10.06.2021 - 5.8 Jahresabschluss 2020 der Gesellschaft für Immob...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 10.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass es unter Beschlusspunkt 3 eine Ergänzung gibt und verliest den ergänzten Beschlusstext:
„Der Rat der Stadt Hagen weist den Vertreter der G.I.V., vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung im G.I.V. Aufsichtsrat an, in der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH,
1. den Jahresabschluss 2020 der HUI GmbH festzustellen,
2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
3. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.“.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt er über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2020
2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,
3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates,
4. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Jahr 2021
und nimmt
5. den Jahresabschluss 2020 der GIS mbH sowie
6. den Jahresabschluss 2020 der HUI GmbH zur Kenntnis.
II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
III. Der Rat der Stadt Hagen weist den Vertreter der G.I.V., vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung im G.I.V. Aufsichtsrat an, in der Gesellschafterversammlung der HUI GmbH,
1. den Jahresabschluss 2020 der HUI GmbH festzustellen,
2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
3. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
