Beschlussvorlage - 0549/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen weist die HVG für die noch anzuberaumende HEB Gesellschafterversammlung an, dass die HVG dort das ihr gemäß § 14 Abs. 3 HEB Gesellschaftsvertrag an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH übertragene Stimmrecht dergestalt ausübt, den Beschlussvorschlägen zum Jahresabschluss 2020, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung hierzu in DS 0541/2021, zuzustimmen.

2. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses sachgerecht oder erforderlich sind.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach § 14 Abs. 3 HEB Gesellschaftsvertrag ist das Stimmrecht an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH auf die HVG übertragen. Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung erfordern Einstimmigkeit.

 

Begründung

 

Feststellung des Jahresabschluss 2020:

 

Der Jahresabschluss der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb wird im nicht öffentlichen Teil zu DS 0541/2021 beraten. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu vorgenannter DS wird der Rat um einen entsprechenden Weisungsbeschluss an die HVG für deren Stimmabgabe hinsichtlich des ihr gemäß § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag HEB übertragenen Stimmrechtes an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH gebeten. Die HVG erhält für die Ausübung ihres Stimmrechts an ihren eigenen Anteilen der HEB eine Zustimmung über die DS 0553/2021. Die HVG und die Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH sind in der Gesellschafterversammlung HEB an Weisungen des Rates der Stadt Hagen und seiner Ausschüsse gebunden (vgl. § 13 Abs. 11 HEB Gesellschaftsvertrag). Durch die obige Weisung wird zudem ein Gleichlauf der Stimmabgabe durch die HVG in der HEB Gesellschafterversammlung sichergestellt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. i. V. Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Beschlüsse

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10.06.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen