Beschlussvorlage - 0703/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm Lebendige Zentren:Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) Hagen-HohenlimburgGebietsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Larissa Gronemeyer
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.08.2021
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.09.2021
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (InSEK) für den Stadtteil Hohenlimburg, sowie den Maßnahmen- und Finanzierungsplan zur Umsetzung des Konzepts. Der der Vorlage anhängende und in der Sitzung ausgelegte Plan zur Gebietsabgrenzung ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Beantragung der für das Programmjahr 2022 vorgesehen Maßnahmen der obersten Priorität (Citymanagement inkl. Leerstandsmanagement und Hof- und Fassadenprogramm).
3. Nach einer positiven Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Grundförderantrag wird die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Maßnahmenplan ergebenden Förderanträge zu stellen.
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Ratsbeschluss aus November 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Auftragsvergabe für das InSEK Hohenlimburg für die Förderantragsstellung auf Städtebauförderungsmittel vorzubereiten. Im September 2020 erfolgte die erste Antragsstellung für das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“. Hierzu erhielt die Verwaltung im April dieses Jahres die Information, dass Hohenlimburg in der Förderung nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde der Bezirksvertretung Hohenlimburg in der Sitzung am 29.04.2021 mündlich mitgeteilt. Aufgrund der Ablehnung des Förderantrags aus 2020 wird für die Förderperiode STEP 2022 ein erneuter und überarbeiteter Antrag gestellt, welcher zum 30.09.2021 eingereicht wird. Als Grundlage zur erneuten Antragsstellung dient das überarbeitete InSEK Hohenlimburg.
Mit dieser Vorlage wird sowohl das dafür zu beschließende überarbeitete InSEK für den Stadtteil Hohenlimburg, der angepasste Maßnahmen- und Finanzierungsplan für die Umsetzung des Konzeptes, als auch die geänderte Gebietsabgrenzung als Stadtumbaugebiet gem. §171 b BauGB beschlossen. Die Abgrenzung beruht auf der Auswertung im Rahmen der Analyse und berücksichtigt einerseits die Orte mit dem dringendsten Handlungsbedarf und andererseits die funktionalen Zusammenhänge sowie die Entwicklungspotenziale im Untersuchungsraum. Einbezogen werden der zentrale Versorgungsbereich von Hohenlimburg sowie auch angrenzende städtebaulich und funktional zusammenhängende Bereiche.
Das beschlossene InSEK ist Grundlage für die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Aufnahme des Stadtteils in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“.
Begründung
1. Ausgangslage
Mit Ratsbeschluss aus November 2019 (Drucksache 0714/2019) wurde die Verwaltung beauftragt, die Auftragsvergabe für das InSEK Hohenlimburg und das InSEK Stadtzentrum für die Antragsstellung zur Erlangung von Städtebauförderungsmitteln vorzubereiten.
Entsprechend des Beschlusses wurde mit der Fortschreibung der für die Hohenlimburger Innenstadt erstellten Kurzexpertise aus dem Jahr 2016 zu einem förderfähigen Entwicklungskonzept begonnen. Dazu wurde Ende Februar 2020 das Büro plan-lokal Körbel + Scholle PartmbB aus Dortmund mit der Konzepterstellung eines förderfähigen InSEKs „Innenstadt Hohenlimburg" beauftragt.
Nach erfolgter Antragsstellung im September 2020, wurde die Stadt Hagen im Juni 2021 offiziell darüber informiert, dass der Stadtteil Hohenlimburg nicht in der Förderung berücksichtigt wurde. Bereits in der Sitzung am 29.04.2021 hatte die Verwaltung die Bezirksvertretung Hohenlimburg mündlich über die Ablehnung des Förderantrags und die erneute Antragsstellung im Jahr 2021 informiert.
Aufgrund der Ablehnung des Förderantrags für das STEP 2021 wird in diesem Jahr ein erneuter Antrag für die Aufnahme der Hohenlimburger Innenstadt in das Städtebauförderungsprogramm gestellt. Nach intensiver Prüfung des Förderantrags aus 2020 durch die Verwaltung wurden der Antrag und das InSEK qualifiziert und aufgrund des aktuellen politischen Beschlusses hinsichtlich des Richard-Römer-Lennebades (Drucksache 0278-2/2021) ergänzt. Zugleich wird eine Anpassung der Gebietsabgrenzung erforderlich.
