Beschlussvorlage - 0533/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligenzentrale in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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09.09.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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14.09.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
- Die Engagementstrategie Hagen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den städtischen Zuschuss für die Freiwilligenzentrale Hagen ab dem Haushaltsjahr 2022 um 25.000 Euro p.a. auf den Betrag von 42.500 Euro zu erhöhen. Demgegenüber stehen Mieteinnahmen für die von der Freiwilligenzentrale genutzte Fläche im Rathaus an der Volme in Höhe von 14.400 Euro.
Sachverhalt
Kurzfassung
Bedingt durch die demographische Entwicklung, ein verändertes Verständnis für bürgerschaftliches Engagement gerade in den jüngeren Bevölkerungsgruppen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der Anteil der ehrenamtlich aktiven Bürger*innen auch in Hagen ohne gegensteuernde Maßnahmen in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen.
Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW in einem breit angelegten partizipativen Prozess eine Landes-Engagementstrategie entwickelt. Auf Initiative des Trägervereins der Freiwilligenzentrale wurde unter Beteiligung zahlreicher Organisationen eine eigene Engagementstrategie Hagen entwickelt.
Um diese Strategie begleiten und umsetzen zu können, bedarf es auch zukünftig einer gut aufgestellten Freiwilligenzentrale in Hagen, welche in diesem Prozess eine Steuerungs- und Moderationsfunktion übernehmen soll. Durch den Wegfall von bisher gewährten Zuschussmitteln droht aber ab 2022 eine weitestgehende Handlungsunfähigkeit der Freiwilligenzentrale Hagen. Daher bittet die Verwaltung um eine Erhöhung des Zuschusses für die Einrichtung ab dem kommenden Jahr.
Begründung
- Einführung
Das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland und hier insbesondere in den Städten und Gemeinden ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Kaum eine Rede staatlicher Repräsentanten, in den nicht zu Recht darauf hingewiesen wird, denn in diesem Punkt sind sich alle gesellschaftlich relevanten Gruppen in unserem Land einig. Aus zwei Gründen droht dieser Kitt aber in den kommenden Jahren zu bröckeln. Die Altersstruktur der ehrenamtlich Aktiven hat sich im vergangenen Jahrzehnt deutlich nach oben verschoben, die/der „durchschnittliche“ Ehrenamtler*in wird immer älter. In diesem Segment existiert kein klassischer Generationenvertrag.
Bereits seit mehreren Jahren ist überall in Deutschland und somit auch in Hagen zu beobachten, dass die Zahl der freiwillig Aktiven stetig zurückgeht. Zahlreiche Bürger*innen haben inzwischen ein Alter erreicht, das einen Rückzug aus ihrem Engagement erforderlich macht. Bisher gelingt es nicht, wie in früheren Zeiten in den jüngeren Generationen für einen demensprechenden Ausgleich zu sorgen. Die Gründe sind vielfältig – eine veränderte Freizeitgestaltung, soziokulturelle Veränderungen der Gesellschaft, aber auch ein verändertes Verständnis von bürgerschaftlichem Engagement. Gerade jüngere Menschen können sich nicht vorstellen, ihrem ehrenamtlichen Engagement über Jahrzehnte „treu zu bleiben“. Stattdessen bevorzugen sie einen eher projektorientierten Ansatz. Die „Friday for Future-Bewegung“ stellt hierfür ein gutes Beispiel dar.
Der zweite Ansatz für eine deutliche Engagementabschwächung findet sich in der aktuellen Corona-Pandemie. Seit mehr als einem Jahr ist das bürgerschaftliche Engagement in zahlreichen Bereichen quasi zum Erliegen gekommen. Gerade ältere Engagierte werden sich durch diese Zäsur früher als eigentlich geplant aus dem Ehrenamt zurückziehen.
- Engagementstrategie des Landes NRW
Aufgrund der beschriebenen Entwicklung hat das Land Nordrhein-Westfalen unter Federführung der Staatskanzlei bereits vor mehreren Jahren damit begonnen, eine Engagementstrategie für das Land zu entwickeln. Dieser Prozess wurde partizipativ, also „von unten nach oben“ organisiert und hat von Anfang an sowohl die Freiwilligen-Agenturen als auch zahlreiche vor Ort bürgerschaftlich aktive Vereine und sonstige Organisationen eingebunden.
