Beschlussvorlage - 0780/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation wird in 2021 einmalig auf die Erhebung von Sondernutzungs- und Festsetzungsgebühren für den Weihnachtsmarkt verzichtet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In 2019 wurden durch den Veranstalter des Weihnachtsmarktes Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis und die eigentliche Festsetzung in Höhe von ca. 20.000 bezahlt. Aufgrund der starken Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Schaustellergewerbe sollte bereits im Jahr 2020 auf diese Gebühren einmalig verzichtet werden. Aufgrund der Entwicklung der Pandemie im Herbst und Winter 2020 konnte der Weihnachtsmarkt allerdings nicht stattfinden. In 2020 wurde der Gebührenverzicht durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen (Vorlage 0742/2020).

 

Begründung

 

Besonders das Schaustellergewerbe ist in den Jahren 2020 und 2021 durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffen. Als Zeichen der Solidarität, aber auch um den Weihnachtsmarkt in diesem Jahr überhaupt ermöglichen zu können, soll hier ausnahmsweise auf eine Erhebung dieser Gebühren verzichtet werden. Eine Durchführung des Weihnachtsmarktes liegt im öffentlichen Interesse der Stadt Hagen.

Neben den traditionellen Werten, die jeder Einzelne mit dem Weihnachtsmarkt verbindet, ist auch für die Stadt Hagen und für die innerstädtischen Einzelhändler die Durchführung des Weihnachtsmarktes ein enorm wichtiger Faktor. Anhand der aktuell gültigen CoronaSchutzVO ist eine Durchführung grundsätzlich möglich. Gebühren in Höhe von 20.000 rden diese sehr schwierig machen, da schon jetzt mit maximal 60 % der Besucherzahlen geplant wird und die Hygienemaßnahmen zusätzliche Kosten für den Veranstalter bedeuten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen