26.08.2021 - 4.1 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Planfeststell...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Do., 26.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt hält die Verwaltungsvorlage grundsätzlich für zustimmungsreif.
Jedoch stelle er zu der Stellungnahme der Stadt Hagen vom 21.07.2021 die Frage, warum die Untere Naturschutzbehörde Unterlagen aus dem Jahr 2016 als aktuell einstufe und für die Stellungnahme zugrunde lege.
Frau Stiller-Ludwig antwortet, dass auf Grundlage einschlägiger Verwaltungsvorschriften zum Thema der Berücksichtigung Artenschutz in Genehmigungsverfahren Inhalte von Artenschutzprüfungen eine Gültigkeit von 7 Jahren besitzen. Nach Ablauf dieser Zeit sei die jeweilige zuständige Naturschutzbehörde zu beteiligen, um zu klären, ob die Aussagen weiterhin Bestand haben oder ob eine erneute Artenschutzprüfung durchzuführen sei. Die vorliegenden Untersuchungen aus dem Jahr 2016 liegen somit in der 7-Jahresfrist und seien entsprechend als gültig und aktuell seitens der Unteren Naturschutzbehörde bewertet worden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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866,2 kB
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