Auf Basis von neun Handlungsfeldern ist es das Ziel der Landesstrategie, bürgerschaftliches Engagement unter Mitwirkung aller relevanten Akteure durch verbesserte Rahmenbedingungen zu stärken, neue Engagierte zu gewinnen und gemeinsam eine solidarische und vielfältige Gesellschaft zu gestalten, an der jeder teilhaben kann. Den Engagierten vor Ort, den Kommunen, den Unternehmen, den Universitäten und den vielen freien Trägern in Nordrhein-Westfalen soll ein ermöglichender Rahmen geboten werden, um bürgerschaftliches Engagement vor Ort auf- und auszubauen sowie Hemmnisse abzubauen.
Das Kabinett hat die Engagementstrategie des Landes NRW am 2. Februar 2021 beschlossen. In den folgenden vier Jahren stellt das Land zusätzlich 24 Millionen Euro für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung.
Die Engagementstrategie des Landes NRW kann unter https://www.engagiert-in-nrw.de heruntergeladen und ausgedruckt werden.
- Engagementstrategie Hagen
Angeregt durch die Entwicklungen und Diskussionen auf Landesebene hat der Trägerverein der Freiwilligenzentrale Hagen gemeinsam mit weiteren Akteuren einen Prozess zur Entwicklung einer Engagementstrategie für Hagen angestoßen. Moderiert und begleitet wurde dieser Prozess durch das Institut für soziale Innovation aus Solingen. Dieses Institut hat auch bereits den Prozess auf Landesebene moderiert und konnte daher auf zahlreiche Erfahrungen und Netzwerkpartner*innen zurückgreifen.
Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt in Hagen gemeinsam neu zu denken und zukunftsfähig aufzustellen. Dabei sollen möglichst viele Anregungen, Positionen und Gedanken in den Prozess einfließen, an dessen Ende gemeinsame Positionen, Handlungsempfehlungen und Vereinbarungen stehen sollen.
Nach einer Planungsphase und einer onlinebasierten Umfrage unter Hagener Bürger*innen wurden die Ergebnisse in 2020 gesichtet und für den ersten Hagener Engagementkongress aufgearbeitet - alles unter aktiver Mitwirkung der Lenkungsgruppe und weiterer Vertreter der Träger der Freiwilligenzentrale.
Seit dem Kongress Anfang März 2020 wurden in offenen Arbeitsgruppen zu folgenden fünf Arbeitsschwerpunkte Ziele und Handlungsempfehlungen formuliert:
- Gewinnung und Ansprache neuer Ehrenamtler
- Dank- und Anerkennungskultur
- Qualifizierung und Förderung des Ehrenamtes
- Vernetzung der ehrenamtlichen Angebote
- Öffentlichkeitsarbeit für das Ehrenamt
Die Themen
- Kommunikation und Transparenz im Ehrenamt
- Das Ehrenamt im Wandel der Zeit
wurden als Querschnittsthemen gesetzt.
Nach dieser Vereinbarung kam es coronabedingt zu Verzögerungen und die letzten Arbeitsgruppen konnten sich erst in 2021 treffen.
Die Engagementstrategie Hagen bündelt nun die Vorgehensweise, die Ergebnisse der Gruppen und der Umfrage und ist dieser Vorlage als ANLAGE 1 beigefügt.
- Struktur und Aufgaben der Freiwilligenzentrale Hagen
Die Freiwilligenzentrale Hagen wurde 1999 mit Unterstützung des Landes NRW gegründet und nahm im Jahr 2000 ihren Betrieb auf. Damit war sie seinerzeit eine der ersten Freiwilligenagenturen in NRW. Als unabhängige Einrichtung verfolgt die Freiwilligenzentrale Hagen das Ziel, den Gedanken des bürgerschaftlichen Enagements an die Bürger*innen heranzutragen und die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu verbessern.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Freiwilligenzentrale ist die kompetente Beratung potenzieller Freiwilliger. Das zwanzigköpfige ehrenamtliche Team der Freiwilligenzentrale versucht unter der hauptamtlichen Leitung von Stephanie Krause, die Wünsche potenzieller Freiwilliger und dem Bedarf der nachfragenden Einrichtungen in Einklang zu bringen. Über den „Katalog der Möglichkeiten“ auf der Internetseite der Freiwilligenzentrale können sich Interessierte bereits vorab einen Überblick über etwa 200 Profile ehrenamtlicher Arbeit in Hagen verschaffen, um sich dann gezielt in der Freiwilligenzentrale beraten lassen. Zudem hält die Freiwilligenzentrale zahlreiche Informationen rund ums Thema Ehrenamt parat. Im Moment ist coronabedingt keine Beratung möglich.
