Beschlussvorlage - 0150/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung von E-Tretroller-Verleihsystemen in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Sivasai Prasad Yeesakonu
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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22.04.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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16.06.2021
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14.09.2021
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem unten genannten E-Tretroller-Anbieter ein Pilotvorhaben in einem ausgewählten Projektgebiet in Hagen-Haspe zu initiieren.
- Nach Auswertung des Pilotprojektes prüft die Verwaltung, ob das Projekt auch in anderen Stadtquartieren angeboten werden kann.
Sachverhalt
Kurzfassung
E-Tretroller sind eine neue Kategorie von Fahrzeugen, die durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) seit Juni 2019 nun auch auf Straßen in Deutschland legal genutzt werden können. Anbieter haben quasi einen Rechtsanspruch darauf, ihre Angebote in Kommunen einzuführen.
Bei der Stadtverwaltung Hagen haben sich die beiden Anbieter „Seven Group GmbH“ und „Zeus Scooters GmbH“ gemeldet und in der Verkehrsbesprechung angekündigt, dass sie ihren Service in Hagen in Absprache mit der Verwaltung anbieten möchten. Zudem hat sich Anfang des Jahres 2021 der Anbieter „LimeBike Germany GmbH“ beim Umweltamt gemeldet und möchte seine Leihroller ebenfalls in Hagen anbieten.
E-Tretroller haben das Potential, einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten. Um die Einführung von E-Tretrollern in Hagen sinnvoll zu steuern, schlägt die Verwaltung vor, zunächst in Hagen-Haspe und für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten ein Pilotprojekt mit stationsgebundenen E-Tretroller-Verleihsystemen durchzuführen. Dies wird auch helfen, dieses neue Mobilitätsangebot aktiv in der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Ziel ist es auch, mit dem Pilotvorhaben Erfahrungen zu sammeln, ob und wie Leihrollerangebote in anderen Stadtteilen aufgebaut werden können.
Mit dem unterbreiteten Vorschlag der Verwaltung ein Pilotvorhaben mit einem stationsgebundenen System einzuführen, ist aktuell nur der Anbieter „Zeus Scooters GmbH“ einverstanden. Mit der Realisierung des nachfolgend näher skizzierten Pilotvorhabens möchte die Verwaltung, die Einführung von E-Tretrollern in Hagen proaktiv steuern.
Begründung
Einleitung:
E-Tretroller bieten vor allem den jungen Leuten eine nachhaltige Mobilitätalternative. Der E-Tretroller ist eine ideale Mobilitätsform, um die sogenannte erste/letzte Meile (zwischen ÖPNV-Haltepunkten und Zielen) zur Anbindung an den ÖPNV zu verbessern. Ihnen wird ein großes Potential zur Verlagerung von kurzen Pkw-Fahren zugunsten des ÖPNV zugesprochen. Zudem können sie Bike+Ride-Ansätze unterstützen.
Vorschlag für Hagen – Umsetzung eines Pilotvorhabens in Hagen-Haspe:
Der Erhalt eines sauberen und geordneten Stadtbildes sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum für alle Verkehrsteilnehmer sind im Zusammenhang mit E-Tretrollern von zentraler Bedeutung. Um Zustände wie in anderen Städten (z.B. Dortmund, Bochum) bei der ungezügelten Ausbringung von stationslosen E-Tretrollern zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung, die Einführung von E-Tretroller-Verleihsystemen nur stationsgebundenen zuzulassen. Zudem soll die Einführung dieser Mobilitätsangebote zunächst in einem Pilotvorhaben erprobt werden.
