (BR) Arnsberg hat die Stadt Hagen um Stellungnahme zum o. g. Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A 45 gebeten. Auf Hagener Stadtgebiet wird die A45, beginnend am Autobahnkreuz (AK) Hagen in Fahrtrichtung Dortmund um einen Fahrstreifen erweitert. Die Stellungnahme der Stadt Hagen wurde fristgerecht unter Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen am 23.09.2021 zum 06.08.2021 an die BR Arnsberg übersandt. Die Unterlagen lagen öffentlich vom 07.06.2021 bis 06.07.2021 bei der Stadt Hagen aus.
Begründung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat am 14.12.2020 i. d. F. vom 30.04.2021 (ab 01.01.2021 durch ihre Rechtsnachfolgerin Autobahn GmbH) für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Das Planfeststellungsverfahren umfasst den 6-streifigen Ausbau der A 45 auf den Gebieten der Städte Schwerte, Hagen und Dortmund vom AK Hagen bis zum AK Westhofen, wobei hier die Fahrtrichtung (FR) Dortmund von zwei auf drei Fahrstreifen erweitert wird. In FR Frankfurt a. M. sind bereits drei Fahrstreifen vorhanden. Bei dem Ausbau der A 45 handelt es sich um einen Autobahnausbau im Bestand. Im Rahmen der vorgesehenen Fahrbahnverbreiterung werden weder die Straßenachse der A 45 noch die Gradienten der beiden Richtungsfahrbahnen verändert. Es ist vorgesehen, neben dem Ausbau der Strecke der A45 einschließlich den notwendigen Folgemaßnahmen, auch das AK Westhofen entsprechend der zukünftigen Verkehrsbelastungen umzubauen (aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit). Hier ist wegen des starken Richtungsverkehrs Bremen/ Frankfurt a. M. der Bau einer halbdirekten Verbindungsrampe erforderlich. Das AK Hagen wird im nördlichen Teil lediglich an den 6-streifigen Ausbau der A45 angepasst.
Der 6-streifige Ausbau der A 45 beginnt am AK Hagen und endet am AK Westhofen. Damit ergibt sich eine gesamte Länge der Baumaßnahme im Zuge der A 45 von ca. 9,26 km.
Entlang der der A 45 werden bedingt durch die Aus - und Umbaumaßnahmen umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen und/oder Wänden durchgeführt. Zudem wird lärmmindernder Asphalt eingebaut.
Der Kartenausschnitt (siehe Anlage 1) vermittelt einen Überblick über den Ausbaubereich.
Stellungnahme der Stadt Hagen
Durch die Stadt Hagen wurden u. a. Hinweise und Anregungen zu folgenden Themen in Bezug auf die o. g. Planfeststellung geltend gemacht:
- zu Bauleitplanungen im Bereich des Vorhabens,
- zu Konfliktbereichen hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Archäologie,
- zur Bauausführung sowie Baustelleneinrichtung,
- zu Brand- und Katastrophenschutzvorgaben,
- zur Berücksichtigung evtl. betroffener Kanalbauten,
- zu Altlastenverdachtsflächen und Kampfmittelüberprüfung,
- zur Gewässer- und Straßenunterhaltung,
- zur Vermeidung von Lärmimmissionen und Luftschadstoffen in der Nähe von Wohnbebauung sowie
- zu Vorgaben zum Schutz der Flora und Fauna.
Die Stellungnahme der Stadt Hagen ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Weiteres Verfahren
Die Verwaltung hat die o. a. Stellungnahme zur Fristwahrung vorbehaltlich des Ratsbeschusses am 23.09.2021 an die BR Arnsberg gesendet. Die BR wird nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen einen Erörterungstermin mit den Verfahrensbeteiligten anberaumen. Danach trifft die BR die Entscheidung über das Vorhaben in Form eines Planfeststellungsbeschlusses. Der Planfeststellungsbeschluss wird anschließend öffentlich bekannt gemacht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | negative Auswirkungen |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Der Ausbau von Autobahnen zur Nutzung von Individual- und Wirtschaftsverkehren hat grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassung. Der Ausstoß von Schadstoffen und Lärmemissionen sowie der Flächenverbrauch steigen dadurch i. d. R. an.
Im vorliegenden Fall steigt auf dem erwähnten Streckenabschnitt der A 45 durch den 6-spurigen Ausbau zwar der durchschnittliche tägliche Verkehrsstärkewert von 92.800 Kfz/24 h im Jahr 2015 auf rund 102.000 Kfz/24 h im Jahr 2030. Aufgrund technischer Maßnahmen zur Emissionsminderung an KFZ wird sich die Fahrzeugflotte aber zukünftig verändern, sodass zukünftig mit geringeren Emissionsfaktoren der Kraftfahrzeuge zu rechnen ist. Im Planfall werden die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten bzw. unterschritten.
Hinsichtlich der Lärmemissionen werden aktive Lärmschutzmaßnahmen (u. a. lärmmindernder Fahrbahnbelag, Lärmschutzwände) durchgeführt. Zudem besteht teilweise Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen.
Der Flächenverbrauch wird im vorliegenden Fall im Rahmen der Eingriffsregelung nach BNatschG und des LNatschG NW ausgeglichen. Dabei werden beispielsweise folgende Optimierungsmaßnahmen in den Planunterlagen aufgeführt: Baum- und Gehölzpflanzungen, Begrünungen, Entsiegelungen und Rückbau des Parkplatzes Kahlenberg, naturnahe Gestaltung von Regenrückhaltebecken.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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866,2 kB
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