Ebenfalls in den Räumen der Freiwilligenzentrale Hagen ist die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen in NRW (Lagfa NRW) angesiedelt. Begründet ist dies primär durch die Doppelfunktion von Frau Krause als Leiterin der Freiwilligenzentrale Hagen und als Sprecherin der Lagfa NRW. Der Umfang dieser beiden Funktionen beläuft sich auf jeweils 20 Wochenarbeitsstunden.
Die Lenkungs- und Steuerungsfunktion der Freiwilligenzentrale obliegt dem Verein zur Förderung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements in Hagen e.V., kurz Trägerverein der FWZ. Dem Trägerverein gehören Vertreter*innen der Hagener Wohlfahrtsverbände sowie der Stadt Hagen an. Seine herausragenden Aufgaben sind die Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte sowie die Aufstellung und Kontrolle jährlicher Wirtschaftspläne für die Freiwilligenzentrale. Der Trägerverein hat aus seinen Reihen einen dreiköpfigen Vorstand gewählt, der die Interessen des Vereins und der Freiwilligenzentrale nach außen vertritt. Nach zehnjähriger Amtszeit als Vorstandssprecherin hat Frau Melanie Purps (Sozialdienst Katholischer Frauen) in der Jahreshauptversammlung am 14. April 2021 den Vorstand verlassen. Als neue Vorstandssprecherin wurde Birgit Buchholz (AWO Hagen / Märkischer Kreis) gewählt. Den Vorstand komplettieren Bernadette Rupa (Caritas Hagen) und Volker Holländer (Diakonie Mark-Ruhr).
Eine Detailübersicht der Ziele und Aufgaben der Freiwilligenzentrale unter besonderer Berücksichtigung der letzten sechs Jahre ist dieser Vorlage als ANLAGE 2 beigefügt.
- Finanzielle Ausstattung der Freiwilligenzentrale Hagen
Die jährlichen Einnahmen der Freiwilligenzentrale setzte sich bisher aus dem Zuschuss der Stadt Hagen (17.500 €), den Mitgliedsbeiträgen der übrigen Mitglieder der Trägervereins und hierbei insbesondere der Hagener Wohlfahrtsverbände (15.500 €), einem Mietkostenzuschuss für die von der Lagfa NRW genutzten Räumlichkeit (4.800 €) und einer allgemeinen Förderung durch die Sparkasse Hagen-Herdecke (4.000 €) zusammen.
Auf der Ausgabenseite fallen vorrangig Personalkosten (halbe Stelle von Frau Krause), Mietaufwendungen, Projektkosten und allgemeine Kosten für Verwaltungsbedarf (Technikausstattung, geringwertige Wirtschaftsgüter) an. Das Budgetvolumen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite beläuft sich auf ca. 68.000 Euro.
Bis zum Jahr 2019 erhielt die Freiwilligenzentrale zusätzliche Finanzmittel durch die Stadt Hagen für die Koordination und Umsetzung von ehrenamtlichen Aktivitäten im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Nach dem Wegfall dieser Finanzmittel drohte im Haushaltsjahr 2020 eine deutliche Budgetunterdeckung. Diese konnte dadurch kompensiert werden, dass die Sparkasse Hagen-Herdecke einen auf zwei Jahre begrenzten Zuschuss von 25.000 Euro p.a. gewährte. Die Sparkasse hat bei der Zuschussgewährung deutlich gemacht, dass ihr Engagement auf zwei Jahre befristet bleibe und nicht verlängert würde.
Vor diesem Hintergrund droht ab dem Jahr 2022 eine Unterdeckung im Wirtschaftsplan der Freiwilligenzentrale in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr. Unter diesen wirtschaftlichen Bedingungen könnte der Betrieb der Freiwilligenzentrale nicht mehr aufrechterhalten werden.