Die Verwaltung hat hierzu relevante Verkehrsbeziehungen im Stadtgebiet analysiert und Quartiere geprüft, in denen E-Tretroller interessierten Nutzern angeboten werden könnten und schlägt als Projektgebiet Hagen-Haspe vor. Das Gebiet hat zwei S-Bahnhöfe, Heubing und Westerbauer, und ist mit der S-Bahn in 4 bis 6 Minuten vom Hagener Hauptbahnhof aus zu erreichen. Das Gebiet verfügt zudem über eine gute Fahrradinfrastruktur, so dass dort auch E-Tretroller-Fahrer sicher fahren könnten. Da die Fußwege in Haspe großenteils nicht sehr breit sind, wäre es nicht plausibel hier stationslose Leihroller-Systeme aufzubauen. Auch aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung hier die Einführung von stationsgebundenen E-Tretroller-Verleihsystemen.
Die Park+Ride-Parkplätze an der S-Bahnstation Heubing und die Fahrradparkplätze an der S-Bahnstation Westerbauer bieten zudem gute Voraussetzungen hier E-Tretroller zum Ausleihen anzubieten. Um die Erreichbarkeit in diesem Bereich zu ermitteln, wurde eine Erreichbarkeitsanalyse von den beiden S-Bahnstationen im Umkreis von 15 Gehminuten durchgeführt (siehe Anlage, Abb.1). Auf der Basis dieser Analyse wären die beiden S-Bahnstationen und die umliegenden Bereiche im Stadtteil Haspe wären aus Sicht der Verwaltung demnach gut geeignet, um hier ein Pilotvorhaben mit stationsgebundenen Verleihsystemen zu starten.
Um die Anzahl der benötigen E-Tretroller-Stellplätze grob abzuschätzen, hat die Verwaltung eine Analyse der Aktivitäten (Geschäfte, Dienstleistungen, Supermärkte, Schule, etc.) durchgeführt (siehe Anlage, Abb.2). Laut der Analyse möchte die Verwaltung in den Bereichen mit hohen Aktivitäten mehr Stationen errichten (dunkle Farbraster in Abb.2 bedeuten mehr Aktivität). Insgesamt werden im Stadtteil Haspe voraussichtlich ca. 20-30 Stellplätze für das Abstellen der E-Tretroller benötigt (siehe Anlage, Abb.3). Dies wäre ausreichend, um ein Angebot von ca. 30-40 E-Tretrollern im Projektgebiet zu schaffen.
Städte können für das Abstellen von E-Tretrollern Gebühren erheben. Diese Möglichkeit wird die Stadt Hagen nutzen und somit Einnahmen generieren. Wie hoch die Einnahmen sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kalkuliert werden.
Möglichkeiten zur Steuerung von E-Tretrollern im öffentlichen Raum:
Aus Sicht der Verwaltung sind im Zusammenhang mit der Einführung von E-Tretrollern insbesondere die Verkehrssicherheit, die Regelung der für die Nutzung zulässigen Verkehrsflächen sowie für das Abstellen der E-Tretroller und die Anordnungsmöglichkeiten für das Entfernen wild abgestellter E-Tretroller relevant.
Rechtlich stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um mit interessierten E-Tretroller-Anbietern zusammenzuarbeiten und die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums durch E-Tretroller zu steuern. Dazu stehen eine Kooperationsvereinbarung, und sowie eine Sondernutzungsgenehmigung zur Verfügung.
Die Verwaltung wird den Start des Pilotvorhabens öffentlichkeitswirksam begleiten (Presseerklärung, Internetdarstellung und städtischer Newsletter zur nachhaltigen Mobilität).
Ausweisung von Zonen für das Parken und Fahren im öffentlichen Raum:
Eine weitere Möglichkeit zur Gewährleistung eines stadtverträglichen Betriebs der Leihrollerangebote ist die digitale Ausweisung von Sperrbereichen, in denen das Beenden des Mietvorgangs und/oder die Nutzung der E-Tretroller nicht möglich ist. Ein solches Vorgehen wird „Geofencing“ genannt und ist technisch möglich. Neben der Einrichtung von Parkverbotszonen ist auch eine georeferenzierte Geschwindigkeitsdrosselung der E-Tretroller möglich. Die Verwaltung wird daher eine entsprechende georeferenzierte öffentliche Karte erstellen, die das Geschäftsgebiet eines E-Tretroller-Anbieters abbildet.