2. Qualifizierung und Aktualisierung des Förderantrags und des InSEKs
Der durch die Vorlagen 0922/0220 und 0922-1/2020 in der Politik bekannte Entwurf des InSEKs Hohenlimburg wurde in folgenden Punkten angepasst:
- redaktionelle Überarbeitung des InSEKs Hohenlimburg (bspw. Aktualisierung der Leerstandserhebung)
- Ergänzung der Teilmaßnahmenbeschreibungen unter Berücksichtigung von Klimaanpassungs- und Klimaresilienzmaßnahmen
- grafische Anpassung des Übersichtsplans
- Aufnahme des Abrisses des Lennebades in die Maßnahme „Modernisierung und Attraktivierung Lennepark“ auf Grundlage des politischen Beschlusses (Drucksache 0278-2/2021) zum Schwimmen in Hohenlimburg
- Erweiterung der Gebietsabgrenzung im Bereich Lennepark
- Aufnahme der bisherigen Erkenntnisse und erkennbaren Auswirkungen zum Starkregenereignisses am 14.07.2021 sowie damit einhergehende Hervorhebung der Bedeutung von Klimaanpassungsmaßnahmen
Wesentliche Grundlage für die genannten Ergänzungen ist eine erneute Verwaltungsbeteiligung, welche im Juli 2021 stattgefunden hat. Eine weitere Bürgerveranstaltung konnte aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch die Covid-Pandemie nicht durchgeführt werden. Die Bürgerbeteiligung wird daher im Rahmen der Konkretisierung der Teilmaßnahmen einen erhöhten Stellenwert erhalten.
Das aktualisierte InSEK befindet sich im Anhang dieser Vorlage (s. Anlage 1).
2.1 Anpassung der Gebietsabgrenzung
Die Erweiterung der Gebietsabgrenzung im Bereich Lennepark begründet sich in den Ergebnissen der Verwaltungsbeteiligung. Um eine ganzheitliche Entwicklung des Lenneparks zu ermöglichen wurde die Aufnahme des nördlichen Teils der Parkanlage angeregt.
Diese Erweiterung erfordert die Gebietsabgrenzung als Stadtumbaugebiet gem. §171 b BauGB erneut zu beschließen. Die geänderte Gebietsabgrenzung ist der Anlage 2 und 3 zu entnehmen.
3. Maßnahmen- und Finanzierungsplan
Für das InSEK ist für den Zeitraum von acht Jahren ein Maßnahmen- und Finanzierungsplan erforderlich. Bei der Erstellung dieser Planung wurde sowohl auf die zeitliche Realisierbarkeit (Starterprojekte, Antrags-, Planungs- und Beteiligungsvorlauf) als auch auf eine vertretbare finanzielle und personelle Belastung in den einzelnen Haushaltsjahren geachtet.
Aufgrund der Erweiterung der Maßnahme „Modernisierung und Attraktivierung des Lenneparks“ um den Abriss des Lennebades ergeben sich auch finanzielle Auswirkungen, welche auf der Grundlage einer Kostenschätzung zum Abriss des Lennebades ca. 900.000 € betragen und einen Eigenanteil der Stadt Hagen von ca. 180.000 € beinhalten.
Daraus ergibt sich folgender Finanzierungsplan:
Für die Erstellung und Umsetzung des Konzeptes sind bis zum Ende des Jahres 2029 insgesamt 9.143.000 € veranschlagt. Davon sind 8.463.000 € zuwendungsfähige Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt beträgt in der Regel 20 %. Bei einer erwarteten Zuwendung in Höhe von 6.770.400 € verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Hagen einschließlich der nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 2.372.600 €. Für das Programmjahr 2022 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 165.000 €, welche komplett zuwendungsfähig sind. Daher verbleibt im Jahr 2022 bei einer Zuwendung in Höhe von 132.000 € ein Eigenanteil der Stadt Hagen in Höhe von 33.000 €, der durch die Haushaltsanmeldungen für das InSEK Hohenlimburg abgedeckt werden soll. Der Maßnahmen- und Finanzierungsplan, der nur die Kosten der Umsetzung enthält, ist dem beigefügten InSEK zu entnehmen (s. S. 82 ff).
