- 6.19 Ausübung des Stimmrechtes aus den Anteilen der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen weist die HVG für die noch anzuberaumende HEB Gesellschafterversammlung an, dass die HVG dort das ihr gemäß § 14 Abs. 3 HEB Gesellschaftsvertrag an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH übertragene Stimmrecht dergestalt ausübt, den Beschlussvorschlägen zum Jahresabschluss 2020, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung hierzu in DS 0541/2021, zuzustimmen.

2. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses sachgerecht oder erforderlich sind.