Das Pilotvorhaben im Kontext des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“:
Wie dargestellt, bieten E-Tretroller viele Vorteile und ergänzen den ÖPNV und können kurze MIV-Fahrten ersetzen. Zudem sind sie klein und verbrauchen weniger Platz und können mit der eingesetzten Energiemenge viel größere Strecken zurücklegen als Pkw. Ersetzen sie die PKW-Nutzung bewirken sie positive Effekte.
Grundsätzlich ist es aber positiv und im Sinne des Masterplans "Nachhaltige Mobilität" der Stadt Hagen (Stichwort: Hagen experimentiert) zu bewerten, wenn in Haspe neue Transportmittel auf ihre Einsatzmöglichkeiten hin ausprobiert und getestet werden. Die E-Tretroller könnten dazu beitragen, die für das Auto bisher vorgesehenen Strukturen aufzubrechen und Menschen zum Umsteigen auf eine andere Form der Mobilität zu bewegen.
Der Stadtteil Haspe nimmt für die Gesamtstadt mit der Durchführung eines Pilotvorhabens eine gewisse Vorreiterfunktion ein.
Auswertung des Pilotprojektes und Projektaussicht:
Der Nutzen des drei bis sechsmonatigen Vorhabens wird im Anschluss an die Pilotphase ausgewertet werden (Sicherheitsaspekte, Nutzerverhalten und -akzeptanz, Verkehrsverlagerung, Klimarelevanz, Stärkung des ÖPNV, Kooperationsverhalten des Anbieters, etc.). Anschließend wird die Verwaltung prüfen, ob E-Tretroller-Verleihsysteme ggf. in anderen Hagener Stadtteilen ebenfalls angeboten werden können. Die politischen Gremien werden über die Ergebnisse des Projektes informiert werden.
Finanzierung des Pilotvorhabens:
Kosten für das Pilotvorhaben würden lediglich für die Beschilderung entsprechender Parkplätze in beiden Stadtquartieren Heubing und Westerbauer entstehen. Nach Recherchen der Verwaltung ist mit rund 300,- Euro Kosten pro E-Tretroller-Parkplatz zu rechnen, so dass insgesamt 6.000 – 9.000,- Euro Gesamtkosten anfallen könnten. Der genaue Bedarf der Abstellflächen für die E-Tretroller und die daraus resultierenden Kosten werden während der weiteren Projektentwicklung von der Verwaltung kalkuliert. Die Mittel für die Beschilderung der Abstellflächen werden im Rahmen der Bewirtschaftung der Öffentlichen Infrastruktureinrichtungen von 60 zur Verfügung gestellt. Fördermöglichkeiten wurden geprüft und stehen für dieses Vorhaben nicht zur Verfügung.
Städte können für das Abstellen von E-Tretrollern Gebühren erheben. Diese Möglichkeit wird die Stadt Hagen nutzen und somit Einnahmen generieren. Wie hoch die Einnahmen sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kalkuliert werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
E-Tretroller haben (positive) Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Kosten für das Pilotvorhaben entstehen lediglich für die Beschilderung entsprechender Parkplätze in beiden Stadtquartieren Heubing und Westerbauer. Nach Recherchen der Verwaltung ist mit rund 300,- Euro pro Tretroller-Parkplatz zu rechnen, so dass geschätzt 6.000 bis 9.000,- Euro Gesamtkosten anfallen. Die Mittel für die Beschilderung sind im Rahmen der Bewirtschaftung der Öffentlichen Infrastruktureinrichtungen von 60 zur Verfügung zu stellen.
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Auftrag: | 1541042 | Bezeichnung: | Verkehrstechnik |
Kostenart: | 524201 | Bezeichnung: | Unterhaltung/Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 524201 | 9.000 € |
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Eigenanteil |
| 9.000 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. |
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Henning Keune, Technischer Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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137,9 kB
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