4. InSEK Hohenlimburg - Weiteres Vorgehen
Der Förderantrag wird bis zum 30.09.2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Der Förderbescheid wird für die zweite Jahreshälfte 2022 erwartet. In der Zwischenzeit werden die für das 1. Förderjahr angedachten Maßnahmen konkretisiert und inhaltlich vorbereitet mit dem Ziel, kurz nach Erhalt des Förderbescheids aktiv zu werden. Für die Maßnahme Citymanagement muss eine entsprechende Ausschreibung der Leistung und letztlich die Beauftragung eines externen Citymanagements erfolgen. Das Citymanagement soll noch im gleichen Jahr der Förderbewilligung tätig werden. Für das Hof- und Fassadenprogramm werden die Förderrichtlinien erarbeitet und abgestimmt. Die Maßnahmensteckbriefe sind dem beigefügten InSEK auf den Seiten 72 und 64 zu entnehmen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sind im InSEK enthalten.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
InSEK Hohenlimburg |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanung |
Auftrag: | 1511041 | Bezeichnung: | Bauleitplanung |
Kostenstelle: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisung vom Land |
Kostenart: | 542600 | Bezeichnung: | Prüfung und Beratung |
| Kostenart | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Ertrag (-) | 414100 | 132.000 | 221.840 | 177.040 | 177.040 | 177.040 |
Aufwand (+) | 542600 | 165.000 | 277.300 | 221.300 | 221.300 | 221.300 |
Eigenanteil |
| 33.000 | 55.460 | 44.260 | 44.260 | 44.260 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Die Kosten sind ab 2022 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2022/2023 vorgelegt.
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanung |
Finanzstelle: | 5000594 | Bezeichnung: | InSEK - Hohenlimburg an die Lenne |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition: | 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Maßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff |
Einzahlung (-) 681100 | 2.120.000 | 0 | 120.000 | 400.000 | 320.000 | 1.280.000 |
Auszahlung (+) 785300 | 2.915.000 | 0 | 150.000 | 500.000 | 400.000 | 1.865.000 |
Eigenanteil | 795.000 | 0 | 30.000 | 100.000 | 80.000 | 585.000 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanung |
Finanzstelle: | 5000595 | Bezeichnung: | InSEK - Lennepark |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition: | 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Maßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff |
Einzahlung (-) 681100 | 1.920.000 | 0 | 0 | 944.000 | 195.200 | 780.800 |
Auszahlung (+) 785300 | 2.640.000 | 0 | 0 | 1.180.000 | 244.000 | 1.216.000 |
Eigenanteil | 720.000 | 0 | 0 | 236.000 | 48.800 | 435.200 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanung |
Finanzstelle: | 5000596 | Bezeichnung: | InSEK – Stärkung der Fußgängerzone |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition: | 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Maßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff |
Einzahlung (-) 681100 | 640.000 | 0 | 0 | 60.000 | 116.000 | 464.000 |
Auszahlung (+) 785300 | 880.000 | 0 | 0 | 75.000 | 145.000 | 660.000 |
Eigenanteil | 240.000 | 0 | 0 | 15.000 | 29.000 | 196.000 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanung |
Finanzstelle: | 5000622 | Bezeichnung: | InSEK – Zukunft Rathaus Hohenlimburg |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition: | 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Maßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff |
Einzahlung (-) 681100 | 400.000 | 0 | 0 | 40.000 | 100.000 | 260.000 |
Auszahlung (+) 785300 | 550.000 | 0 | 0 | 50.000 | 125.000 | 375.000 |
Eigenanteil | 150.000 | 0 | 0 | 10.000 | 25.000 | 115.000 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanung |
Finanzstelle: | 5000598 | Bezeichnung: | InSEK – Stärkung Wegebeziehungen Bahnhof-Altstadt-Langenkamp |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition: | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff |
Einzahlung (-) 681100 | 240.000 | 0 | 0 | 0 | 64.000 | 200.000 |
Auszahlung (+) 785200 | 330.000 | 0 | 0 | 0 | 80.000 | 250.000 |
Eigenanteil | 90.000 | 0 | 0 | 0 | 16.000 | 50.000 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Teilplan: | 5110 | Bezeichnung: | Raumplanung |
Finanzstelle: | 5000597 | Bezeichnung: | InSEK -Touristisches Leitsystem |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
| 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Maßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 ff |
Einzahlung (-) 681100 | 120.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 120.000 |
Auszahlung (+) 785300 | 165.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 165.000 |
Eigenanteil | 45.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 45.000 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Die Kosten sind ab 2023 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2022/2023 vorgelegt.
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die dargestellten Kosten sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren und über die jeweilige Nutzungsdauer abzuschreiben. Nach Bewilligung des InSEK Hohenlimburg als Gesamtprojekt werden die jeweiligen Einzelprojekte im Detail der Politik vorgestellt. Hier wird dann auch genau auf die Nutzungsdauern und Abschreibungshöhen eingegangen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die erwarteten Zuschüsse sind ebenfalls zu bilanzieren und als Sonderposten über die jeweilige Nutzungsdauer aufzulösen. Auch hier wird eine genauere Darstellung noch erfolgen. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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4. Steuerliche Auswirkungen
5. Rechtscharakter | |||||
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges | ||||
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter
|
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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24,7 MB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
