Beschlussvorlage - 0549/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausübung des Stimmrechtes aus den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung mbH durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) in der Gesellschafterversammlung der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen weist die HVG für die noch anzuberaumende HEB Gesellschafterversammlung an, dass die HVG dort das ihr gemäß § 14 Abs. 3 HEB Gesellschaftsvertrag an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH übertragene Stimmrecht dergestalt ausübt, den Beschlussvorschlägen zum Jahresabschluss 2020, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung hierzu in DS 0541/2021, zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses sachgerecht oder erforderlich sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 14 Abs. 3 HEB Gesellschaftsvertrag ist das Stimmrecht an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH auf die HVG übertragen. Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung erfordern Einstimmigkeit.
Begründung
Feststellung des Jahresabschluss 2020:
Der Jahresabschluss der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb wird im nicht öffentlichen Teil zu DS 0541/2021 beraten. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu vorgenannter DS wird der Rat um einen entsprechenden Weisungsbeschluss an die HVG für deren Stimmabgabe hinsichtlich des ihr gemäß § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag HEB übertragenen Stimmrechtes an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH gebeten. Die HVG erhält für die Ausübung ihres Stimmrechts an ihren eigenen Anteilen der HEB eine Zustimmung über die DS 0553/2021. Die HVG und die Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH sind in der Gesellschafterversammlung HEB an Weisungen des Rates der Stadt Hagen und seiner Ausschüsse gebunden (vgl. § 13 Abs. 11 HEB Gesellschaftsvertrag). Durch die obige Weisung wird zudem ein Gleichlauf der Stimmabgabe durch die HVG in der HEB Gesellschafterversammlung sichergestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister | gez. i. V. Margarita Kaufmann Beigeordnete |