Aufgrund der oben beschriebenen Bedeutung der Freiwilligenzentrale bei der Betreuung von rund 200 Hagener Vereinen und Organisationen, die auf ehrenamtliches Engagement angewiesen sind, und für die Umsetzung der Engagementstrategie Hagen wird dieser Einrichtung in den kommenden Jahren eine noch größere Bedeutung zukommen, als sie diese bereits heute hat. Die Freiwilligenzentrale wird den gestiegenen Anforderungen nur gerecht werden können, wenn neben einem Kernteam hochengagierter ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen auch weiterhin eine hauptamtliche Leitung die Aufgabenerfüllung lenkt und steuert.
Daher empfiehlt die Verwaltung, den jährlichen Zuschuss für die Freiwilligenzentrale um 25.000 Euro auf 42.500 Euro zu erhöhen. Durch die dem entgegenzustellenden Mieteinnahmen für die Räumlichkeiten der Freiwilligenzentrale reduziert sich der Aufwand auf einen Betrag in Höhe von 28.100 Euro. Die übrigen Zuschussgeber haben sich bereits gegenüber dem Oberbürgermeister verpflichtet, ihre Zuschüsse auch in den Folgejahren aufrecht zu erhalten.
Der folgende Vergleich mit den jeweiligen städtischen Zuschüssen für gut aufgestellte Freiwilligenagenturen in anderen Städten in NRW verdeutlicht, dass die Zuschusshöhe in Hagen sich trotz Erhöhung im interkommunalen Vergleich (und bei vergleichbaren Leistungen) immer noch im unteren Bereich bewegen würde.
Dortmund (587.000 EW): 2,5 Stellen, mietfreie Räume, 47.000 € Sachkosten-Unterstützung
Greven (36.000 EW): mietfreie Räume, 4.000 € Sachkosten-Unterstützung
Gütersloh (96.000 EW): 1 Stelle, mietfreie Räume, 50.000 Sachkosten-Unterstützung
Herne (155.000 EW): 1,5 Stellen, mietfreie Räume, Kostenübernahme Give Aways
Mülheim a.d.R.
(170.000 EW): städtischer Zuschuss 185.000 € jährlich
Münster (310.000 EW): 1 Stelle, Finanzierung komplett über kommunale Stiftungen
Oberhausen
(210.000 EW): 1 Stelle, mietfreie Räume, Kostenanteil an Bürokraft
Für eine zukünftig bessere Vernetzung wird der Trägerverein der Freiwilligenzentrale ab 2022 den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Ratsgruppen jährlich den Geschäftsbericht und den Wirtschaftsplan der Freiwilligenzentrale Hagen zur Verfügung stellen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Erhöhung des Aufwands um 25.000 € durch die Zuschusserhöhung für die Freiwiligenzentrale. Gleichzeitig wird die Aufgabe vom FB 55, TP 3131 zum FB 01, TP 1111 im Jahr 2022 verlagert. Die Mieteinnahmen werden vom FB 60 durchgeführt |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1111 | Bezeichnung: | Verwaltungssteuerung/Öffentlichkeitsarbeit |
Auftrag: | 1111141 | Bezeichnung: | Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit |
Kostenstelle: | 441100 | Bezeichnung: | Miet- und Pachterträge (FB 60) |
Kostenart: | 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| 5nnnnn | Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 441100 | -14.400,00 | -14.400,00 | -14.400,00 | -14.400,00 | -14.400,00 |
Aufwand (+) | 531800 | 17.500,00 | 17.500,00 | 42.500,00 | 42.500,00 | 42.500,00 |
Eigenanteil |
| 3.100 | 3.100 | 28.100,00 | 28.100,00 | 28.100,00 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant bzw. wird dem Rat in den Folgejahren zur Entscheidung vorgelegt. |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. | |||||
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| Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. | |||||
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| Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: | |||||
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| Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). | ||||
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| Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. | ||||
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| Der potentielle Gewinn des BgA ist | ||||
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| körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). | ||||
Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. Erik O. Schulz |
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(Oberbürgermeister) |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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379,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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231,5 kB
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