Beschlussvorlage - 0550/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0538/2021, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2020

2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,

3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates,

4. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Jahr 2021

und nimmt

5. den Jahresabschluss 2020 der GIS mbH sowie

6. den Jahresabschluss 2020 der HUI GmbH zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2020 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese werden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 15.06.2021 formuliert.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss zu fassen.

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020:

Der vorgelegte Jahresabschluss 2020 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 130.006.647,10 € und einem Jahresüberschuss von 46.791.764,94 € festgestellt.

 

  1. Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses:

Der in der Bilanz der G.I.V. mbH zum 31.12.2020 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 46.791.764,94 € wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

 

  1. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates:

Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Die Empfehlung zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers wird im Nachgang zur Sitzung des Aufsichtsrates durch die Verwaltung bekannt gegeben.

 

Nur zur Kenntnisnahme:

 

  1. Jahresabschluss 2020 der GIS mbH.

 

  1. Jahresabschluss 2020 der HUI GmbH

Zu der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH wird durch den Haupt- und Finanzausschuss kein/e Vertreter/in entsandt, da die G.I.V. mbH Mehrheitsgesellschafterin ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates in der Gesellschafterversammlung der Hagener Umwelt und Investitionsgesellschaft mbH.

 

Die Details zu den Jahresabschlüssen können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0538/2021 entnommen werden.

 

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 X

keine Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.06.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0538/2021, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2020

2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,

3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates,

4. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Jahr 2021

und nimmt

5. den Jahresabschluss 2020 der GIS mbH sowie

6. den Jahresabschluss 2020 der HUI GmbH zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH Gesetz zu fassen.

 

III. Der Rat der Stadt Hagen weist den Vertreter der G.I.V., vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung im G.I.V. Aufsichtsrat an, in der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH,

 

1. den Jahresabschluss 2020 der HUI GmbH festzustellen,

2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

3. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0538/2021, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

 

1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2020,

2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,

3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates,

4. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Jahr 2021

und nimmt

5. den Jahresabschluss 2020 der GIS mbH sowie

6. den Jahresabschluss 2020 der HUI GmbH zur Kenntnis.

 

II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

 

III. Der Rat der Stadt Hagen weist den Vertreter der G.I.V., vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung im G.I.V. Aufsichtsrat an, in der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH,

 

1. den Jahresabschluss 2020 der HUI GmbH festzustellen,

2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

3. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen